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Bei dem Stichwort Ethik denken viele Menschen möglicherweise an Themen wie Patientverfügungen. Im Berufsalltag sind Pflegende jedoch häufig mit ethischen Fragestellungen konfrontiert. Es müssen z.B. Entscheidungen getroffen werden, bei denen ethischen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden können.

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Beispiele für diese Situationen aus dem Berufsalltag kann Umgang mit herausforderndem Verhalten, der Schutz der Intimsphäre der zu pflegenden Menschen oder der Einsatz der PEG-Sonde zur künstlichen Ernährung sein. Eine Einführung bietet das Dossier auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung Riedel, A. (2014): Pflegerische Ethik. Vertiefen können Sie die Lektüre mit folgenden Monografien und Sammelwerken:

Coors, M. / Simon, A. / Stiemerling, M. (2015): Ethikberatung in Pflege und ambulanter Versorgung. Modelle und theoretische Grundlagen.

Dabrowski, M. / Wolf, J. (2016): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege.

Dallmann, H.-U. / Schiff, A. (2016): Ethische Orientierung in der Pflege.

Niederschlag, H. / Proft, I.: Würde bis zuletzt. Medizinische, pflegerische und ethische Herausforderungen am Lebensende.

Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie (2015): Ethische Entscheidfindung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Eine Handreichung für alle Interessierten, insbesondere für Mitarbeitende in Institutionen und in Langzeitpflegesituationen zu Hause, Angehörige von alten Menschen in abhängigen Lebenssituationen, Freiwillige, die alte, auf Unterstützung angewiesene Menschen begleiten.


Folgende Beiträge finden sich in Sammelwerken:

Kohlen, H. (2015): Welche Ethik? Eine Skizze zur Entwicklung ethischer Fragen in der Pflege. In: Brandenburg, H. / Güther, H. / Proft, I. (Hrsg.): Kosten kontra Menschlichkeit: Herausforderungen an eine gute Pflege im Alter, S. 131-137.

Kostka, U. (2015): Medizinische und pflegerische Leistungen für alte Menschen - ethische (An-)Forderungen an das Gesundheitswesen. In: Geiger, G. (et al, Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 147-162.

Matolycz, E. (2016): Menschenbild und Pflegeverständnis in der Pflege älterer Menschen. In: Matolycz, E. (Hrsg.): Pflege von alten Menschen, S. 55-59.

Riedel, A. (2015): Ethische Reflexion in der Gerontologischen Pflege. In: Brandenburg, H.; Güther, H. (Hrsg.): Gerontologische Pflege, S. 149-162.


In Fachzeitschriften können Sie folgende Artikel nachlesen:

PADUA, Fachzeitschrift für Pflegepädagogik, Patientenedukation und -bildung:
Brodehl, R. (2016): Ethische Bildung in der Altenpflege, S. 253-258.
Riedel, A. (2015): Vertiefung von Ethik-Kompetenzen. Die Entwicklung einer Ethik-Leitlinie als methodisch-didaktische und strukturierende Rahmung, S. 321-327.

Zeitschrift für Gerontologie und Ethik (2016):
Holthoff, K.: Ethikberatung in der Altenhilfe - ein Plädoyer, S. 20-40.
Kemmer, D.; Manzeschke, A.: Verständigung wagen - Ethik organisieren. Ein dialogisch-ganzheitlicher Ansatz für ethische Fallbesprechungen, S. 41-52.

Barnes, M. / Henwood, F. / Smith, N. (2016): Information and care. A relational approach. In Dementia, S. 510-525.

Friedmann, R. (2014): Alte Denkmuster infrage stellen. Die ethische Fallbesprechung hilft dem Team, schwierige Situationen im Pflegealltag zu reflektieren und Lösungen zu finden. In Pflegezeitschrift, S. 498-502.

Maio, G. (2016): PEG-Sonde - Ja oder Nein? Ethik in der Pflege. Die Schwester, der Pfleger, S. 22-26.

