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Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes führt zu Kritik von zahlreichen Akteur/innen. 150 Verbände und Organisationen unterstützen sechs gemeinsame Kernforderungen. Diese richten sich z.B. gegen die Regionalisierung der Eingliederungshilfe und Öffnungsklauseln für Bundesländer, durch die einzelne Leistungen, Zugang, Umfang und Qualität eingeschränkt werden können.

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Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben ein gemeinsames Forderungspapier dazu veröffentlicht. 150 Verbände und Organisationen unterstützen inzwischen die Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz.

Änderungsvorschläge vom Forum behinderter Jurist/innen betreffen die Definition des Personenkreises, eine Ausweitung der Eingliederungshilfe für Ausländer/innen, Sonderregelungen für Pflegebedürftige, Leistungen bezüglich besonderen Einzelfällen, Assistenzleistungen und Persönliche Assistenz, gemeinsame Leistungserbringung sowie die Einkommensanrechnung beim Leistungsbezug.

Der Deutsche Verein weist - ähnlich wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft - darauf hin, die gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln. Dies sollte eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sowie eine nahtlose und schnelle Leistungserbringung beinhalten.

Online können Sie sich auch die Debatte zum Bundesteilhabegesetz vom 22.09.2016 im Bundestag anschauen.

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Sie können zwei Hefte zur Mobilität im Alter kostenfrei herunterladen, in denen sich ältere Menschen über Möglichkeiten zum Erhalt ihrer Mobilität informieren können. In einem Heft werden Informationen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr geliefert, in einem weiteren Tipps zum privaten Auto.

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Die Betreiber/innen des Internetportals mobil-bleiben.de stellen die beiden Hefte zur Verfügung. Sie können sie sich hier herunterladen:

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert Korrekturen an dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG), um eine Diskriminierung von Menschen mit Demenz zu verhindern.

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Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der DAlzG betont, dass das Gesetz auch für Demenzerkrankte wirkt, da sie auch als Menschen mit Behinderungen gelten. Ihnen wird jedoch laut Frau Schönhof durch das BTHG eine tatsächliche Teilhabe verweigert, in einigen Bereichen würden sie sogar schlechter gestellt als heute. Außerdem stünden Teile des Entwurfs im Widerspruch zur UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.

„Die vorgesehene Begrenzung der Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65, und damit der Ausschluss des größten Teils von Menschen mit Demenz von den Leistungen auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist nicht akzeptabel“, so Bärbel Schönhof weiter. „Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Durch das neue Gesetz wird zudem der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen erschwert. Betroffene, die gleichzeitig einen Pflegebedarf haben, werden von den Leistungen sogar ausgeschlossen. Das ist nicht hinnehmbar.“

Im Rahmen der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben sich alle Beteiligten, auch die Bundesministerien, öffentlich dafür ausgesprochen, dass Menschen mit Demenz so lange wie möglich die Chance haben sollen, am sozialen Leben teilzuhaben. In der Erklärung der Allianz heißt es: „Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit Demenz, haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.“ In der Erklärung wird ausdrücklich formuliert, dass ein ganzheitliches und sektorenübergreifendes Unterstützungs- und Versorgungssystem notwendig ist, um Menschen mit Demenz und ihren Familien mit ihren jeweils individuellen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen auch einen Zugang zu den individuell benötigten Leistungen haben, ohne dass bürokratische Hürden aufgebaut und bestimmte Leistungen grundsätzlich verwehrt werden.

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Mit dem "Goldenen Internetpreis" wurden  dieses Jahr vorbildliche Projekte von und mit Senior/innen ausgezeichnet. Durch die Projekte sollen neue Medien wegweisend eingesetzt werden.

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Der digitale Einsatz kann zur Information, Kommunikation, erhöhter Selbstständigkeit, erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit und zum Austausch bei großen Herausforderungen eingesetzt werden. Die prämierten Projekte sollen sich durch Kreativität, Nutzen und Übertragbarkeit auszeichnen. Der Umgang mit neuen Medien soll auch zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen beitragen. In drei Kategorien würdigen die Veranstalter/innen die alltägliche Nutzung digitaler Medien im Alter, das soziale Engagement mit Hilfe von Online-Anwendungen sowie die Weiterbildung von Senior/innen im IT-Bereich. Der Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“ für generationsübergreifendes Engagement mit Hilfe neuer Medien wurde drei Mal vergeben.

