Logo DISW

Seite

Die Bürgerpreise für Schleswig-Holstein für herausragendes ehrenamtliches Engagement wurden am 02.11.2016 in Kiel vergeben. Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die schleswig-holsteinischen Sparkassen zeichneten Engagierte aus, die Menschen aus anderen Ländern Türen für ein integriertes Leben in Schleswig-Holstein öffnen.

Weiterlesen

Die insgesamt neun nominierten Projekte und Einzelpersonen wurden zunächst in einem Kurzfilm vorgestellt, bevor die Preisträger/innen 2016 verkündet wurden:

  • Die Kinder und Jugendlichen des Mitmach-Circus Charivari aus Lübeck (Kategorie U 21), die gemeinsam mit fluchterfahrenen Kindern Circus machen,
  • Faiza Tahir aus Kiel (Kategorie Alltagshelden), die Gründerin der Initiative ,,Kiel hilft Flüchtlingen", die stellvertretend für die vielen Ehrenamtlichen der Initiative ausgezeichnet wurde,
  • sowie der Runde Tisch für Willkommenskultur aus Berkenthin (Kategorie Alltagshelden), der sich bereits seit vielen Jahren für das Thema Integration einsetzt.

In der Kategorie "Lebenswerk" wurde in diesem Jahr kein Preis vergeben. Zusätzlich zu einem über sie erstellten Filmportrait erhielten die Preisträger/innen jeweils 3.000 Euro Preisgeld.

Den Partner/innen der Initiative war es ein besonderes Anliegen, allen nominierten Projekten und Einzelpersonen für ihren Einsatz zu danken. Alle Nominierten erhalten neben einem Exemplar des von ihnen erstellten Filmportraits ein Preisgeld von jeweils 500 Euro, welches für investive Zwecke für die weitere ehrenamtliche Arbeit genutzt werden kann. ,,Der Deutsche Bürgerpreis ist jedes Jahr wieder eine der besten Gelegenheiten, sich bei denen zu bedanken, die sich mit großem Einsatz selbstlos für andere einsetzen. Dafür gilt mein ganz persönlicher Dank", erklärte Peter Eichstädt, Sozialausschussvorsitzender des Landtages und Juryvorsitzender, am Abend der Preisverleihung.

Die Preisträger/innen des regionalen Wettbewerbs nehmen automatisch am Bundeswettbewerb des Deutschen Bürgerpreises teil. Das Projekt ,,Runder Tisch für Willkommenskultur Berkenthin" hat es unter die Nominierten geschafft. Der nationale Preis wird am 13. Dezember 2016 in Berlin vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bürgerpreises.

Schließen


Der Innovationspreis der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Pflege Schleswig-Holstein wurde in Neumünster vergeben. Ausgezeichnet wurden eine biographische Schreibwerkstatt für Senior/innen, ein Schrebergarten der Flensburger Servicehäuser sowie Wohnpflege in Schülerhand.

Weiterlesen

Die Preise wurden am 31.10.2016 verge­ben. „Wir wollen mit dieser Auszeichnung einen frischen Wind in die Pflege bringen“, sagt Wolfgang Baasch, „die Sieger*innen haben auch dieses Jahr wieder auf vielfältige Weise gezeigt, dass es eine herausfordernde, aber auch Sinn stiftende Aufgabe ist, älteren Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.“


Der erste Preis und damit 2.000 Euro ging an die Biografische Schreibwerkstatt für Senior/innen im AWO Servicehaus Norderstedt. Sie ist ein Angebot für alle Mieter/innen und Bewoh­ner/innen der Wohnpflege (stationäre Pflege). Mit dem Schreiben wird eine Möglichkeit geschaffen, sich mit einzelnen Geschichten des eigenen Lebens näher zu befassen und wichtige Er­fahrungen an nachfolgende Generationen weiterzugeben. In den ersten sechs Terminen der Schreibwerkstatt wurden Geschichten, Ge­dichte und Alltagsanekdoten geschrieben, die im nächsten Jahr im Rahmen eines Erinnerungstages vorgestellt werden. Patrizia Held, Germanistin und Dozentin für kreatives und biografisches Schreiben, leitet die Schreibwerkstatt gemeinsam mit der ehrenamt­lich tätigen Sozialpädagogin Christine Schmid.


Gartenarbeit kann viel mehr als nur den Garten pflegen: Vor allem Männern, die mit den üblichen Beschäftigungsangeboten wie Stricken oder Gymnastik eher we­nig anfangen können, soll im Kleingarten eine sinnvolle Beschäftigung geboten werden.  Der neue Schrebergarten der Flensburger Servicehäuser befindet sich in der Kleingartenkolonie 121 „Mummsche Kop­pel“. Das mit dem zweiten Platz (1.500 Euro) ausgezeichnete Projekt soll nicht nur die Mieter/innen der Servicehäuser zusam­menbringen, sondern auch den Kontakt zu den Nachbar/innen und zu anderen Ge­nerationen wie zu den Kindern der dänischen Kita An der Johannismühle stärken. Projektleiter ist Jürgen Stickel, Leiter AWO Pflegedienst Flensburg.