Rüegger, H. (2016): Ethische Fragen zur Technikanwendung im Kontext der Betreuung und Pflege alter Menschen. Angewandte Gerontologie appliquée, S. 15-17.

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Die Mediatage finden vom 07. bis zum 09.11.2016 in Kiel statt, besonders möchten wir auf das Thema "Inklusive Medienbildung" hinweisen.

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Das gesamte Programm der Mediatage können Sie online einsehen, bei der jeweiligen Veranstaltung können Sich sich über einen Link anmelden. Der Begriff Inklusion wird zwar häufig bei dem Thema Beeinträchtigung angewendet, ist aber auf viele gesellschaftliche Konstellationen anwendbar. So ist auch ein Leben mit Beeinträchtigungen vielfältiger als häufig angenommen. Beeinträchtigungen können z.B. von Geburt an bestehen, durch einen Ortswechsel oder auch durch biologisches Altern entstehen. Einschränkungen oder Besonderheiten können in verschiedenen Lebensbereichen wahrgenommen werden.

Auf die Aspekte Arbeit, Familie, Wohnen und Schule soll in vier Thementischen in Form eines World-Cafés eingegangen werden.

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Kosten für Bestattung und Pflege des eigenen Grabes lassen sich bereits zu Lebzeiten finanzieren. So kann verhindert werden, dass Nachfahren für die Kosten aufkommen müssen. Ist die Vorsorge zweckgebunden, zählt diese auch zum Schonvermögen bei Bedürftigkeit.

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Pflegebedürftige Menschen sind im Alter häufig auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten für die Pflege aus eigenem Vermögen nicht mehr finanzieren können. Staatliche Hilfen gibt es jedoch nur, wenn weder Vermögen noch Einkommen für die Finanzierung der Pflege ausreichen. Als Vermögen zählen dabei grundsätzlich alle Vermögenswerte vom Haus über Wertpapiere bis zum Bargeld. Gelder, die im Rahmen eines Bestattungsvertrages für eine Bestattung hinterlegt werden, sind laut der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) geschützt und zählen zum sogenannten Schonvermögen.

Damit die Gelder als Schonvermögen gelten, muss der hinterlegte Betrag ausschließlich für den Zweck der Bestattung bestimmt sein. Zudem muss die Höhe der Einlage für die Beerdigung angemessen sein. Richtwerte dafür sind durchschnittliche örtliche Beerdigungs- und Grabpflegekosten. Eine Bestattungskostenvorsorge darf nicht kurz vor Bedürftigkeit abgeschlossen werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass durch diese Versicherung die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wird. Die BIVA rät daher, schon weit vor dem ersten Bezug von Pflegeleistungen eine solche Vorsorge abzuschließen. Diese ist so lange notwendig, bis nicht Bestattungskosten in den Freibeträgen durch den Gesetzgeber berücksichtigt werden.

Bei Bestattungsunternehmen können dafür zum Beispiel Treuhandverträge für eine Bestattungsvorsorge vereinbart werden. Die dort hinterlegten Gelder der Auftraggeber/innen sollten dann im Fall von Bedürftigkeit geschützt bleiben.

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Wir berichteten bereits über die Idee der Mitfahrbänke aus Speicher in Rheinland-Pfalz als Beitrag unserer Reihe "Beispielsweise...". Mitfahrbänke stehen jedoch auch in anderen Bundesländern. Lesen Sie hier von Beispielen aus ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

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In Bünsdorf steht eine Mitfahrbank in der Nähe der Kirche. An einem angebrachten Schild kann die gewünschte Richtung, Rendsburg oder Eckernförde, eingestellt werden. Die Kosten für das Schild lagen zwischen 100 und 150 Euro. Die Bank wird nicht nur von Senior/innen, sondern auch von Jugendlichen genutzt. Die Chancen, Richtung Rendsburg mitgenommen zu werden, sind höher, da es in dieser Richtung deutlich mehr Verkehr gibt. Die Mitfahrbank wird bisher noch nicht intensiv genutzt, sie befindet sich jedoch noch bis zum nächsten Sommer in der Erprobungsphase.