Vergeben wird der Goldene Internetpreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Deutschland sicher im Netz e.V., Wege aus der Einsamkeit e.V., Google Deutschland und der Deutschen Telekom. Die Preisträger/innen in den jeweiligen Kategorie sind:


Alltag

  • Preisträgerin (500 Euro): Rosemarie-Hoffmann (79) aus Werl setzt trotz Sehbehinderung Apple Watch, iPad und iPhone im Alltag versiert ein.

Soziales Engagement

  • 1. Platz (1.500 Euro): Walburga Bannwarth-Pabst (67) aus Frechen erstellt ehrenamtlich Websites für soziale Einrichtungen.
  • 2. Platz (1.000 Euro): Dagmar (62) und Hans-Joachim Krause (67) aus Braunschweig schulen im selbst organisierten „Techniktreff“ Sehbehinderte und Blinde im Umgang mit IT-Technik.

Starthilfe

  • 1. Platz (1.500 Euro): Irmtraud Janik (85) aus München organisiert und betreut PC und Internetkurse für Senior/innen.
  • 2. Platz (1.000 Euro): SeniorenNetz Erlangen im Bayerischen Roten Kreuz bietet mit Hilfe von einem vielfältigen Kursprogramm älteren Menschen den Einstieg in die digitale Welt.

Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“

  • Preisträger (700 Euro): „Leinefischer im Netz“ Göttingen organisieren PC-Kurse von Insassen der Jugendanstalt Hameln mit Senior/innen.
  • Preisträger (700 Euro): „Memoro Deutschland – Die Bank der Erinnerungen e.V.“ mit Sitz in München veröffentlicht Kurzfilme mit Lebensgeschichten von Menschen über 60 Jahren.
  • Preisträger (700 Euro): Susanna Saxl, Mitarbeiterin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. mit Sitz in Berlin betreut eine Online-Selbsthilfegruppe für Angehörige von Patient/innen mit Frontotemporaler Demenz.

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Am 16.11.2016 versammelten sich laut den Angaben der Veranstalter/innen ca. 7.300 Menschen in Kiel, um gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zu demonstrieren. Zur Demo aufgerufen hat ein breites gesellschaftliches Bündnis verschiedener Akteure.

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Betroffene, Angehörige, Träger, Verbände und Gewerkschaften wollen verhindern dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird. Menschen mit Behinderung wollen ein Teilhabegesetz ­ aber es muss sie in ihren Rechten stärken. Und es muss dem Ziel der Inklusion dienen.

Die Bundesregierung hat versprochen, die Hilfen für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu gestalten. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf hat große Enttäuschung und Ängste bei den betroffenen Menschen ausgelöst. Es sind darin viele Punkte enthalten, die stark in das Leben von Menschen mit Behinderung eingreifen und Verschlechterungen bringen.

Die Hauptkritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf sind:

  • Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird stark eingeschränkt. Viele Menschen mit Behinderung haben zukünftig kein Recht mehr auf Eingliederungshilfe.
  • Zukünftig sollen Pflegeleistungen Vorrang vor den Leistungen in der Eingliederungshilfe haben. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention müsste es umgekehrt sein.
  • Menschen, die heute in Werkstätten oder betreuenden Tagesstätten einer Arbeit nachgehen, müssen in Zukunft ein ,,Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung" nachweisen. Viele Menschen mit Behinderung fürchten zu Recht um ihre Plätze und die Teilhabe an Arbeit.
  • Um Leistungen zu bekommen, wird das Einkommen und Vermögen der meisten Menschen mit Behinderung weiterhin angerechnet. Sie müssen aus ihrem Einkommen und Vermögen dazuzahlen. Damit bleibt Behinderung ein Armutsrisiko.

,,Statt die Hilfen für Menschen mit Behinderung hin zu mehr Teilhabe auszubauen, verspricht die Bundesregierung den Bundesländern mit dem Gesetz 'Effizienzrendite' und Mechanismen, um den 'Zugang zu Leistungen wirksam zu begrenzen'. Das Bundesteilhabegesetz ist in der jetzigen Form ein Spargesetz zu Lasten von Menschen mit Behinderung", so der Vorstand des Paritätischen Schleswig-Holstein, Günter Ernst-Basten.

,,Wir sehen die große Gefahr von Leistungseinschränkungen gegenüber geltendem Recht. Wir fordern deshalb nachdrücklich Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz", so Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

,,Menschen mit Behinderung wollen Teilhabe statt Ausgrenzung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Wir fordern ein Bundesteilhabegesetz, das die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich erfüllt", so Landespastor Heiko Naß vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Der Protest wendet sich gegen Verschlechterungen der Perspektiven der Menschen mit Behinderung. Die Teilnehmer/innen an der Demonstration fordern ein faires Teilhabegesetz.