Der dritte Platz (1.500 Euro) ging an das Projekt Wohnpflege in Schülerhand. Mit diesem Projekt ist im AWO Servicehaus Lübeck für die Dauer eines Monats sukzessive die Schichtleitung und damit fachliche Verantwortung auf zwei Auszubildende über­tragen worden. Vorbereitet und begleitet wurde der Übergang durch eine Pflege­fachkraft, als Absicherung war eine Mentorin jederzeit ansprechbar. Die Auszubildenden sind in diesen vier Wochen sicherer geworden und haben ge­lernt, auch in schwierigen Situationen eigenverantwortlich zu handeln. Projektleiterinnen sind Hanna Stooß (Leiterin des Servicehauses Lübeck), Saskia Hop­fengart (Pflegefachkraft) und Daniella Porter-Wendt (Mentorin).

Schließen


In unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter stellen wir Ihnen dieses Mal das Plöner Modell der Senioren-Assistenz vor. Unsere Fragen zu diesem innovativen Ansatz beantwortete die Projektgründerin, Ute Büchmann.

Weiterlesen

In diesem Beitrag werden die Senioren-Assistent/innen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet:

  • Einerseits ist es möglich, sich zur Senioren-Assistent/in ausbilden zu lassen. Hier geht es um Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf.
  • Andererseits können Senior/innen das Angebot der Assistent/innen nutzen, um eine Lücke zwischen medizinisch-pflegerischer und nachbarschaftlicher Hilfe zu schließen.
  • Das Plöner Modell wurde durch Ute Büchmann initiiert. Möchten Bürger/innen vor Ort ein vergleichbares Projekt umsetzen, können sie aus Frau Büchmanns Erfahrungen großen Nutzen ziehen.

Im Vergleich zu dem Projekt, welches im vorigen Beitrag dieser Reihe vorgestellt wurde, fällt auf: Beide Projekte, sowohl die Senioren-Assistenz als auch die Mitfahrbank, sind Reaktionen auf Lücken in der Versorgung von älteren Menschen, auch wenn sie den Staat nicht aus der Verantwortung nehmen oder ersetzen können. Mitfahrbänke können einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr nicht ersetzen. Die Senioren-Assistent/innen können sich arme oder von Armut bedrohte Menschen möglicherweise nicht leisten, hier fehlt es noch an staatlicher Unterstützung.


Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf

Professionelle Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bietet die Dienstleistung „Senioren-Assistenz“, die von Ute Büchmann vor rund zehn Jahren im Kreis Plön in Schleswig-Holstein konzipiert und als Qualifizierung im Rahmen eines Modellprojektes 2006 mit europäischen Mitteln gefördert wurde. Der Kreis der Teilnehmer/innen, bislang zu 90 Prozent Frauen, wird darin geschult, alte Menschen zu unterstützen, die meist nicht mehr rüstig genug sind, um ihren Alltag alleine zu meistern. Jährlich finden rund zehn Seminare an den Standorten Kiel, Hamburg, Berlin und Nürnberg statt. Rund 1000 Senioren-Assistent/innen wurden bislang bundesweit ausgebildet.

Die Ausbildung nach dem Plöner Modell umfasst ein Gesamtkonzept aus Unterricht (120 Stunden) und Nachbetreuung. Das nötige Knowhow erhalten die Teilnehmer/innen in verschiedenen Modulen. So erwerben sie Grundwissen auch in rechtlichen Fragen, beispielsweise, worauf die Verfasser/innen einer Patient/innenverfügung oder eines Testaments achten sollten. Ebenso spielen psychologische Aspekte eine Rolle, wie der Umgang mit Verlust und Trauer. Zudem gehören alltagspraktische Fragen der Ernährung, der Freizeitgestaltung, der körperlichen und geistigen Fitness zum Programm. Zugleich vermittelt die Weiterbildung das nötige Wissen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen – denn nach der Ausbildung sind die Teilnehmer/innen in der Regel selbstständig tätig.  Auch nach Ausbildungsabschluss werden die Teilnehmenden, die meist den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, nicht allein gelassen. Büchmann Seminare

  • bietet pro Jahr zwei eintägige Netzwerk- und Weiterbildungstreffen an, die dem Austausch, Kontakt, dem Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten unter den Senioren-Assistent/innen und dem fachlichen Input dienen,
  • stellt das Logo des inzwischen bundesweiten Netzwerks zur Verfügung,
  • bietet den Assistent/innen die Möglichkeit, sich in das kosten- und zugangsfreie Vermittlungsportal einzutragen und auf dieser Seite einen eigenen kleinen Web-Auftritt mit eigener Profiladresse zu erhalten,
  • hält weitere ehrenamtlich arbeitende Ansprechpartner/innen im Netzwerk bereit, welche auch bei Fragen nach Ausbildungsabschluss beraten.

