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Als Teil unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter stellen Ihnen das Senioren-Beratungsnetz Hildesheim vor. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie und warum durch regionale Akteure und Bürger/innen Informationen für ältere Menschen zusammengestellt werden.

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Im ersten Teil können Sie einiges über das Angebot des Beratungsnetzes erfahren. Im zweiten Teil erwarten Sie Hintergrundinformationen über die Projektumsetzung sowie -aufrechterhaltung.


Teil 1: Informationen zum Angebot

Zunächst ist festzustellen, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren über Internetkenntnisse verfügen und nach der aktuellen ARD/ZDF-Onlinestudie fast 30 Prozent der Altersgruppe ab 60 Jahren das Internet täglich nutzt. Das Internet bietet nicht nur Alltagserleichterung, sondern auch Alter(n)serleichterung.

Das Internetportal bietet ein transparentes regionales Angebot zu seniorenrelevanten Themen. Die Nutzer/innen der Internetseite können schnell und bequem von zu Hause aus die für sie wichtigen Informationen mit Verlinkungen sowie Adressen von Ansprechpartner/innen abrufen. Das Angebot ist nützlich und hilfreich, da es vielen Menschen aufgrund des Alters oder fehlender Mobilität insbesondere im ländlichen Raum schwer fällt, sich über Hilfs- und Unterstützungsangebote zu informieren und dazu die oft weit entfernten Beratungsstellen aufzusuchen.

Nach Auswertung über ein Statistikprogramm können die Betreiber/innen des Portals folgende Aussagen zur Nutzung zwischen dem 01.01.2016 und 28.02.2017 machen:

  • 4.129 Besucher, davon 93 Prozent aus Deutschland
  • 952 Downloads (Herunterladen von Informationsmaterialien)

Ein weiterer Hinweis auf die Nutzung sind die gelegentlichen Kommentare bei Telefonaten oder persönlichen Kontakten, dass Erstinformationen aus dem Senioren-Beratungsnetz gezogen wurden.

Das Netzwerk, welches die Informationen zur Verfügung stellt, besteht einerseits aus Gruppen von Seniorinnen und Senioren aus der Region Hildesheim (z. B. Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Hildesheim, VHS-Club Hi-senior) als Nutzer/innen von online-Angeboten, andererseits aus Vertreter/innen von Kommunen (Stadt und Landkreis Hildesheim) sowie weiteren Organisationen und Einrichtungen in sozialer und kirchlicher Trägerschaft. Jährlich finden zwei Netzwerktreffen statt. Alle Netzwerkakteure werden als gleichberechtigt betrachtet.

Das Senioren-Beratungsnetz Hildesheim ist online unter senioren-beratungsnetz-hildesheim.de zu finden.


Teil 2: Informationen zur Projektumsetzung

Die Ursprungsidee für das Beratungsnetz hatte die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim. Das vom Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) finanzierte Forschungsprojekt „Für SeniorInnen on- und offline Beratungsangebote arrangieren“ (SooBa) wurde vom 01.09.2012 – 31.10.2015 an der HAWK durchgeführt. Im Rahmen des Projektes wurden Themen und Beratungsverläufe sowie Möglichkeiten und Grenzen der online-Beratung analysiert. Hierauf aufbauend wurde ein Konzept für den Einsatz von online-Beratung ergänzend zur offline-Beratung für einen regionalen Kontext partizipativ entwickelt und in der Region Hildesheim modellhaft erprobt.

Vor Projektablauf bat die HAWK um Prüfung, ob die entstandene Informations- und Beratungsplattform in die öffentlichen Strukturen des Landkreises Hildesheim überführt und weitergeführt werden kann.

Der Landkreis hat sich zur Übernahme der zukunftsweisende Informations- und Beratungsplattform für ältere Menschen für einen Projektzeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2017 entschieden. Die Übernahme und Weiterentwicklung der Homepage wird angesichts der wachsenden Zahl der älteren Menschen als eine wichtige Investition für die Zukunft und als ein weiterer Baustein für eine umfassende kommunale seniorenpolitische Beratungsstruktur angesehen. Interesse des Landkreises ist es zudem, die Internetplattform in Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationspartner/innen als ein nachhaltiges, regionales Informationsportal und Wegweiser für seniorenrelevante Themen zu nutzen und auszubauen.