Der Bürgermeister der Gemeinde, Jens Kühne, hat bereits mehrere Ideen, wie die Nutzung, eventuell nach Ende der Erprobungsphase, erhöht werden kann. Eine Veränderung in der Beschilderung könnte die Möglichkeit ergeben, Individualziele anzeigen zu lassen. Die werden zwar zur Zeit auch über die beiden Richtungsangaben abgedeckt, aber vielleicht nicht von allen erkannt. Der aktuelle Standort ermöglicht ein sicheres Anhalten auf dem Parkplatz. Ein Standortwechsel an die Kreuzung, welche alle Richtungen abdecken würde, könnte jedoch mehr potentielle FahrerInnen bedeuten.

Als alternativen Lösungsansatz für fehlende Mobilität auf dem Land hat die Gemeinde Bünsdorf, in Zusammenarbeit mit vier benachbarten Gemeinden, einen Bürgerbus installiert. Dieser funktioniert vor allem als Marktbus, er fährt mittwochs und samstags zwischen 9:00 und 13:30 dreimal von Bünsdorf nach Eckernförde und zurück. Der Lizenznehmer ist Autokraft, die Preise für eine Fahrt betragen 2 bzw ermäßigt 1 Euro.


In Priepert steht eine Mitfahrbank, die gut lesbaren Schilder können zwischen den Zielorten Wustrow, Canow, Wesenberg und Strasen sowie "Pause" gewechselt werden. Diese Mitfahrbank zeigt auch unser Beitragsbild. Sie wird nicht nur von älteren, sondern auch von jüngeren Dorfbewohner/innen genutzt. Man kann keine Angaben über die Häufigkeit der Nutzung machen, ein Zettel an der Bank soll versuchsweise eine Zählung ermöglichen. Autofahrende Bewohner/innen des Dorfes berichten jedoch, dass sie häufig auf die Bank achten und sich über mehr Mitfahrende freuen würden.

In den benachbarten Ortschaften und Gemeinden sind acht weitere Mitfahrbänke geplant, um Möglichkeiten für Rückfahrten und Zwischenstationen zu schaffen. So soll ein kleines Mitfahrnetz entstehen. Auch die weniger befahrenden, aber schon nachgefragten Richtungen Neustrelitz und Fürstenberg sollen berücksichtigt werden. Die Bänke sind meist schon vorhanden, für Anfertigen und Aufstellen der Schilder sind je Bank ca. 500 Euro notwendig. Um dies zu finanzieren wurde bereits ein Antrag bei dem europäischen Förderprogramm Leader Plus gestellt.

Alternativ hatte die Gemeinde bereits die Anschaffung eines Bürgerbusses geprüft. Problematisch dabei waren nicht nur der hohe Anschaffungs- und Unterhaltungspreis des Busses, sondern auch die notwendigen freiwilligen FahrerInnen sowie Versicherungsfragen. Werden wie geplant weitere Mitfahrbänke aufgestellt, soll dies auf der Homepage der Gemeinde dokumentiert werden.


Kleinnaundorf, ein Ortsteil von Freital in Sachsen, erprobt die Mitfahrbänke seit Februar 2015. Diese wurden aufgestellt, weil gegen den Wunsch vieler Bewohner/innen Anfang 2015 eine wichtige Buslinie eingestellt worden ist. Diese wurde vor allem zur Fahrt Richtung Freital und Dresden genutzt. Im Ortsteil sind nun vier Bänke aufgestellt: drei an verschiedenen Stellen im Ortsteil, um die Fahrt Richtung Freital zu ermöglichen. Eine weitere Bank wird vor allem für den Rückweg als Fortführung verbleibender Buslinien genutzt. Die Bänke sind grün angestrichen und tragen die Aufschrift "Mitfahrbank" auf der Rückenlehne.

