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Wir berichteten bereits mehrfach über das Bundesteilhabegesetz. Nun hat sich auch der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, dazu geäußert. Er stellt Veränderungen bei dem verabschiedeten Bundesteilhabegesetz fest. Das Parlament habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Sinne der Menschen mit Behinderungen verbessert. Die UN-Konvention wurde jedoch nicht umgesetzt.

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Hase bilanziert dazu: „Allen Beteiligten war nach der Vorlage des Entwurfes klar, dass es ein Gesetz nach den Vorstellungen der Menschen mit Behinderungen nicht geben wird. Das heute beschlossene Gesetz ist der Auftakt für eine längst fällige Systemänderung und wir müssen für weitere Verbesserungen kämpfen!“

Die gesamte Pressemitteilung können Sie online nachlesen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßt den siebten Altenbericht der Bundesregierung, fordert aber auch konkrete Konsequenzen seitens der Regierung.

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Der Altenbericht wurde - wie gesetzlich vorgeschrieben - veröffentlicht. Der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte stellte einige Inhalte z.B. auf einer Veranstaltung im September vor, über die hier ausführlich berichtet wurde. Weiterhin kann eine Stellungnahme des Bundeskabinetts Aufschluss darüber geben, wie dieses den Altenbericht bewertet.

Nun hat sich auch die BAGSO zu dem Altenbericht geäußert. Konkret werden folgende Forderungen gestellt:

  • Verbindlichkeit: Mittels eines Leitgesetzes zur Stärkung einer Politik für und mit älteren Menschen vor Ort. Geprüft werden müssen dabei auch Vorschläge, die Altenhilfe zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen und ein kommunales Basisbudget für die gemeinwesenorientierte Seniorenarbeit zu schaffen.
  • Nachhaltigkeit: Eine Gemeinschaftsaufgabe „Demografie“, die auch Binnen- und Außenwanderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt, würde Planungssicherheit für Bund, Länder und Kommunen für die kommenden Jahrzehnte schaffen.
  • Gesicherte Planungsgrundlage: Die Datenbasis für kleinere räumliche Einheiten im demografischen Wandel muss verbessert werden. Kommunen brauchen qualifizierte Prognosen für ihre Umsetzungskonzepte.
  • Teilhabe und Teilnahme. Es gibt gute Beispiele für die Entwicklung lebendiger Stadtteile, Quartiere, Dörfer. Wichtig ist, dass die Prozesse gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet werden.

Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

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Bereits seit mehreren Jahren - zuletzt im diesen Jahr durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-Organisationen - wird eine die Verabschiedung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen gefordert. Dass dies bisher nicht geschehen ist bietet genügend Anlass, sich genauer mit der Fachliteratur über Menschenrechte im Alter zu befassen.

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Die Literaturempfehlungen hat das die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zusammengestellt. Folgende Artikel können Sie direkt online herunterladen:

Drepper, D. (2016): Ausgepflegt. In: Die Zeit.

Drepper, D. (2016): Dieser Mann macht gute Pflege möglich. In: Die Zeit.

Heggestad, A. K. T. (2015): Dignity and care for people with dementia living in nursing homes. In: Dementia, S. 825-841.

Mahler, C. (2013): Menschenrechte: keine Frage des Alters?

Mahler, C. / Aronson, P. (2016): Menschenrechte in Pflegeheimen. Wie Menschenrechte in der Altenpflege verankert werden können (Position Nr. 3).

Mahler, C. (2015): Menschenrechte in der Pflege. Was die Politik zum Schutz älterer Menschen tun muss (Policy Paper, Nr. 30).


Weiterhin empfiehlt das DZA folgende Bücher zum Thema:

Adam-Paffrath, R. (2014): Würde und Demütigung aus der Perspektive professioneller Pflege. Eine qualitative Untersuchung zur Ethik im ambulanten Pflegebereich.

Bohn, C. (2015): Macht und Scham in der Pflege. Beschämende Situationen erkennen und sensibel damit umgehen.

Brandenburg, H. / Güther, H. / Amann, A. (2015): Gerontologische Pflege.