,,Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Selbstbestimmung und sie haben das Recht auf Inklusion! Der Entwurf darf in der aktuellen Form nicht Gesetz werden! Wir fordern alle Politikerinnen und Politiker, Landes- wie Bundespolitiker aus Schleswig-Holstein auf, sich in Berlin für einen Stopp des jetzigen Entwurfs einzusetzen", so die Bündnispartner/innen.

Das Bündnis, welches zur Demonstration aufgerufen hat, setzt sich zusammen aus:

  • Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein
  • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
  • Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein
  • Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein
  • Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein
  • Dachverband Gemeindepsychiatrie,
  • Lebenshilfe Schleswig-Holstein
  • DGB ­ KERN
  • ver.di - Bezirk Schleswig-Holstein
  • LAG Werkstätten für behinderte Menschen
  • LAG der Werkstatträte Schleswig-Holstein
  • Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie
  • Hilfe für das autistische Kind
  • AStA der Fachhochschule Kiel
  • AStA der Christian-Albrechts Universität
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ­ Landesverband Schleswig-Holstein

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Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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Der siebte Altenbericht ist seit dem 11.11.2016 öffentlich zugänglich. Sie können sowohl den kompletten Altenbericht selbst als auch eine zusammenfassende Broschüre lesen.

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Der Altenbericht ist Teil der Drucksache 18/10210 des Bundestages. Ihm vorangestellt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Eine zusammenfassende und bebilderte Broschüre zum Altenbericht ist ebenfalls online erhältlich.

Alle Altenberichte seit 1993 können Sie auf der jeweiligen Homepage finden.

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Die Bürgerpreise für Schleswig-Holstein für herausragendes ehrenamtliches Engagement wurden am 02.11.2016 in Kiel vergeben. Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die schleswig-holsteinischen Sparkassen zeichneten Engagierte aus, die Menschen aus anderen Ländern Türen für ein integriertes Leben in Schleswig-Holstein öffnen.

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Die insgesamt neun nominierten Projekte und Einzelpersonen wurden zunächst in einem Kurzfilm vorgestellt, bevor die Preisträger/innen 2016 verkündet wurden:

  • Die Kinder und Jugendlichen des Mitmach-Circus Charivari aus Lübeck (Kategorie U 21), die gemeinsam mit fluchterfahrenen Kindern Circus machen,
  • Faiza Tahir aus Kiel (Kategorie Alltagshelden), die Gründerin der Initiative ,,Kiel hilft Flüchtlingen", die stellvertretend für die vielen Ehrenamtlichen der Initiative ausgezeichnet wurde,
  • sowie der Runde Tisch für Willkommenskultur aus Berkenthin (Kategorie Alltagshelden), der sich bereits seit vielen Jahren für das Thema Integration einsetzt.

In der Kategorie "Lebenswerk" wurde in diesem Jahr kein Preis vergeben. Zusätzlich zu einem über sie erstellten Filmportrait erhielten die Preisträger/innen jeweils 3.000 Euro Preisgeld.

Den Partner/innen der Initiative war es ein besonderes Anliegen, allen nominierten Projekten und Einzelpersonen für ihren Einsatz zu danken. Alle Nominierten erhalten neben einem Exemplar des von ihnen erstellten Filmportraits ein Preisgeld von jeweils 500 Euro, welches für investive Zwecke für die weitere ehrenamtliche Arbeit genutzt werden kann. ,,Der Deutsche Bürgerpreis ist jedes Jahr wieder eine der besten Gelegenheiten, sich bei denen zu bedanken, die sich mit großem Einsatz selbstlos für andere einsetzen. Dafür gilt mein ganz persönlicher Dank", erklärte Peter Eichstädt, Sozialausschussvorsitzender des Landtages und Juryvorsitzender, am Abend der Preisverleihung.

Die Preisträger/innen des regionalen Wettbewerbs nehmen automatisch am Bundeswettbewerb des Deutschen Bürgerpreises teil. Das Projekt ,,Runder Tisch für Willkommenskultur Berkenthin" hat es unter die Nominierten geschafft. Der nationale Preis wird am 13. Dezember 2016 in Berlin vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bürgerpreises.