Zur Zeit werden die Bänke von drei bis fünf Anwohner/innen je Woche genutzt. Mehr werden es vermutlich bei sinkenden Temperaturen. Auch sind Menschen, die durch den Ort fahren, meist nicht über die Funktion der Bänke informiert. Um dies zu verändern, sollen Hinweisschilder bei den Bänken aufgestellt werden. Auf  Wunsch der Bewohner/innen werden zwei weitere Mitfahrbänke im Ortsteil aufgestellt, um die Wege zu verkürzen.

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In der Zeitschrift Forschung Aktuell, Ausgabe 10/2016, des Instituts Arbeit und Technik (IAT) wird unterstützende Technik für ältere Menschen betrachtet. In Fokusgruppen-Gesprächen wurden Senior/innen zu ihrer Meinung bezüglich technischen Assistenzsystemen befragt.

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Smartphones bieten Möglichkeiten, wie z.B. Gesundheitsmonitoring über die Ansammlung gesundheitsbezogener Daten oder die Verfolgung von Gesundheitsaktivitäten. Jedoch sind Menschen, die im Alter auf Hilfe angewiesen wären und die durch die Technik im Alltag unterstützt werden könnten, selten unter den Nutzer/innen. Das kann an einer Reihe von Missverständnissen liegen, es wurden Ängste und Informationsdefizite bei den befragten Personen ausgemacht. Daher müssten Beratung, Service, Ausstattung und Bedienung der Geräte besser auf die Bedürfnisse und Wünsche von älteren Menschen angepasst werden. Das IAT empfiehlt, die Zielgruppe dafür in den Entwicklungsprozess einzubinden.

Die gesamte Ausgabe können Sie online nachlesen.

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Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, fordert anstelle einer Einschränkung die Abschaffung der Zwangsverrentung von älteren ALG II Empfänger/innen. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde eine Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung vorgelegt.

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„Diese Änderung ist zu begrüßen, greift aber nicht weit genug“, sagte die Bürgerbeauftragte heute in Kiel. „Niemand darf gegen seinen Willen zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente gezwungen werden.“ Nach der Verordnung, die ab 1. Januar 2017 in Kraft tritt, sollen die Leistungsberechtigten von der Zwangsverrentung ausgenommen werden, bei denen die geringe Höhe der vorgezogenen Rente zur Bedürftigkeit führen würde – und die dann auf Grundsicherungsleistungen angewiesen wären. „Diese Beschränkung der Zwangsverrentung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall ausreichend. Alle Leistungsbezieher sollen freiwillig entscheiden, ob sie den Bezug der vorzeitigen Altersrente wählen oder weiterhin die Chance nutzen, auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Deshalb ist es unumgänglich und notwendig, die Zwangsverrentung vollständig abzuschaffen“, forderte El Samadoni.

Laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB II) sind alle Leistungsbezieher/innen ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen – obwohl sie dabei dauerhaft Abschläge hinnehmen müssen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand bedeutet dann 0,3 % weniger Rente. Wer also im Dezember dieses Jahres 63 Jahre alt wird und in Rente gehen muss, obwohl sie regulär erst mit 65 Jahren und sieben Monaten beginnen würde, dem stehen ein Leben lang 9,3 % weniger Altersrente zu. Dadurch, dass der Eintritt in die Rente sich nach hinten verschiebt, erhöhen sich die Abschläge zudem stetig weiter. Wenn das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, stehen den Betroffenen sogar 14,4 % (48 x 0,3 %) weniger Rente zu.

Quelle: Pressemitteilung Schleswig-Holsteinischer Landtag.

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Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) wird auf ihrer Jahrestagung über den noch nicht veröffentlichten siebten Altenbericht der Bundesregierung diskutieren.