Bühner, V. H. (2014): Das Innere Elend. Altern und Sterben in einer persönlichkeitsorientierten Gesellschaft.

Dabrowski, M. / Wolf, J. (2016): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege.

Gebauer, M. (2015): Alternde Gesellschaften im Recht. Japanisch-deutsches Symposium in Tübingen vom 3. bis 4. September 2012.

Grond, E. (2014): Pflege Demenzkranker. Impulse für eine wertschätzende Pflege.

Kreß, B. / Mehlhorn, A. (2015): Füreinander Sorge tragen. Religion, Säkularität und Geschlecht in der globalisierten Welt.

Martin, C. / Rodríguez-Pinzón, D. / Brown, B. (2015): Human rights of older people. Universal and regional legal perspectives.

Meenan, H. / Rees, N. / Doron, I. (2016): Towards human rights in residential care for older persons. International perspectives.

Merkt, H. (2014): Ethische und interreligiöse Kompetenzen in der Pflege. Unterrichtsmaterialien für die Pflegeausbildung.

Niederschlag, H. / Proft, I. (2015): Würde bis zuletzt. Medizinische, pflegerische und ethische Herausforderungen am Lebensende.

Scholz-Weinrich, G. (2015): Lebensraum Bett. Bettlägerige alte Menschen im Pflegealltag.


Folgende Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Baranzke, H. (2015): Schwinden mit den Kräften auch die Rechte? Zum Recht auf Selbstbestimmung im Feld der gerontologischen Langzeitpflege. In: Brandenburg, H. / Güther, H. / Proft, I. (Hrsg.): Kosten kontra Menschlichkeit, S. 69-82.

Kunz, R. (2016): Alter(n) würdig ausgestalten! Selbstbestimmung und Univerfügbarkeit am Beispiel >>Hiob<<. In: Beier, M. / Gabriel, H. / Rieger, H.-M. / Werke, M. (Hrsg.): Religion und Bildung Ressourcen im Alter? S. 41-60.

Kruse, A. (2014): Demenz als kulturelle Heausforderung. In: Feddersen, E. / Lüdtke, I. (Hrsg.): Raumverloren, S. 55-59.

Roos, H. (2014): Demenz - ein psychologischer, zivilgesellschaftlicher und theologischer Zugang: In: Erhardt, M. / Hoffmann, L. / Roos, H. (Hrsg.): Altenarbeit weiterdenken, S. 91-96.

Sittler, L. (2015): Der Ältesten Rat: in Würde altern. In: Klein, A. / Sprengel, R. / Neuling, J. (Hrsg.): Engagement- und Welfare Mix - Trends und Herausforderungen, S. 162-165.

Zander-Schneider, G. / Schneider, W. J. (2015): Demenz und Krankenhaus. Zwei Welten treffen aufeinander. In: Frewer, A. / Bergemann, L. / Schmidhuber, M. (Hrsg.): Demenz und Ethik in der Medizin, S. 97-114.

Van Den Berg, K. (2014): "... when I'm no longer young and beautiful". Bilder von Alten: Würde und Selbstachtung jenseits der Erfolgssemantik. In: Kampmann, S. (Hrsg.): Altern, S. 121-139.


In der "Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie" (2015) finden sich diese Artikel:

  • Hofmann, B.: Altern sachgemäß und menschengerecht wahrnehmen und begleiten, S. 691-694.
  • Lang, F. R.: Möglichkeitsräume zeigen sich in Deutungsmustern. Von der Lebenszeit bis zur Ewigkeit, S. 699-702.
  • Lessenich, S.: Auf der Suche nach dem verschenkten Potenzial, S. 703-706.
  • Oswald, F.: Möglichkeitsraum als Raum. Anmerkungen aus ökogerontologischer Perspektive, S. 707-710.
  • Schneider-Flume, G.: Geschenktes Leben - geschenkte Zeit. Möglichkeiten der Begleitung alter Menschen, S. 711-714.