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Der Innovationspreis der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Pflege Schleswig-Holstein wurde in Neumünster vergeben. Ausgezeichnet wurden eine biographische Schreibwerkstatt für Senior/innen, ein Schrebergarten der Flensburger Servicehäuser sowie Wohnpflege in Schülerhand.

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Die Preise wurden am 31.10.2016 verge­ben. „Wir wollen mit dieser Auszeichnung einen frischen Wind in die Pflege bringen“, sagt Wolfgang Baasch, „die Sieger*innen haben auch dieses Jahr wieder auf vielfältige Weise gezeigt, dass es eine herausfordernde, aber auch Sinn stiftende Aufgabe ist, älteren Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.“


Der erste Preis und damit 2.000 Euro ging an die Biografische Schreibwerkstatt für Senior/innen im AWO Servicehaus Norderstedt. Sie ist ein Angebot für alle Mieter/innen und Bewoh­ner/innen der Wohnpflege (stationäre Pflege). Mit dem Schreiben wird eine Möglichkeit geschaffen, sich mit einzelnen Geschichten des eigenen Lebens näher zu befassen und wichtige Er­fahrungen an nachfolgende Generationen weiterzugeben. In den ersten sechs Terminen der Schreibwerkstatt wurden Geschichten, Ge­dichte und Alltagsanekdoten geschrieben, die im nächsten Jahr im Rahmen eines Erinnerungstages vorgestellt werden. Patrizia Held, Germanistin und Dozentin für kreatives und biografisches Schreiben, leitet die Schreibwerkstatt gemeinsam mit der ehrenamt­lich tätigen Sozialpädagogin Christine Schmid.


Gartenarbeit kann viel mehr als nur den Garten pflegen: Vor allem Männern, die mit den üblichen Beschäftigungsangeboten wie Stricken oder Gymnastik eher we­nig anfangen können, soll im Kleingarten eine sinnvolle Beschäftigung geboten werden.  Der neue Schrebergarten der Flensburger Servicehäuser befindet sich in der Kleingartenkolonie 121 „Mummsche Kop­pel“. Das mit dem zweiten Platz (1.500 Euro) ausgezeichnete Projekt soll nicht nur die Mieter/innen der Servicehäuser zusam­menbringen, sondern auch den Kontakt zu den Nachbar/innen und zu anderen Ge­nerationen wie zu den Kindern der dänischen Kita An der Johannismühle stärken. Projektleiter ist Jürgen Stickel, Leiter AWO Pflegedienst Flensburg.


Der dritte Platz (1.500 Euro) ging an das Projekt Wohnpflege in Schülerhand. Mit diesem Projekt ist im AWO Servicehaus Lübeck für die Dauer eines Monats sukzessive die Schichtleitung und damit fachliche Verantwortung auf zwei Auszubildende über­tragen worden. Vorbereitet und begleitet wurde der Übergang durch eine Pflege­fachkraft, als Absicherung war eine Mentorin jederzeit ansprechbar. Die Auszubildenden sind in diesen vier Wochen sicherer geworden und haben ge­lernt, auch in schwierigen Situationen eigenverantwortlich zu handeln. Projektleiterinnen sind Hanna Stooß (Leiterin des Servicehauses Lübeck), Saskia Hop­fengart (Pflegefachkraft) und Daniella Porter-Wendt (Mentorin).

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In unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter stellen wir Ihnen dieses Mal das Plöner Modell der Senioren-Assistenz vor. Unsere Fragen zu diesem innovativen Ansatz beantwortete die Projektgründerin, Ute Büchmann.

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In diesem Beitrag werden die Senioren-Assistent/innen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet:

  • Einerseits ist es möglich, sich zur Senioren-Assistent/in ausbilden zu lassen. Hier geht es um Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf.
  • Andererseits können Senior/innen das Angebot der Assistent/innen nutzen, um eine Lücke zwischen medizinisch-pflegerischer und nachbarschaftlicher Hilfe zu schließen.
  • Das Plöner Modell wurde durch Ute Büchmann initiiert. Möchten Bürger/innen vor Ort ein vergleichbares Projekt umsetzen, können sie aus Frau Büchmanns Erfahrungen großen Nutzen ziehen.