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An der Fachtagung können haupt- oder ehrenamtliche Akteure aus der Seniorenarbeit  und -politik teilnehmen. Es soll herausgearbeitet werden, welche Rolle Verbände und Initiativen bei dem Aufbau und der Sicherung von Gemeinschaften übernehmen können bzw. welche Wege zum Ziel führen.

Das komplette Programm können Sie online herunterladen. Eine Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist notwendig, da die Platzzahl begrenzt ist.

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Mit der Forschungsförderung 2016 unterstützt die Deutsche  Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) zwei Projekte, deren Erkenntnisse dazu beitragen können, die Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen mit einem sogenannten Migrationshintergrund zu verbessern.

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Als Ausgangslage wird angenommen, dass für Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund sprachliche und kulturelle Barrieren existieren sollen, die einen Zugang zu Diagnose, Therapie, ambulanten Angeboten und Selbsthilfe erschwerten. Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt gut 250.000 €.

Die Forschungsförderung der DAlzG wird alle zwei Jahre vergeben, die Mittel stammen jeweils aus zweckgebundenen Spenden und sollen die Forschung zur Versorgung von demenzkrankten Menschen und ihren Angehörigen unterstützen.


Das Projekt „Selbsthilfe Aktiv – (Inter-)aktive Selbsthilfe für türkeistämmige pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz“ wurde eingereicht von Prof. Dr. Oliver Razum, Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin und Medlin Kurt von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. Hierbei geht es offensichtlich nicht um alle Menschen, die auf eine Migrationserfahrung zurückblicken können, sondern nur um sogenannte türkeistämmige Menschen. Es dürfte mit Spannung zu beobachten sein, wie die Forschenden die Untersuchungsgruppe beschreiben, ohne auf allgemeine Begriffe wie "Kultur" oder "Abstammung" zurückzugreifen.

Belegt sei, dass pflegende Angehörige in sogenannten türkischen Familien starken Belastungen ausgesetzt seien, kaum ambulante und stationäre Hilfen in Anspruch nehmen würden und gesundheitliche Selbsthilfe in der türkischen Kultur nicht geläufig sei. Gleichzeitig seien sie häufig sozial isoliert, weil Demenz innerhalb der sogenannten Bevölkerungsgruppe noch sehr stigmatisiert sei. Eine Vernetzung der Angehörigen soll durch eine WhatsApp-Gruppe geschehen. Die flexible Kommunikation über Smartphones erlaubt es Informationen auszutauschen und Treffen und Aktivitäten zu vereinbaren. Im Rahmen des Projekts wird das Konzept ausgearbeitet, Interviews mit "türkeistämmigen" pflegenden Angehörigen geführt und die Umsetzung evaluiert. Das Projekt wird mit einem Betrag von 95.883 € gefördert.


Das Projekt „Barriereabbau in der hausärztlichen Demenzdiagnostik für Menschen mit Migrationshintergrund (BaDeMi)“ wurde eingereicht von Dr. med Johannes Just, Rieke Schnakenberg, Prof. Dr. oec troph Eva Münster und Prof. Dr. med Klaus Weckbecker vom Institut für Hausarztmedizin der Universität Bonn. Das Ziel des Projekts ist es, durch eine wissenschaftlich fundierte und praktisch bedeutsame Informationsintervention bei Hausärzten/innen, medizinischen Fachangestellten, Patient/innen und deren Angehörigen Barrieren in der Demenzdiagnostik und Demenzversorgung abzubauen. In den Hausarztpraxen soll das Bewusstsein für eine mögliche Demenzerkrankung bei Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund geschärft werden und zum Gespräch über einen Demenzverdacht motiviert werden, um eine frühe Diagnosestellung zu erreichen. Dazu werden Informationsmaterialien sowohl für Ärzt/innen und Fachangestellte, wie auch für Patient/innen entwickelt, Interviews geführt und eine Evaluation erstellt. Das Projekt wird mit einem Betrag von 154.326 € gefördert.