Die Kosten der Ausbildung einschließlich Nachbetreuung am Standort Schwentinental bei Kiel liegen bei rund 1.650 Euro. In Schleswig-Holstein erhalten die Teilnehmenden gegebenenfalls eine Förderung über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und können so 50 Prozent der Kosten sparen.

Die Idee zu diesem innovativen Ausbildungszweig hat mit Büchmanns eigener Lebenserfahrung zu tun: „Als meine Mutter starb, fiel mein Vater in ein tiefes Loch. Ich habe daraufhin nach einer qualifizierten Person gesucht, die ihn regelmäßig besucht und sich mit ihm über Politik und Sport unterhält.“ Aber sie fand niemanden, der diese Tätigkeit qualifiziert ausübte. Mit ihrem 2007 gegründeten Weiterbildungsunternehmen möchte sie Senior/innen mehr Lebensqualität ermöglichen. „Senioren egal welchen Alters wollen Zukunft haben, eine Lebensqualität, die über ‚satt und sauber’ hinausgeht“, sagt die Seminaranbieterin.

Die meisten Teilnehmer/innen steigen aus anderen Berufsbereichen um. Lebenserfahrene Menschen, die sich entweder ein zweites Standbein aufbauen wollen, oder Lust haben, soziales Engagement mit einer sinnvollen Tätigkeit im sozialen Bereich zu verbinden und damit auch Geld zu verdienen. Häufig fällt in Vorgesprächen der Satz: „Ich möchte nicht mehr mit Zahlen und Bürokram zu tun haben, sondern mit Menschen." Aber auch andere Beweggründe führen dazu, dass Interessierte Kenntnisse im Bereich der Betreuung von Senior/innen erwerben wollen: So nutzen Teilnehmende, die häufig ältere Kund/innen haben, diese Weiterbildung dazu, ihre Kundenkompetenz zu vertiefen. Andere wiederum verbinden bereits vorhandene Kompetenzen oder einen Erstberuf mit Senioren-Assistenz.

Ihre Aufgabe sehen die professionellen Seniorenbetreuer/innen darin, ältere Menschen zu begleiten, ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegen zu bringen und sich um die vielen kleinen Dinge des Alltags zu kümmern, die die älteren Menschen nicht mehr machen können oder wollen und für die Pflegedienste keine Zeit haben. Im Fokus steht immer das Ziel, Senior/innen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und einen Umzug ins Heim zu verhindern oder zumindest lange hinaus zu schieben. „Senioren-Assistenten erledigen all das, was nicht zur pflegerischen Betreuung zählt“, erklärt Büchmann. Die Assistent/innen bieten ein paar Stunden pro Woche punktuelle Unterstützung, indem sie die Älteren bei Behördengängen, zu Arztterminen, beim Einkaufen oder auf den Friedhof begleiten, mit ihnen ihr Gedächtnis und ihre Fitness trainieren oder ganz einfach Gesprächspartner/in sind.

Die meisten Senioren-Assistent/innen machen sich selbstständig und arbeiten in Voll- oder Teilzeit. Andere streben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an. Sie arbeiten in Seniorenresidenzen, bei Wohnungsbaugenossenschaften, bei Wohlfahrtsverbänden, in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder städtischen Seniorentreffs. Durch die Ausbildung verbessern sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Laufe der Zeit hat Frau Büchmann, und mit ihr das entstandene Familienunternehmen Büchmann Seminare KG, die Erfahrung gemacht, dass die wichtigsten Eigenschaften der Senioren-Assistent/innen Kommunikationsfähigkeit, Empathie und ein gutes Allgemeinwissen sein sollten. Kommunikation  ist das Handwerkszeug, denn häufig geht es darum, insbesondere allein lebenden älteren Menschen wieder Lebensmut zu geben und für Lebensqualität in ihrem Alltag zu sorgen. Wer diese Fähigkeit nicht hat, sollte nicht in diesem Bereich arbeiten. Wer diese Eigenschaften besitzt und zudem einen guten Zugang zu Senior/innen hat, für den könnte die Tätigkeit in der Senioren-Assistenz eine Berufung sein.

Viele Senioren-Assistent/innen erzählen, wie befriedigend es ist, einen Job ganz nah am Menschen auszuüben und zu einer wichtigen (manchmal der wichtigsten) Bezugsperson im Alltag der Älteren zu werden. Insofern ist die Senioren-Assistenz nicht nur eine berufliche und finanzielle Chance für lebenserfahrene Menschen, sondern auch eine Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen.