Im Vergleich zu dem Projekt, welches im vorigen Beitrag dieser Reihe vorgestellt wurde, fällt auf: Beide Projekte, sowohl die Senioren-Assistenz als auch die Mitfahrbank, sind Reaktionen auf Lücken in der Versorgung von älteren Menschen, auch wenn sie den Staat nicht aus der Verantwortung nehmen oder ersetzen können. Mitfahrbänke können einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr nicht ersetzen. Die Senioren-Assistent/innen können sich arme oder von Armut bedrohte Menschen möglicherweise nicht leisten, hier fehlt es noch an staatlicher Unterstützung.


Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf

Professionelle Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bietet die Dienstleistung „Senioren-Assistenz“, die von Ute Büchmann vor rund zehn Jahren im Kreis Plön in Schleswig-Holstein konzipiert und als Qualifizierung im Rahmen eines Modellprojektes 2006 mit europäischen Mitteln gefördert wurde. Der Kreis der Teilnehmer/innen, bislang zu 90 Prozent Frauen, wird darin geschult, alte Menschen zu unterstützen, die meist nicht mehr rüstig genug sind, um ihren Alltag alleine zu meistern. Jährlich finden rund zehn Seminare an den Standorten Kiel, Hamburg, Berlin und Nürnberg statt. Rund 1000 Senioren-Assistent/innen wurden bislang bundesweit ausgebildet.

Die Ausbildung nach dem Plöner Modell umfasst ein Gesamtkonzept aus Unterricht (120 Stunden) und Nachbetreuung. Das nötige Knowhow erhalten die Teilnehmer/innen in verschiedenen Modulen. So erwerben sie Grundwissen auch in rechtlichen Fragen, beispielsweise, worauf die Verfasser/innen einer Patient/innenverfügung oder eines Testaments achten sollten. Ebenso spielen psychologische Aspekte eine Rolle, wie der Umgang mit Verlust und Trauer. Zudem gehören alltagspraktische Fragen der Ernährung, der Freizeitgestaltung, der körperlichen und geistigen Fitness zum Programm. Zugleich vermittelt die Weiterbildung das nötige Wissen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen – denn nach der Ausbildung sind die Teilnehmer/innen in der Regel selbstständig tätig.  Auch nach Ausbildungsabschluss werden die Teilnehmenden, die meist den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, nicht allein gelassen. Büchmann Seminare

  • bietet pro Jahr zwei eintägige Netzwerk- und Weiterbildungstreffen an, die dem Austausch, Kontakt, dem Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten unter den Senioren-Assistent/innen und dem fachlichen Input dienen,
  • stellt das Logo des inzwischen bundesweiten Netzwerks zur Verfügung,
  • bietet den Assistent/innen die Möglichkeit, sich in das kosten- und zugangsfreie Vermittlungsportal einzutragen und auf dieser Seite einen eigenen kleinen Web-Auftritt mit eigener Profiladresse zu erhalten,
  • hält weitere ehrenamtlich arbeitende Ansprechpartner/innen im Netzwerk bereit, welche auch bei Fragen nach Ausbildungsabschluss beraten.

Die Kosten der Ausbildung einschließlich Nachbetreuung am Standort Schwentinental bei Kiel liegen bei rund 1.650 Euro. In Schleswig-Holstein erhalten die Teilnehmenden gegebenenfalls eine Förderung über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und können so 50 Prozent der Kosten sparen.

Die Idee zu diesem innovativen Ausbildungszweig hat mit Büchmanns eigener Lebenserfahrung zu tun: „Als meine Mutter starb, fiel mein Vater in ein tiefes Loch. Ich habe daraufhin nach einer qualifizierten Person gesucht, die ihn regelmäßig besucht und sich mit ihm über Politik und Sport unterhält.“ Aber sie fand niemanden, der diese Tätigkeit qualifiziert ausübte. Mit ihrem 2007 gegründeten Weiterbildungsunternehmen möchte sie Senior/innen mehr Lebensqualität ermöglichen. „Senioren egal welchen Alters wollen Zukunft haben, eine Lebensqualität, die über ‚satt und sauber’ hinausgeht“, sagt die Seminaranbieterin.

Die meisten Teilnehmer/innen steigen aus anderen Berufsbereichen um. Lebenserfahrene Menschen, die sich entweder ein zweites Standbein aufbauen wollen, oder Lust haben, soziales Engagement mit einer sinnvollen Tätigkeit im sozialen Bereich zu verbinden und damit auch Geld zu verdienen. Häufig fällt in Vorgesprächen der Satz: „Ich möchte nicht mehr mit Zahlen und Bürokram zu tun haben, sondern mit Menschen." Aber auch andere Beweggründe führen dazu, dass Interessierte Kenntnisse im Bereich der Betreuung von Senior/innen erwerben wollen: So nutzen Teilnehmende, die häufig ältere Kund/innen haben, diese Weiterbildung dazu, ihre Kundenkompetenz zu vertiefen. Andere wiederum verbinden bereits vorhandene Kompetenzen oder einen Erstberuf mit Senioren-Assistenz.