"Blätter der Wohlfahrtspflege" (2015):

  • Arend, S. / Schmidt, R.: In Würde gehen können. Palliative Care im Pflegeheim - Beispiel Kuratorium Wohnen im Alter, S. 13-15.
  • Waltl, H.: Leben in Würde bis zuletzt. Vom Umgang mit Sterben, Tod und Trauer in Diensten und Einrichtungen, S. 19-20.

Weitere Artikel finden sich in diesen Fachzeitschriften:

Benkert, B. (2015): "Die Vorbereitung für das Sterben ist die beste Vorbereitung für das Leben". Selbstbestimmt sterben. In: NOVAcura, S. 45-47.

Brysch, E. (2015): Kein Sterben zweiter Klasse. In: Pro Alter, S. 33-35.

Donnelly, L. / Macentee, M. I. (2016): Care perceptions among residents of LTC facilities purporting to offer person-centred care. In: Canadian journal on aging, S. 149-160.

Van Gennip, I.E. et al (2016): How dementia affects personal dignity. A qualitative study on the perspective of individuals with mild to moderate dementia. In: The journals of gerontology, S. 491-501.

Höflacher, R. (2015): In Würde altern - auch mit psychischer Erkrankung. In: Psychosoziale Umschau, S. 41-43.

Immenschuh, U. (2016): Würdevoll mit Schamgefühlen umgehen. Pflege und Scham. In: Die Schwester, der Pfleger, S. 38-41.

Nord, C. (2016): Free choice in residential care for older people - A philosophical reflection. In: Journal of aging studies, S. 59-68.

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Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes führt zu Kritik von zahlreichen Akteur/innen. 150 Verbände und Organisationen unterstützen sechs gemeinsame Kernforderungen. Diese richten sich z.B. gegen die Regionalisierung der Eingliederungshilfe und Öffnungsklauseln für Bundesländer, durch die einzelne Leistungen, Zugang, Umfang und Qualität eingeschränkt werden können.

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Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben ein gemeinsames Forderungspapier dazu veröffentlicht. 150 Verbände und Organisationen unterstützen inzwischen die Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz.

Änderungsvorschläge vom Forum behinderter Jurist/innen betreffen die Definition des Personenkreises, eine Ausweitung der Eingliederungshilfe für Ausländer/innen, Sonderregelungen für Pflegebedürftige, Leistungen bezüglich besonderen Einzelfällen, Assistenzleistungen und Persönliche Assistenz, gemeinsame Leistungserbringung sowie die Einkommensanrechnung beim Leistungsbezug.

Der Deutsche Verein weist - ähnlich wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft - darauf hin, die gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln. Dies sollte eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sowie eine nahtlose und schnelle Leistungserbringung beinhalten.

Online können Sie sich auch die Debatte zum Bundesteilhabegesetz vom 22.09.2016 im Bundestag anschauen.

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Sie können zwei Hefte zur Mobilität im Alter kostenfrei herunterladen, in denen sich ältere Menschen über Möglichkeiten zum Erhalt ihrer Mobilität informieren können. In einem Heft werden Informationen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr geliefert, in einem weiteren Tipps zum privaten Auto.

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Die Betreiber/innen des Internetportals mobil-bleiben.de stellen die beiden Hefte zur Verfügung. Sie können sie sich hier herunterladen:

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert Korrekturen an dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG), um eine Diskriminierung von Menschen mit Demenz zu verhindern.

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Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der DAlzG betont, dass das Gesetz auch für Demenzerkrankte wirkt, da sie auch als Menschen mit Behinderungen gelten. Ihnen wird jedoch laut Frau Schönhof durch das BTHG eine tatsächliche Teilhabe verweigert, in einigen Bereichen würden sie sogar schlechter gestellt als heute. Außerdem stünden Teile des Entwurfs im Widerspruch zur UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.