„Im Zuge der demographischen Entwicklung hat das Interesse der Kunden an stundenweiser Unterstützung enorm zugenommen“, sagt Büchmann. In einer Großstadt wie Hamburg sind viele Senioren-Assistent/innen so ausgelastet, dass sie keine Kund/innen mehr annehmen können. In Schleswig-Holstein läuft es in Städten ab 10.000 Einwohner/innen gut. Lediglich auf dem Land, wo die nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen noch stärker greifen, gibt es manchmal Schwierigkeiten, die Preise für die Dienstleistung durchzusetzen, die selbstständig tätige Senioren-Assistent/innen veranschlagen. Aber auch hier ändert sich in letzter Zeit etwas. Senior/innen und/oder Angehörige rechnen genau aus, was der Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung kostet und wie teuer eine stundenweise Unterstützungsleistung ist, die zudem den Charme hat, dass der ältere Mensch im eigenen Zuhause wohnen bleiben kann und der Umzug in eine Einrichtung zumindest hinausgezögert wird.

Der durchschnittliche Stundensatz einer Senioren-Assistenz ist bundesweit sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein liegt er bei mindestens 25 Euro. In München beispielsweise bei rund 40 Euro. „Doch das Wohnen im eigenen Zuhause unter Nutzung der Dienstleistung Senioren-Assistenz ist nicht teurer als das Wohnen in einer Einrichtung“, erklärt Büchmann. Inklusive staatlicher Förderung (§ 35a EStG) koste die Betreuung durch eine Senioren-Assistenz bei fünf Stunden pro Woche zwischen 350 und 450 Euro monatlich.


Senioren-Assistenz als Angebot und Dienstleistung

Nur wenige Senior/innen benötigen eine Vollversorgung. Senioren-Assistent/innen leisten stundenweise und nach Bedarf Individualbetreuung in Privathaushalten oder Senioreneinrichtungen. Diese Betreuung ist im Sinne einer „aktivierenden Begleitung“ darauf ausgerichtet, verloren geglaubte Potenziale älterer Menschen wieder zu aktivieren. Ziel ist es, dass Ältere mit Unterstützung im eigenen Zuhause wohnen bleiben können und ein Aufenthalt in einer Einrichtung verhindert, aber zumindest hinausgezögert wird. Aus dem Netzwerk der Senioren-Assistent/innen können wir mögliche Leistungsbeispiele zeigen:

  • Zeit zum Zuhören und für Unterhaltungen
  • Wecken und Festhalten von Erinnerungen
  • Vorlesen, Spiele spielen, Gedächtnisunterstützung
  • Hilfe im Alltag bei
    • Einkauf, Kochen für oder mit den älteren Menschen
    • Behördenangelegenheiten und Schriftwechsel
    • Übergang von Krankenhaus-Aufenthalten ins Zuhause
    • Umgang mit moderner Technik
  • Begleitung zu
    • Arzt oder zur Therapie
    • Spaziergang oder ins Lieblingslokal
    • Konzerten
    • Ausflügen und Reisen
  • Informationen über
    • Vorsorge, Vollmachten und Testament
    • Wohnraumanpassung und Pflegethemen
  • Geachtet wird auf

    • gute Ernährung, Bewegung und Gesundheit
    • Haus und Haustier, wenn der/die Senior/in verhindert ist
  • Organisation von
    • Festlichkeiten und sozialen Kontakte
    • Tagesausflügen oder Reisen
  • Liebevolle Sorge um Personen mit Demenz

Zielgruppe der Senioren-Assistent/innen sind Senior/innen ab ca. 70 Jahre und deren Angehörige. Diese Senior/innen oder ihre Angehörigen verfügen über ein mindestens durchschnittliches bis überdurchschnittliches Einkommen. Kund/innen der Senioren-Assistent/innen sind in der Regel Menschen, die

  • alleine wohnen,
  • über eine eingeschränkte Mobilität verfügen,
  • sich einsam fühlen und Gespräche suchen,
  • qualifizierte Alltagsunterstützung und Koordination benötigen,
  • mehr vom Leben wollen und keinesfalls ins Heim wollen.

Insbesondere da, wo Angehörige nicht vor Ort wohnen und wenig ehrenamtliche oder nachbarschaftliche Unterstützung gegeben ist, gibt es einen Markt für die Dienstleistung Senioren-Assistenz. Das betrifft vor allem Städte ab 10.000 Einwohner/innen und dort insbesondere in den exklusiveren Stadtteilen. Dabei liegt der individuelle Bedarf für die Kund/innen meist zwischen fünf und acht Stunden pro Woche. Häufig brauchen viele Ältere nur punktuelle Unterstützung (beispielsweise an drei Tagen in der Woche für jeweils zwei Stunden). Es sollte aber jemand da sein, dem man vertrauen kann, der kompetente Hilfe leistet und die Dinge des Alltags koordiniert. Bereits eine solche zeitlich wenig aufwändige Unterstützung reicht häufig aus, einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung zu vermeiden.