Ihre Aufgabe sehen die professionellen Seniorenbetreuer/innen darin, ältere Menschen zu begleiten, ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegen zu bringen und sich um die vielen kleinen Dinge des Alltags zu kümmern, die die älteren Menschen nicht mehr machen können oder wollen und für die Pflegedienste keine Zeit haben. Im Fokus steht immer das Ziel, Senior/innen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und einen Umzug ins Heim zu verhindern oder zumindest lange hinaus zu schieben. „Senioren-Assistenten erledigen all das, was nicht zur pflegerischen Betreuung zählt“, erklärt Büchmann. Die Assistent/innen bieten ein paar Stunden pro Woche punktuelle Unterstützung, indem sie die Älteren bei Behördengängen, zu Arztterminen, beim Einkaufen oder auf den Friedhof begleiten, mit ihnen ihr Gedächtnis und ihre Fitness trainieren oder ganz einfach Gesprächspartner/in sind.

Die meisten Senioren-Assistent/innen machen sich selbstständig und arbeiten in Voll- oder Teilzeit. Andere streben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an. Sie arbeiten in Seniorenresidenzen, bei Wohnungsbaugenossenschaften, bei Wohlfahrtsverbänden, in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder städtischen Seniorentreffs. Durch die Ausbildung verbessern sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Laufe der Zeit hat Frau Büchmann, und mit ihr das entstandene Familienunternehmen Büchmann Seminare KG, die Erfahrung gemacht, dass die wichtigsten Eigenschaften der Senioren-Assistent/innen Kommunikationsfähigkeit, Empathie und ein gutes Allgemeinwissen sein sollten. Kommunikation  ist das Handwerkszeug, denn häufig geht es darum, insbesondere allein lebenden älteren Menschen wieder Lebensmut zu geben und für Lebensqualität in ihrem Alltag zu sorgen. Wer diese Fähigkeit nicht hat, sollte nicht in diesem Bereich arbeiten. Wer diese Eigenschaften besitzt und zudem einen guten Zugang zu Senior/innen hat, für den könnte die Tätigkeit in der Senioren-Assistenz eine Berufung sein.

Viele Senioren-Assistent/innen erzählen, wie befriedigend es ist, einen Job ganz nah am Menschen auszuüben und zu einer wichtigen (manchmal der wichtigsten) Bezugsperson im Alltag der Älteren zu werden. Insofern ist die Senioren-Assistenz nicht nur eine berufliche und finanzielle Chance für lebenserfahrene Menschen, sondern auch eine Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen.

„Im Zuge der demographischen Entwicklung hat das Interesse der Kunden an stundenweiser Unterstützung enorm zugenommen“, sagt Büchmann. In einer Großstadt wie Hamburg sind viele Senioren-Assistent/innen so ausgelastet, dass sie keine Kund/innen mehr annehmen können. In Schleswig-Holstein läuft es in Städten ab 10.000 Einwohner/innen gut. Lediglich auf dem Land, wo die nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen noch stärker greifen, gibt es manchmal Schwierigkeiten, die Preise für die Dienstleistung durchzusetzen, die selbstständig tätige Senioren-Assistent/innen veranschlagen. Aber auch hier ändert sich in letzter Zeit etwas. Senior/innen und/oder Angehörige rechnen genau aus, was der Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung kostet und wie teuer eine stundenweise Unterstützungsleistung ist, die zudem den Charme hat, dass der ältere Mensch im eigenen Zuhause wohnen bleiben kann und der Umzug in eine Einrichtung zumindest hinausgezögert wird.

Der durchschnittliche Stundensatz einer Senioren-Assistenz ist bundesweit sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein liegt er bei mindestens 25 Euro. In München beispielsweise bei rund 40 Euro. „Doch das Wohnen im eigenen Zuhause unter Nutzung der Dienstleistung Senioren-Assistenz ist nicht teurer als das Wohnen in einer Einrichtung“, erklärt Büchmann. Inklusive staatlicher Förderung (§ 35a EStG) koste die Betreuung durch eine Senioren-Assistenz bei fünf Stunden pro Woche zwischen 350 und 450 Euro monatlich.