In diesem Projekt wird die Zielgruppe als "Menschen mit Migrationshintergrund" umrissen. Auch hier dürfte es interessant sein, wie die Forschenden diese Gruppe erfassen bzw. eingrenzen. Denn die angeblich im Hintergrund wahrnehmbare Migration kann in dem letzten Jahrhundert in und um Europa eine Vielzahl von Erfahrungen zusammenfassen, nahezu jedem Mensch könnte ein Migrationshintergrund zugeschrieben werden.

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Die Zeitschrift "engagement macht stark!" wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) herausgegeben und erscheint zweimal jährlich. Die Ausgaben diesen Jahres beschäftigten sich mit den Themen Gesundheit & Prävention, Migration, Unternehmensengagement für Arbeit sowie Integration.

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Die 100seitige Ausgabe 1/2016 beinhaltet ebenfalls die Fotostrecke "Flucht und Vertreibung nach dem zweiten Weltkrieg". In der zweiten Ausgabe diesen Jahres wird der Fokus auf Integration und Menschen mit Fluchterfahrung gelegt.

Alle Ausgaben seit 2011 können Sie online herunterladen. Wenn Ausgaben noch als Printversion vorliegen, können Sie diese kostenfrei bestellen.

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Am 15.09.2016 wurden in Neumünster Erkenntnisse aus dem siebten Altenbericht dargestellt und auch diskutiert. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der Veranstaltung und laden Sie sich die Präsentationen der RednerInnen herunter.

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Als Vertretung der Ministerin eröffnete Michael Hempel die Veranstaltung. Unter anderem betonte er, dass das angestrebte gute Leben auch bedeutet, Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. herzustellen, die dieses gute Leben möglich machen. Best Practice-Beispiele können dazu Anregungen geben. Aber auch das Altenparlament kann dazu beitragen, indem es sich Gehör verschafft und in Gestaltungsprozess mit einbezogen wird. Das ehrenamtliches Engagement auch ist wichtig für diejenigen, die älter werden, es bedeutet einen Standortvorteil. Die Reihe Beispielsweise … dieses Portals wurde auch als Möglichkeit genannt, konkrete Vorschläge für die Einbindung ehrenamtlichen Engagements auszuprobieren.


Jörg Bülow, Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT), wies auf Prognosen und Statistiken. Viele aktive Alte seien in Schleswig-Holstein sichtbar. Aber auch unter Älteren sollte die Heterogenität nicht missachtet werden, denn nicht jeder möchte oder muss aktiv sein. Jörg Bülow benennt folgende Forderungen für ein gutes Leben im Alter:

  • Wohnen bleiben zu Hause
  • Gute Erreichbarkeit von Angeboten zur Nachversorgung
  • Versorgung von Unterstützung, Pflege etc auch in der Fläche soll verfügbar sein
  • Mobilität: Barrierefreiheit und einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr
  • selbstbestimmtes Leben soll ermöglicht werden, Treffpunkte, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten.

Notwendig dafür seien passende Rahmenbedingungen und vorhandene finanzielle Mittel. Förderstrukturen müssen zu den Bedarfen passen. Es braucht Menschen, die sich kümmern sowie gute Ideen und Kreativität.


Frank Berner des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) ist der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung. Er berichtete über den aktuellen siebten sowie vergangene Altenberichte. Laden Sie sich an dieser Stelle die Präsentation runter. Seit dem fünften Altenbericht taucht z.B. der Begriff des aktiven Alterns auf.

Altenberichte müssen von Bundesregierung seit 1993 vorgelegt werden. Im aktuellen siebten Altenbericht wurden vor allem folgende Themen fokussiert:

  • Familiäre Pflege unter Druck, nicht mehr so möglich wie früher. Fachkräftemangel in Pflege
  • Neue Lösungen notwendig. Lokale Sorgestrukturen fördern und ausbauen.