Die Kontaktaufnahme zu Senioren-Assistent/innen erfolgt in der Regel über das Vermittlungsportal der Senioren-Assistent/innen. Dieses ist kostenfrei.

Aber Senioren-Assistent/innen pflegen nicht und können die Pflege  nicht ersetzen. Sie koordinieren den Alltag der Senior/innen und wenn eine Pflegestufe nötig ist, können sie Senior/innen und deren Angehörige bei der Antragstellung beraten und später einen ambulanten Pflegedienst engagieren.


Ute Büchmann berichtet aus ihren Erfahrungen als Projektinitiatorin

Zur Motivation: "Zwei Ereignisse trafen im Jahr 2006 zusammen. Ich war städtische Frauenbeauftragte in Preetz/Kreis Plön und hatte viele Begegnungen mit Frauen mittleren Alters, die wissbegierig, aktiv, aber häufig im beruflichen Umbruch oder nach längerer Familienpause noch ohne Beschäftigung waren. Dieses brachliegende Potential wurde staatlich nur unzureichend gefördert. Mein hochbetagter Vater vermisste in seinen letzten Lebensjahren einen Gesprächspartner, mit dem er seine Erlebnisse aus seinem erfüllten Leben teilen konnte. Zwar beanspruchte er verschiedene technische Pflegeleistungen, fühlte sich aber gesellschaftlich abgehängt.

Nach meiner damaligen Recherche gab es noch keine und schon gar keine staatlich unterstützten Angebote zur mentalen Seniorenbegleitung. Die Lücke, die das Fehlen dieser Betreuung bildete, war noch gar nicht entdeckt. So fügte ich das Interesse der Älteren mit den Interessen meiner Frauen-Klientel zusammen und kreierte erstmals im Jahr 2006 die Senioren-Assistenz, die es bis dahin nicht gab.

Noch als Frauenbeauftragte warb ich Europäische Gelder ein und führte zunächst modellhaft eine Qualifizierung mit Frauen aus dem Kreis Plön durch. Denn mir war klar, wer helfen will, muss auch wissen wie. Das 'Plöner Modell' war geboren. 2007 machte ich mich zunächst in Nebentätigkeit selbstständig, 2009 kündigte ich meinen Job im öffentlichen Dienst."

Zu den Voraussetzungen: "Ich hatte es mit zwei Zielgruppen zu tun: mit den Frauen, die nach einem sinnvollen Job suchten und mit den Senioren, die es noch galt, als Kunden zu gewinnen. Mein Vorteil war, dass ich bereits mehrere Seminare für Frauen organisiert hatte (z.B. 12-tägiges Existenzgründungsseminar, 12-tägige Tagesmütterqualifizierung). Zum anderen war mir die Zielgruppe Frauen durch meine Arbeit als Frauenbeauftragte gut bekannt. Die Kenntnisse über die Zielgruppe Senioren eignete ich mir durch Gespräche mit Referenten, älteren Menschen und Netzwerkpartnern an. Darüber hinaus war das Studium geeigneter Fachlektüre ein Muss."

Frau Büchmann gibt Tipps für die Realisierung vergleichbarer Modellprojekte:

  • "Sie sollten sich ausführlich mit der Frage beschäftigen, welchen Nutzen die Dienstleistung für die Zielgruppe tatsächlich hat.
  • Wo immer es möglich ist, sollte ein intensiver Austausch mit Bündnispartnern erfolgen. Es reicht nicht, wenn man nur selbst das Projekt gut findet
  • Gerade im Bildungsbereich ist es wichtig, sehr gute Dozenten zu haben. Die findet man eher selten über Internetportale, sondern eher über Kontakte und Empfehlungen. Für wichtig halte ich auch, die guten Dozenten auch gut zu bezahlen."

Diese Hinweise gibt Frau Büchmann für die Jahre nach Gründung eines Weiterbildungsunternehmens:

  • "Viele Weiterbildungsanbieter beschränken sich auf das Unterrichtsangebot. Nach Erhalt des Zertifikats werden die Teilnehmenden dann allein gelassen. Wer als Weiterbildungsunternehmen für die Selbstständigkeit ausbildet, sollte dafür sorgen, dass die Teilnehmenden auch nach der Weiterbildung Kontakt halten. Das erleichtert den Schritt in die Selbstständigkeit enorm. Mit Netzwerktreffen, Ansprechpartnern aus dem Pool der ausgebildeten Senioren-Assistenten und dem kostenlosen Vermittlungsportal sind wir hier auf einem guten Weg. Das ist zwar sehr zeit-, kosten- und personalintensiv, lohnt sich aber langfristig und zeichnet ein Unternehmen als seriös und als 'Kümmerer' aus.
  • Sofern Sie sich dann tatsächlich selbstständig machen wollen, denken Sie auch über eine Teilzeitgründung nach und versuchen Sie ihren sozialversicherungspflichtigen Job weiter zu führen.  Wenn die Gründung dann gut angelaufen  ist, können Sie sich immer noch voll selbstständig machen.
  • Sollte Ihr Unternehmen dann 'Fahrt aufnehmen', denken Sie über eine Zertifizierung nach. Diese hat zwei Vorteile: Zum einen lassen Sie ihren Laden einmal von externer Seite gutachterlich überprüfen. Eine gute Möglichkeit, einer 'Betriebsblindheit' vorzubeugen oder auch entgegen zu wirken. Zum anderen gelten Weiterbildungsträger, die zertifiziert sind, nach außen hin als seriös."