Senioren-Assistenz als Angebot und Dienstleistung

Nur wenige Senior/innen benötigen eine Vollversorgung. Senioren-Assistent/innen leisten stundenweise und nach Bedarf Individualbetreuung in Privathaushalten oder Senioreneinrichtungen. Diese Betreuung ist im Sinne einer „aktivierenden Begleitung“ darauf ausgerichtet, verloren geglaubte Potenziale älterer Menschen wieder zu aktivieren. Ziel ist es, dass Ältere mit Unterstützung im eigenen Zuhause wohnen bleiben können und ein Aufenthalt in einer Einrichtung verhindert, aber zumindest hinausgezögert wird. Aus dem Netzwerk der Senioren-Assistent/innen können wir mögliche Leistungsbeispiele zeigen:

  • Zeit zum Zuhören und für Unterhaltungen
  • Wecken und Festhalten von Erinnerungen
  • Vorlesen, Spiele spielen, Gedächtnisunterstützung
  • Hilfe im Alltag bei
    • Einkauf, Kochen für oder mit den älteren Menschen
    • Behördenangelegenheiten und Schriftwechsel
    • Übergang von Krankenhaus-Aufenthalten ins Zuhause
    • Umgang mit moderner Technik
  • Begleitung zu
    • Arzt oder zur Therapie
    • Spaziergang oder ins Lieblingslokal
    • Konzerten
    • Ausflügen und Reisen
  • Informationen über
    • Vorsorge, Vollmachten und Testament
    • Wohnraumanpassung und Pflegethemen
  • Geachtet wird auf

    • gute Ernährung, Bewegung und Gesundheit
    • Haus und Haustier, wenn der/die Senior/in verhindert ist
  • Organisation von
    • Festlichkeiten und sozialen Kontakte
    • Tagesausflügen oder Reisen
  • Liebevolle Sorge um Personen mit Demenz

Zielgruppe der Senioren-Assistent/innen sind Senior/innen ab ca. 70 Jahre und deren Angehörige. Diese Senior/innen oder ihre Angehörigen verfügen über ein mindestens durchschnittliches bis überdurchschnittliches Einkommen. Kund/innen der Senioren-Assistent/innen sind in der Regel Menschen, die

  • alleine wohnen,
  • über eine eingeschränkte Mobilität verfügen,
  • sich einsam fühlen und Gespräche suchen,
  • qualifizierte Alltagsunterstützung und Koordination benötigen,
  • mehr vom Leben wollen und keinesfalls ins Heim wollen.

Insbesondere da, wo Angehörige nicht vor Ort wohnen und wenig ehrenamtliche oder nachbarschaftliche Unterstützung gegeben ist, gibt es einen Markt für die Dienstleistung Senioren-Assistenz. Das betrifft vor allem Städte ab 10.000 Einwohner/innen und dort insbesondere in den exklusiveren Stadtteilen. Dabei liegt der individuelle Bedarf für die Kund/innen meist zwischen fünf und acht Stunden pro Woche. Häufig brauchen viele Ältere nur punktuelle Unterstützung (beispielsweise an drei Tagen in der Woche für jeweils zwei Stunden). Es sollte aber jemand da sein, dem man vertrauen kann, der kompetente Hilfe leistet und die Dinge des Alltags koordiniert. Bereits eine solche zeitlich wenig aufwändige Unterstützung reicht häufig aus, einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung zu vermeiden.

Die Kontaktaufnahme zu Senioren-Assistent/innen erfolgt in der Regel über das Vermittlungsportal der Senioren-Assistent/innen. Dieses ist kostenfrei.

Aber Senioren-Assistent/innen pflegen nicht und können die Pflege  nicht ersetzen. Sie koordinieren den Alltag der Senior/innen und wenn eine Pflegestufe nötig ist, können sie Senior/innen und deren Angehörige bei der Antragstellung beraten und später einen ambulanten Pflegedienst engagieren.


Ute Büchmann berichtet aus ihren Erfahrungen als Projektinitiatorin

Zur Motivation: "Zwei Ereignisse trafen im Jahr 2006 zusammen. Ich war städtische Frauenbeauftragte in Preetz/Kreis Plön und hatte viele Begegnungen mit Frauen mittleren Alters, die wissbegierig, aktiv, aber häufig im beruflichen Umbruch oder nach längerer Familienpause noch ohne Beschäftigung waren. Dieses brachliegende Potential wurde staatlich nur unzureichend gefördert. Mein hochbetagter Vater vermisste in seinen letzten Lebensjahren einen Gesprächspartner, mit dem er seine Erlebnisse aus seinem erfüllten Leben teilen konnte. Zwar beanspruchte er verschiedene technische Pflegeleistungen, fühlte sich aber gesellschaftlich abgehängt.