Vor Projektablauf wird eine Evaluation vorgenommen und über eine Fortsetzung entschieden.

Im Verlauf des Projektes gab es keine nennenswerte Stolpersteine oder Probleme. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer zukunftsweisenden Informations- und Beratungsplattform für ältere Menschen wurde von keinen der Beteiligten in Frage gestellt.

Hilfreich ist laut Manuel Stender, im Landkreis zuständig für seniorenspezifische Strukturplanung, eine vorherige Bedarfs- und Bestandsanalyse bezüglich eines regionalen Online-Angebotes. Zudem sollten mögliche Kooperations- oder Netzwerkpartner angesprochen werden, um das Projekt gemeinsam und auf einer breiten Basis umzusetzen. Letztlich sollten die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen geklärt sein.

Im Landkreis Hildesheim konnten die Beteiligten von dem Forschungsprojekt der HAWK profitieren und waren dort schon als Kooperationspartner/innen bei der Umsetzung eingebunden. Für die erfolgreiche Planung und Umsetzung eines gleichartigen Projektes sollten laut Herrn Stender jedoch folgende Faktoren beachtet werden:

  • Das Projekt sollte zur Sache der Chef/in gemacht werden, z.B. in Person der Bürgermeister/in, evtl. Landrat/Landrätin
  • Politik, Verwaltung, örtliche Verbände und Akteure sollten sensibilisiert werden
  • Notwendig ist die Beteiligung und Mitgestaltung durch Bürger/innen und seniorenrelevante Akteure
  • Auch sollte auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen geachtet werden
  • es sollte klare Strukturen geschaffen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden
  • Eine nachhaltige Unterstützung der Kommune ist hilfreich
  • Gegebenenfalls müssen Fördermittel beantragt oder Sponsoring betrieben werden

Bezüglich der Aufrechterhaltung des Netzwerkes erzählt Herr Stender:

"Vor der Übernahme durch den Landkreis Hildesheim erklärten sich alle bisherigen Kooperationspartner bereit auch in einem künftigen Netzwerk aktiv mitzuwirken. Im Mai und November 2016 trafen sich die Kooperationspartner im Kreishaus, um über die Weiterentwicklung zu beraten. Neben der Überarbeitung und Aktualisierung von Texten stand die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit im Fokus. Um den Bekanntheitsgrad und die Nutzerzahl noch zu steigern wurde vereinbart, dass alle Kooperationspartner eine gut sichtbare Verlinkung vornehmen und das Senioren-Beratungsnetz-Hildesheim aktiv bewerben. Zudem wurde Anfang 2017 Informationsflyer an alle Hausarztpraxen im Landkreis Hildesheim verteilt.

Das Senioren-Beratungsnetz-Hildesheim wird von den Mitarbeitern des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Hildesheim (SPN) bearbeitet, gepflegt weiterentwickelt und beworben. Der Personaleinsatz ist mit ca. 4 Stunden pro Woche geplant. Neben den Personalkosten fallen Kosten für die Domain, Schulungen, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro an."

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Konflikte gehören auch in einer Pflegeeinrichtung zum Alltag. Diese können belastend sein, weil sich die Bewohner/innen der Situation oftmals nicht entziehen können. Eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sowie der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)  informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung.

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Bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten soll die außergerichtliche Schlichtung vor allem ein langes, aufwändiges und teures Verfahren vermeiden.

Erarbeitet wurde der Ratgeber von den Juristinnen Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, welche beim Beratungsdienst der BIVA tätig sind. Die Broschüre enthält auf 26 Seiten praxisorientierte Informationen zur Streitschlichtung in Einrichtungen. Ratsuchende finden Antworten auf alle Fragen zur Durchführung einer solchen Verbraucherschlichtung.