Schließen


Bei dem Stichwort Ethik denken viele Menschen möglicherweise an Themen wie Patientverfügungen. Im Berufsalltag sind Pflegende jedoch häufig mit ethischen Fragestellungen konfrontiert. Es müssen z.B. Entscheidungen getroffen werden, bei denen ethischen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden können.

Weiterlesen

Beispiele für diese Situationen aus dem Berufsalltag kann Umgang mit herausforderndem Verhalten, der Schutz der Intimsphäre der zu pflegenden Menschen oder der Einsatz der PEG-Sonde zur künstlichen Ernährung sein. Eine Einführung bietet das Dossier auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung Riedel, A. (2014): Pflegerische Ethik. Vertiefen können Sie die Lektüre mit folgenden Monografien und Sammelwerken:

Coors, M. / Simon, A. / Stiemerling, M. (2015): Ethikberatung in Pflege und ambulanter Versorgung. Modelle und theoretische Grundlagen.

Dabrowski, M. / Wolf, J. (2016): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege.

Dallmann, H.-U. / Schiff, A. (2016): Ethische Orientierung in der Pflege.

Niederschlag, H. / Proft, I.: Würde bis zuletzt. Medizinische, pflegerische und ethische Herausforderungen am Lebensende.

Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie (2015): Ethische Entscheidfindung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Eine Handreichung für alle Interessierten, insbesondere für Mitarbeitende in Institutionen und in Langzeitpflegesituationen zu Hause, Angehörige von alten Menschen in abhängigen Lebenssituationen, Freiwillige, die alte, auf Unterstützung angewiesene Menschen begleiten.


Folgende Beiträge finden sich in Sammelwerken:

Kohlen, H. (2015): Welche Ethik? Eine Skizze zur Entwicklung ethischer Fragen in der Pflege. In: Brandenburg, H. / Güther, H. / Proft, I. (Hrsg.): Kosten kontra Menschlichkeit: Herausforderungen an eine gute Pflege im Alter, S. 131-137.

Kostka, U. (2015): Medizinische und pflegerische Leistungen für alte Menschen - ethische (An-)Forderungen an das Gesundheitswesen. In: Geiger, G. (et al, Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 147-162.

Matolycz, E. (2016): Menschenbild und Pflegeverständnis in der Pflege älterer Menschen. In: Matolycz, E. (Hrsg.): Pflege von alten Menschen, S. 55-59.

Riedel, A. (2015): Ethische Reflexion in der Gerontologischen Pflege. In: Brandenburg, H.; Güther, H. (Hrsg.): Gerontologische Pflege, S. 149-162.


In Fachzeitschriften können Sie folgende Artikel nachlesen:

PADUA, Fachzeitschrift für Pflegepädagogik, Patientenedukation und -bildung:
Brodehl, R. (2016): Ethische Bildung in der Altenpflege, S. 253-258.
Riedel, A. (2015): Vertiefung von Ethik-Kompetenzen. Die Entwicklung einer Ethik-Leitlinie als methodisch-didaktische und strukturierende Rahmung, S. 321-327.

Zeitschrift für Gerontologie und Ethik (2016):
Holthoff, K.: Ethikberatung in der Altenhilfe - ein Plädoyer, S. 20-40.
Kemmer, D.; Manzeschke, A.: Verständigung wagen - Ethik organisieren. Ein dialogisch-ganzheitlicher Ansatz für ethische Fallbesprechungen, S. 41-52.

Barnes, M. / Henwood, F. / Smith, N. (2016): Information and care. A relational approach. In Dementia, S. 510-525.

Friedmann, R. (2014): Alte Denkmuster infrage stellen. Die ethische Fallbesprechung hilft dem Team, schwierige Situationen im Pflegealltag zu reflektieren und Lösungen zu finden. In Pflegezeitschrift, S. 498-502.

Maio, G. (2016): PEG-Sonde - Ja oder Nein? Ethik in der Pflege. Die Schwester, der Pfleger, S. 22-26.

Rüegger, H. (2016): Ethische Fragen zur Technikanwendung im Kontext der Betreuung und Pflege alter Menschen. Angewandte Gerontologie appliquée, S. 15-17.