Nach meiner damaligen Recherche gab es noch keine und schon gar keine staatlich unterstützten Angebote zur mentalen Seniorenbegleitung. Die Lücke, die das Fehlen dieser Betreuung bildete, war noch gar nicht entdeckt. So fügte ich das Interesse der Älteren mit den Interessen meiner Frauen-Klientel zusammen und kreierte erstmals im Jahr 2006 die Senioren-Assistenz, die es bis dahin nicht gab.

Noch als Frauenbeauftragte warb ich Europäische Gelder ein und führte zunächst modellhaft eine Qualifizierung mit Frauen aus dem Kreis Plön durch. Denn mir war klar, wer helfen will, muss auch wissen wie. Das 'Plöner Modell' war geboren. 2007 machte ich mich zunächst in Nebentätigkeit selbstständig, 2009 kündigte ich meinen Job im öffentlichen Dienst."

Zu den Voraussetzungen: "Ich hatte es mit zwei Zielgruppen zu tun: mit den Frauen, die nach einem sinnvollen Job suchten und mit den Senioren, die es noch galt, als Kunden zu gewinnen. Mein Vorteil war, dass ich bereits mehrere Seminare für Frauen organisiert hatte (z.B. 12-tägiges Existenzgründungsseminar, 12-tägige Tagesmütterqualifizierung). Zum anderen war mir die Zielgruppe Frauen durch meine Arbeit als Frauenbeauftragte gut bekannt. Die Kenntnisse über die Zielgruppe Senioren eignete ich mir durch Gespräche mit Referenten, älteren Menschen und Netzwerkpartnern an. Darüber hinaus war das Studium geeigneter Fachlektüre ein Muss."

Frau Büchmann gibt Tipps für die Realisierung vergleichbarer Modellprojekte:

  • "Sie sollten sich ausführlich mit der Frage beschäftigen, welchen Nutzen die Dienstleistung für die Zielgruppe tatsächlich hat.
  • Wo immer es möglich ist, sollte ein intensiver Austausch mit Bündnispartnern erfolgen. Es reicht nicht, wenn man nur selbst das Projekt gut findet
  • Gerade im Bildungsbereich ist es wichtig, sehr gute Dozenten zu haben. Die findet man eher selten über Internetportale, sondern eher über Kontakte und Empfehlungen. Für wichtig halte ich auch, die guten Dozenten auch gut zu bezahlen."

Diese Hinweise gibt Frau Büchmann für die Jahre nach Gründung eines Weiterbildungsunternehmens:

  • "Viele Weiterbildungsanbieter beschränken sich auf das Unterrichtsangebot. Nach Erhalt des Zertifikats werden die Teilnehmenden dann allein gelassen. Wer als Weiterbildungsunternehmen für die Selbstständigkeit ausbildet, sollte dafür sorgen, dass die Teilnehmenden auch nach der Weiterbildung Kontakt halten. Das erleichtert den Schritt in die Selbstständigkeit enorm. Mit Netzwerktreffen, Ansprechpartnern aus dem Pool der ausgebildeten Senioren-Assistenten und dem kostenlosen Vermittlungsportal sind wir hier auf einem guten Weg. Das ist zwar sehr zeit-, kosten- und personalintensiv, lohnt sich aber langfristig und zeichnet ein Unternehmen als seriös und als 'Kümmerer' aus.
  • Sofern Sie sich dann tatsächlich selbstständig machen wollen, denken Sie auch über eine Teilzeitgründung nach und versuchen Sie ihren sozialversicherungspflichtigen Job weiter zu führen.  Wenn die Gründung dann gut angelaufen  ist, können Sie sich immer noch voll selbstständig machen.
  • Sollte Ihr Unternehmen dann 'Fahrt aufnehmen', denken Sie über eine Zertifizierung nach. Diese hat zwei Vorteile: Zum einen lassen Sie ihren Laden einmal von externer Seite gutachterlich überprüfen. Eine gute Möglichkeit, einer 'Betriebsblindheit' vorzubeugen oder auch entgegen zu wirken. Zum anderen gelten Weiterbildungsträger, die zertifiziert sind, nach außen hin als seriös."

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