„Die vorgesehene Begrenzung der Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65, und damit der Ausschluss des größten Teils von Menschen mit Demenz von den Leistungen auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist nicht akzeptabel“, so Bärbel Schönhof weiter. „Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Durch das neue Gesetz wird zudem der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen erschwert. Betroffene, die gleichzeitig einen Pflegebedarf haben, werden von den Leistungen sogar ausgeschlossen. Das ist nicht hinnehmbar.“

Im Rahmen der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben sich alle Beteiligten, auch die Bundesministerien, öffentlich dafür ausgesprochen, dass Menschen mit Demenz so lange wie möglich die Chance haben sollen, am sozialen Leben teilzuhaben. In der Erklärung der Allianz heißt es: „Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit Demenz, haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.“ In der Erklärung wird ausdrücklich formuliert, dass ein ganzheitliches und sektorenübergreifendes Unterstützungs- und Versorgungssystem notwendig ist, um Menschen mit Demenz und ihren Familien mit ihren jeweils individuellen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen auch einen Zugang zu den individuell benötigten Leistungen haben, ohne dass bürokratische Hürden aufgebaut und bestimmte Leistungen grundsätzlich verwehrt werden.

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Mit dem "Goldenen Internetpreis" wurden  dieses Jahr vorbildliche Projekte von und mit Senior/innen ausgezeichnet. Durch die Projekte sollen neue Medien wegweisend eingesetzt werden.

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Der digitale Einsatz kann zur Information, Kommunikation, erhöhter Selbstständigkeit, erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit und zum Austausch bei großen Herausforderungen eingesetzt werden. Die prämierten Projekte sollen sich durch Kreativität, Nutzen und Übertragbarkeit auszeichnen. Der Umgang mit neuen Medien soll auch zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen beitragen. In drei Kategorien würdigen die Veranstalter/innen die alltägliche Nutzung digitaler Medien im Alter, das soziale Engagement mit Hilfe von Online-Anwendungen sowie die Weiterbildung von Senior/innen im IT-Bereich. Der Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“ für generationsübergreifendes Engagement mit Hilfe neuer Medien wurde drei Mal vergeben.

Vergeben wird der Goldene Internetpreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Deutschland sicher im Netz e.V., Wege aus der Einsamkeit e.V., Google Deutschland und der Deutschen Telekom. Die Preisträger/innen in den jeweiligen Kategorie sind:


Alltag

  • Preisträgerin (500 Euro): Rosemarie-Hoffmann (79) aus Werl setzt trotz Sehbehinderung Apple Watch, iPad und iPhone im Alltag versiert ein.

Soziales Engagement

  • 1. Platz (1.500 Euro): Walburga Bannwarth-Pabst (67) aus Frechen erstellt ehrenamtlich Websites für soziale Einrichtungen.
  • 2. Platz (1.000 Euro): Dagmar (62) und Hans-Joachim Krause (67) aus Braunschweig schulen im selbst organisierten „Techniktreff“ Sehbehinderte und Blinde im Umgang mit IT-Technik.

Starthilfe

  • 1. Platz (1.500 Euro): Irmtraud Janik (85) aus München organisiert und betreut PC und Internetkurse für Senior/innen.
  • 2. Platz (1.000 Euro): SeniorenNetz Erlangen im Bayerischen Roten Kreuz bietet mit Hilfe von einem vielfältigen Kursprogramm älteren Menschen den Einstieg in die digitale Welt.

Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“

  • Preisträger (700 Euro): „Leinefischer im Netz“ Göttingen organisieren PC-Kurse von Insassen der Jugendanstalt Hameln mit Senior/innen.
  • Preisträger (700 Euro): „Memoro Deutschland – Die Bank der Erinnerungen e.V.“ mit Sitz in München veröffentlicht Kurzfilme mit Lebensgeschichten von Menschen über 60 Jahren.
  • Preisträger (700 Euro): Susanna Saxl, Mitarbeiterin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. mit Sitz in Berlin betreut eine Online-Selbsthilfegruppe für Angehörige von Patient/innen mit Frontotemporaler Demenz.

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Am 16.11.2016 versammelten sich laut den Angaben der Veranstalter/innen ca. 7.300 Menschen in Kiel, um gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zu demonstrieren. Zur Demo aufgerufen hat ein breites gesellschaftliches Bündnis verschiedener Akteure.