Schließen


Die Mediatage finden vom 07. bis zum 09.11.2016 in Kiel statt, besonders möchten wir auf das Thema "Inklusive Medienbildung" hinweisen.

Weiterlesen

Das gesamte Programm der Mediatage können Sie online einsehen, bei der jeweiligen Veranstaltung können Sich sich über einen Link anmelden. Der Begriff Inklusion wird zwar häufig bei dem Thema Beeinträchtigung angewendet, ist aber auf viele gesellschaftliche Konstellationen anwendbar. So ist auch ein Leben mit Beeinträchtigungen vielfältiger als häufig angenommen. Beeinträchtigungen können z.B. von Geburt an bestehen, durch einen Ortswechsel oder auch durch biologisches Altern entstehen. Einschränkungen oder Besonderheiten können in verschiedenen Lebensbereichen wahrgenommen werden.

Auf die Aspekte Arbeit, Familie, Wohnen und Schule soll in vier Thementischen in Form eines World-Cafés eingegangen werden.

Schließen


Kosten für Bestattung und Pflege des eigenen Grabes lassen sich bereits zu Lebzeiten finanzieren. So kann verhindert werden, dass Nachfahren für die Kosten aufkommen müssen. Ist die Vorsorge zweckgebunden, zählt diese auch zum Schonvermögen bei Bedürftigkeit.

Weiterlesen

Pflegebedürftige Menschen sind im Alter häufig auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten für die Pflege aus eigenem Vermögen nicht mehr finanzieren können. Staatliche Hilfen gibt es jedoch nur, wenn weder Vermögen noch Einkommen für die Finanzierung der Pflege ausreichen. Als Vermögen zählen dabei grundsätzlich alle Vermögenswerte vom Haus über Wertpapiere bis zum Bargeld. Gelder, die im Rahmen eines Bestattungsvertrages für eine Bestattung hinterlegt werden, sind laut der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) geschützt und zählen zum sogenannten Schonvermögen.

Damit die Gelder als Schonvermögen gelten, muss der hinterlegte Betrag ausschließlich für den Zweck der Bestattung bestimmt sein. Zudem muss die Höhe der Einlage für die Beerdigung angemessen sein. Richtwerte dafür sind durchschnittliche örtliche Beerdigungs- und Grabpflegekosten. Eine Bestattungskostenvorsorge darf nicht kurz vor Bedürftigkeit abgeschlossen werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass durch diese Versicherung die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wird. Die BIVA rät daher, schon weit vor dem ersten Bezug von Pflegeleistungen eine solche Vorsorge abzuschließen. Diese ist so lange notwendig, bis nicht Bestattungskosten in den Freibeträgen durch den Gesetzgeber berücksichtigt werden.

Bei Bestattungsunternehmen können dafür zum Beispiel Treuhandverträge für eine Bestattungsvorsorge vereinbart werden. Die dort hinterlegten Gelder der Auftraggeber/innen sollten dann im Fall von Bedürftigkeit geschützt bleiben.

Schließen


Wir berichteten bereits über die Idee der Mitfahrbänke aus Speicher in Rheinland-Pfalz als Beitrag unserer Reihe "Beispielsweise...". Mitfahrbänke stehen jedoch auch in anderen Bundesländern. Lesen Sie hier von Beispielen aus ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Weiterlesen

In Bünsdorf steht eine Mitfahrbank in der Nähe der Kirche. An einem angebrachten Schild kann die gewünschte Richtung, Rendsburg oder Eckernförde, eingestellt werden. Die Kosten für das Schild lagen zwischen 100 und 150 Euro. Die Bank wird nicht nur von Senior/innen, sondern auch von Jugendlichen genutzt. Die Chancen, Richtung Rendsburg mitgenommen zu werden, sind höher, da es in dieser Richtung deutlich mehr Verkehr gibt. Die Mitfahrbank wird bisher noch nicht intensiv genutzt, sie befindet sich jedoch noch bis zum nächsten Sommer in der Erprobungsphase.

Der Bürgermeister der Gemeinde, Jens Kühne, hat bereits mehrere Ideen, wie die Nutzung, eventuell nach Ende der Erprobungsphase, erhöht werden kann. Eine Veränderung in der Beschilderung könnte die Möglichkeit ergeben, Individualziele anzeigen zu lassen. Die werden zwar zur Zeit auch über die beiden Richtungsangaben abgedeckt, aber vielleicht nicht von allen erkannt. Der aktuelle Standort ermöglicht ein sicheres Anhalten auf dem Parkplatz. Ein Standortwechsel an die Kreuzung, welche alle Richtungen abdecken würde, könnte jedoch mehr potentielle FahrerInnen bedeuten.