Der Bericht folgt diesen Leitgedanken:

  • Ältere Menschen als sorgende und umsorgte Menschen wahrzunehmen. Es gibt verschiedene Seiten des älter werdens.
  • Geschlechtergerechtigkeit. Vor allem Frauen arbeiten viel in der familiären und professionellen Pflege. Aufgabenteilung sollte gleichberechtiger zwischen Geschlechtern aufgeteilt werden.
  • Generationenübergreifende Perspektive: Angebote müssen nicht auf ältere Menschen beschränkt sein.

Es wurden drei grundsätzlichen Überlegungen nachgegangen:

  • „Neue Subsidarität“: Auf welcher Ebene werden Aufgaben erfüllt? Auf der niedrigsten Ebene kann dies am besten geschehen, öffentliche Hand und Staat sind allerdings immer in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Soziale Ungleichheit wurde entgegen den beiden vorigen Altenberichten ein zentrales Thema.
  • Regionale Unterschiede, auch bzgl finanzieller Handlungsspielräume.

Die bearbeiteten Themen wurden vor allem in drei Handlungsfeldern verortet:

  • Gesundheitliche Versorgung
  • Pflegerische Versorgung
  • Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität

Als Kernpunkte wurde die Stärkung der Rolle der Kommunen, Vernetzung und Kooperation genannt. Zu den drei Sorgestrukturen gehören ein gemischtes Arrangement für Hilfe und Unterstützung. Es umfasse Familienangehörige, Nachbarschaft, Freunde, freiwillig Engagierte, professionelle Fachkräfte, mittel- und osteuropäische Haushaltshilfen bzw. Pflegekräfte. Der Wohlfahrtsmix umfasst Akteure wie z.B. Beratungsstellen, Kommunen (und entsprechende Ressorts), Selbsthilfeorganisationen, ÄrztInnen, stationäre Hilfen, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbände. Eine verstärkte Vernetzung wäre angebracht wäre angebracht.

Als These wird formuliert, dass tragfähige Sorgearrangements entstehen, wenn Hilfen von verschiedenen Akteuren zusammenkommen. Es sollte investiert werden, denn die öffentliche Hand muss private Strukturen rahmen und fördern.

Ein Fokus wird auf Nachbarschaft im Gemeinwesen gesetzt. Eine Balance aus Distanz und Nähe ist gut für kurzfristige, spontane sowie kleine Hilfe, Informationsaustausch und Wohlbefinden. Orte der Begegnung können durch Förderung geschaffen bzw. unterstützt werden.

Der sozialen Ungleichheit wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Eine wachsende Altersarmut hängt auch zusammen mit Unterschieden in Gesundheit, Wohnbedingungen, Mobilität sowie Möglichkeiten der Aktivitäten bei verschiedenen Einkommenssituation. Soziale Ungleichheit relativiert Altersunterschiede und unterstreicht das heterogene Altersbild. Soziale Netzwerke, die unterstützen können, beruhen langfristig auf Gegenseitigkeit. Die soziale Ungleichheit birgt also auch aus dieser Perspektive einen Nachteil für ärmere Menschen.

Freiwilliges Engagement wird meist durch Angehörige der Mittelschicht geleistet, für ärmere Menschen ist dies oft nicht möglich. Als Forderung bzw. Ziel wird genannt, Menschen mit wenig Ressourcen systematisch für freiwilliges Engagement zu gewinnen.

Bezüglich Partizipation und Beteiligung merkt Herr Berner an, dass Einbindung in Umsetzung von Projekten geschehen kann. Aber viele Menschen werden nicht erreicht, dies kann an verschiedenen Sprachkenntnissen, unbekannten Strukturen oder der geringen Anzahl sozialer Kontakte liegen.


Am Nachmittag der Veranstaltung wurden sogenannte Best Practice Beispiele aus verschiedenen Kommunen vorgestellt:


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