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Betroffene, Angehörige, Träger, Verbände und Gewerkschaften wollen verhindern dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird. Menschen mit Behinderung wollen ein Teilhabegesetz ­ aber es muss sie in ihren Rechten stärken. Und es muss dem Ziel der Inklusion dienen.

Die Bundesregierung hat versprochen, die Hilfen für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu gestalten. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf hat große Enttäuschung und Ängste bei den betroffenen Menschen ausgelöst. Es sind darin viele Punkte enthalten, die stark in das Leben von Menschen mit Behinderung eingreifen und Verschlechterungen bringen.

Die Hauptkritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf sind:

  • Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird stark eingeschränkt. Viele Menschen mit Behinderung haben zukünftig kein Recht mehr auf Eingliederungshilfe.
  • Zukünftig sollen Pflegeleistungen Vorrang vor den Leistungen in der Eingliederungshilfe haben. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention müsste es umgekehrt sein.
  • Menschen, die heute in Werkstätten oder betreuenden Tagesstätten einer Arbeit nachgehen, müssen in Zukunft ein ,,Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung" nachweisen. Viele Menschen mit Behinderung fürchten zu Recht um ihre Plätze und die Teilhabe an Arbeit.
  • Um Leistungen zu bekommen, wird das Einkommen und Vermögen der meisten Menschen mit Behinderung weiterhin angerechnet. Sie müssen aus ihrem Einkommen und Vermögen dazuzahlen. Damit bleibt Behinderung ein Armutsrisiko.

,,Statt die Hilfen für Menschen mit Behinderung hin zu mehr Teilhabe auszubauen, verspricht die Bundesregierung den Bundesländern mit dem Gesetz 'Effizienzrendite' und Mechanismen, um den 'Zugang zu Leistungen wirksam zu begrenzen'. Das Bundesteilhabegesetz ist in der jetzigen Form ein Spargesetz zu Lasten von Menschen mit Behinderung", so der Vorstand des Paritätischen Schleswig-Holstein, Günter Ernst-Basten.

,,Wir sehen die große Gefahr von Leistungseinschränkungen gegenüber geltendem Recht. Wir fordern deshalb nachdrücklich Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz", so Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

,,Menschen mit Behinderung wollen Teilhabe statt Ausgrenzung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Wir fordern ein Bundesteilhabegesetz, das die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich erfüllt", so Landespastor Heiko Naß vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Der Protest wendet sich gegen Verschlechterungen der Perspektiven der Menschen mit Behinderung. Die Teilnehmer/innen an der Demonstration fordern ein faires Teilhabegesetz.

,,Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Selbstbestimmung und sie haben das Recht auf Inklusion! Der Entwurf darf in der aktuellen Form nicht Gesetz werden! Wir fordern alle Politikerinnen und Politiker, Landes- wie Bundespolitiker aus Schleswig-Holstein auf, sich in Berlin für einen Stopp des jetzigen Entwurfs einzusetzen", so die Bündnispartner/innen.

Das Bündnis, welches zur Demonstration aufgerufen hat, setzt sich zusammen aus:

  • Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein
  • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
  • Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein
  • Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein
  • Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein
  • Dachverband Gemeindepsychiatrie,
  • Lebenshilfe Schleswig-Holstein
  • DGB ­ KERN
  • ver.di - Bezirk Schleswig-Holstein
  • LAG Werkstätten für behinderte Menschen
  • LAG der Werkstatträte Schleswig-Holstein
  • Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie
  • Hilfe für das autistische Kind
  • AStA der Fachhochschule Kiel
  • AStA der Christian-Albrechts Universität
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ­ Landesverband Schleswig-Holstein

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Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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Der siebte Altenbericht ist seit dem 11.11.2016 öffentlich zugänglich. Sie können sowohl den kompletten Altenbericht selbst als auch eine zusammenfassende Broschüre lesen.

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Der Altenbericht ist Teil der Drucksache 18/10210 des Bundestages. Ihm vorangestellt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Eine zusammenfassende und bebilderte Broschüre zum Altenbericht ist ebenfalls online erhältlich.

Alle Altenberichte seit 1993 können Sie auf der jeweiligen Homepage finden.

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