Ergänzende Informationen, Fallbeispiele und Mustervorlagen werden auf den Seiten der BIVA zur Verfügung gestellt. Die Broschüre können Sie hier herunterladen oder kostenfrei bei der BAGSO bestellen:

  • per Post: BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn
  • per Fax: 0228 / 24 99 93 20
  • per Mail: bestellungen@bagso.de

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43 Prozent der Deutschen sehen die Versorgung älterer hilfebedürftiger Menschen als sehr wichtig für ihre Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl an. In der für den Wahlausgang besonders maßgeblichen Altersgruppe 50+ sind es 53 Prozent an. Dies war eines der Ergebnisse einer Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

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42 Prozent der Befragten glauben, dass die Pflege in der Bundesrepublik gut oder sehr gut sei. Die Mehrheit (55 Prozent) hält die Pflegequalität für weniger gut oder schlecht. Entsprechend wird Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen in der Pflege gesehen. In erster Linie betrifft das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege (71 Prozent). 42 Prozent der Befragten glauben, dass pflegende Angehörige dringend besser unterstützt werden müssen.

Als wichtigste zu bearbeitende Probleme werden genannt, dass mehr Zeit für persönliche Zuwendung bleiben (68 Prozent) und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen gefördert werden sollen (54 Prozent).

70 Prozent der Teilnehmer/innen der Befragung möchten im Fall von Pflegebedürftigkeit zuhause leben können. 47 Prozent wünschen sich dazu einen Mix aus familiärer und professioneller Pflege (47 Prozent). Sorgen bereiten vor allem mögliche kognitive Einschränkungen (63 Prozent), die Abhängigkeit von anderen Menschen (56 Prozent) und die Angst vor finanziellen Sorgen und Einsamkeit (36 bzw. 32 Prozent).

Alle Ergebnisse der Befragung hat die Stiftung ZQP zusammengestellt.

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Im Rahmen des Programms "Altersgerechtes Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch dieses Jahr Zuschussanträge gestellt werden. Es können bis zu 12,5 Prozent bzw. 6.250 Euro je Wohneinheit bezuschusst werden.

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2017 stehen insgesamt 75 Millionen Euro für Zuschüsse bereit. Die Zuschüsse für den Abbau von Barrieren können über das Programm 455 beantragt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr sollen einige Maßnahmenpakete klarer formuliert sein, um Fehlinterpretationen bezüglich der einzelnen Anforderungen zu vermeiden.

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Die Ausbildung des Robert Bosch Krankenhauses sollen Menschen absolvieren, die aus Syrien, Afghanistan, dem Irak oder dem Iran geflohen sind bzw. an einer interkulturellen Zusammenarbeit interessiert sind.

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Durch die Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen die staatliche Anerkennung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie das Zertifikat "Interkulturelle Pflegeausbildung". Mehr zu der Ausbildung finden Sie auf den Internetseiten des Robert Bosch Krankenhauses.

Ein Auszug aus der Ausbildungsbeschreibung: "Unter dem Motto mit- und voneinander lernen erfolgt die Ausbildung zusammen mit Bewerbern, die sich insbesondere für die arabische Kultur interessieren und eine ausgewiesene interkulturelle Kompetenz erwerben wollen." Der Inhalt des interkulturellen Zusatzangebotes wurde unter Berücksichtigung von "fachsprachlichen Bezügen – arabisch/deutsch für beide Zielgruppen" zusammengestellt. Fraglich bleibt

  • warum im sprachlichen und kulturellen Kontext nur auf den Irak und Syrien, nicht aber auf Afghanistan (Amtssprachen Paschto, Dari/Persisch) und den Iran (Amtssprache Farsi/Persisch) eingegangen wurde sowie
  • warum der Fokus bezüglich Migration auf den Aspekt Flucht gelegt wurde.

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Eine Umfrage der Körber-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass Erwerbstätige in Deutschland der Meinung sind, dass sich ein ehrenamtliches Engagement schlecht mit ihrem Beruf vereinbaren lässt.

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Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragte im Auftrag der Körber-Stiftung 1.000 Erwerbstätige ab 15 Jahren in Deutschland. 34 Prozent aller Befragten engagieren sich nach eigener Aussage in der Freizeit ehrenamtlich, 66 Prozent tun dies nicht. 79 Prozent derjenigen, die sich nicht engagieren, glauben, ehrenamtliche Tätigkeiten weniger gut oder sogar schlecht mit ihrem Beruf in Einklang bringen zu können.

In der Befragung wurde nach der zeitlichen Vereinbarkeit befragt. Dies könnte auch beinhalten, dass die Arbeitszeit - möglicherweise in mehreren Jobs - aus Gründen der negativen Reallohnentwicklung zuviel Lebenszeit in Anspruch nimmt. Der finanzielle Aspekt wurde jedoch nicht in der Befragung thematisiert. Flexiblere Arbeitszeiten - wie in der Pressemitteilung empfohlen - sind also nicht unbedingt eine Lösung für alle Befragten.

Alle Ergebnisse können Sie hier einsehen.

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Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege und Betreuung. Dies geschieht nur bis zu einer bestimmten Höhe. Steigende Kosten für Pflegeleistungen bedeuten für Verbraucher/innen mehr Eigenleistung: zwischen 1999 und 2013 ist z.B. der durchschnittliche Eigenanteil in der Pflegestufe 2 von 242 auf 596 Euro gestiegen.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einem Faktenblatt nicht nur Informationen zur SPV sondern auch daraus resultierende Forderungen zusammengestellt. Das Faktenblatt finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft kritisierte innerhalb der inzwischen beschlossenen vierten Arzneimittelgesetz (AMG) Novelle die Formulierungen zu gruppennützigen Forschungen an nicht-einwilligungsfähigen Menschen.

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Grund für die Kritik der Alzheimer Gesellschaft ist ein Ausnahmetatbestand, der die gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen ermöglicht, wenn diese einer solchen Forschung in einer Verfügung allgemein zugestimmt haben. Patientenverfügungen müssten eine möglicherweise selbst in Gefahr bringende Untersuchung genau umreißen. Dies ist aber bei bisher unbekannten Forschungsvorhaben nicht möglich. Weitere Kritikpunkte finden Sie in der Stellungnahme der Alzheimer Gesellschaft.

Trotz der Kritik wurde die vierte AMG-Novelle durch den Bundestag mit 358 zu 164 Stimmen beschlossen. Die Abstimmung unterlag keinem Fraktionszwang, die Ergebnisse im Überblick:

  • CDU/CSU (255 dafür / 21 dagegen)
  • SPD (103 / 70)
  • Die Linke ( 0 / 28)
  • Die Grünen ( 0 / 45)

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Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

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Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

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Auch an bestehenden Systemen sollte Kritik gehört und gewürdigt werden. In diesem Beitrag finden Sie einige lesenswerte kritische Stimmen zum Zustand des dreisäuligen Altersrentensystems in Deutschland. Alle Artikel sind online frei zugänglich.

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Im Kommentar "Auf der falschen Spur" in den Nürnberger Nachrichten kritisiert Sarah Benecke die Förderung von privaten Rentenversicherungen. Die Gebühren seien eine gute Verdienstmöglichkeit der Versicherungswirtschaft, würden jedoch keine bis kaum Rendite für die Einzahler/innen bedeuten.

Im Interview auf den NachDenkSeiten geht Holger Balodis auf den Einfluss von Versicherungslobbyisten auf die Rentendebatte ein.

In dem Artikel "Von Riester zu Nahles: Altersarmut trotz Rente" setzt sich Christoph Butterwegge - Politikwissenschaftler, Armutsforscher und einer der diesjährigen Bundespräsidentenkandidaten - für eine solidarische Rentenversicherung ein. Der Artikel erschien Dezember 2016 in den Blättern für deutsche und internationale Politik.

Norbert Häring, Redakteur im Handelsblatt, ist relativ bekannt für seine Kritik am "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung". Die Stellungnahmen der sogenannten Wirtschaftsweisen täuschten Objektivität vor und kämen - wie in diesem Beispiel zum Vergleich von Rentensystemen - ohne Fachwissen aus.

Viele Gewerkschaften fordern eine Verbesserung des Rentensystems, hier z.B. die Volkssolidarität oder der Deutsche Gewerkschaftsbund. Als Teil der Rentenkampagne hat Verdi zum Vergleich die drei Rentensysteme von Frankreich, der Schweiz und Österreich vorgestellt. All diesen Rentensystemen ist ähnlich, dass sie solidarischer als das deutsche sind und - vor allem für Geringverdiener/innen - eine höhere Rente bedeuten.

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