Als alternativen Lösungsansatz für fehlende Mobilität auf dem Land hat die Gemeinde Bünsdorf, in Zusammenarbeit mit vier benachbarten Gemeinden, einen Bürgerbus installiert. Dieser funktioniert vor allem als Marktbus, er fährt mittwochs und samstags zwischen 9:00 und 13:30 dreimal von Bünsdorf nach Eckernförde und zurück. Der Lizenznehmer ist Autokraft, die Preise für eine Fahrt betragen 2 bzw ermäßigt 1 Euro.


In Priepert steht eine Mitfahrbank, die gut lesbaren Schilder können zwischen den Zielorten Wustrow, Canow, Wesenberg und Strasen sowie "Pause" gewechselt werden. Diese Mitfahrbank zeigt auch unser Beitragsbild. Sie wird nicht nur von älteren, sondern auch von jüngeren Dorfbewohner/innen genutzt. Man kann keine Angaben über die Häufigkeit der Nutzung machen, ein Zettel an der Bank soll versuchsweise eine Zählung ermöglichen. Autofahrende Bewohner/innen des Dorfes berichten jedoch, dass sie häufig auf die Bank achten und sich über mehr Mitfahrende freuen würden.

In den benachbarten Ortschaften und Gemeinden sind acht weitere Mitfahrbänke geplant, um Möglichkeiten für Rückfahrten und Zwischenstationen zu schaffen. So soll ein kleines Mitfahrnetz entstehen. Auch die weniger befahrenden, aber schon nachgefragten Richtungen Neustrelitz und Fürstenberg sollen berücksichtigt werden. Die Bänke sind meist schon vorhanden, für Anfertigen und Aufstellen der Schilder sind je Bank ca. 500 Euro notwendig. Um dies zu finanzieren wurde bereits ein Antrag bei dem europäischen Förderprogramm Leader Plus gestellt.

Alternativ hatte die Gemeinde bereits die Anschaffung eines Bürgerbusses geprüft. Problematisch dabei waren nicht nur der hohe Anschaffungs- und Unterhaltungspreis des Busses, sondern auch die notwendigen freiwilligen FahrerInnen sowie Versicherungsfragen. Werden wie geplant weitere Mitfahrbänke aufgestellt, soll dies auf der Homepage der Gemeinde dokumentiert werden.


Kleinnaundorf, ein Ortsteil von Freital in Sachsen, erprobt die Mitfahrbänke seit Februar 2015. Diese wurden aufgestellt, weil gegen den Wunsch vieler Bewohner/innen Anfang 2015 eine wichtige Buslinie eingestellt worden ist. Diese wurde vor allem zur Fahrt Richtung Freital und Dresden genutzt. Im Ortsteil sind nun vier Bänke aufgestellt: drei an verschiedenen Stellen im Ortsteil, um die Fahrt Richtung Freital zu ermöglichen. Eine weitere Bank wird vor allem für den Rückweg als Fortführung verbleibender Buslinien genutzt. Die Bänke sind grün angestrichen und tragen die Aufschrift "Mitfahrbank" auf der Rückenlehne.

Zur Zeit werden die Bänke von drei bis fünf Anwohner/innen je Woche genutzt. Mehr werden es vermutlich bei sinkenden Temperaturen. Auch sind Menschen, die durch den Ort fahren, meist nicht über die Funktion der Bänke informiert. Um dies zu verändern, sollen Hinweisschilder bei den Bänken aufgestellt werden. Auf  Wunsch der Bewohner/innen werden zwei weitere Mitfahrbänke im Ortsteil aufgestellt, um die Wege zu verkürzen.

Schließen


In der Zeitschrift Forschung Aktuell, Ausgabe 10/2016, des Instituts Arbeit und Technik (IAT) wird unterstützende Technik für ältere Menschen betrachtet. In Fokusgruppen-Gesprächen wurden Senior/innen zu ihrer Meinung bezüglich technischen Assistenzsystemen befragt.

Weiterlesen

Smartphones bieten Möglichkeiten, wie z.B. Gesundheitsmonitoring über die Ansammlung gesundheitsbezogener Daten oder die Verfolgung von Gesundheitsaktivitäten. Jedoch sind Menschen, die im Alter auf Hilfe angewiesen wären und die durch die Technik im Alltag unterstützt werden könnten, selten unter den Nutzer/innen. Das kann an einer Reihe von Missverständnissen liegen, es wurden Ängste und Informationsdefizite bei den befragten Personen ausgemacht. Daher müssten Beratung, Service, Ausstattung und Bedienung der Geräte besser auf die Bedürfnisse und Wünsche von älteren Menschen angepasst werden. Das IAT empfiehlt, die Zielgruppe dafür in den Entwicklungsprozess einzubinden.

Die gesamte Ausgabe können Sie online nachlesen.

Schließen


Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, fordert anstelle einer Einschränkung die Abschaffung der Zwangsverrentung von älteren ALG II Empfänger/innen. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde eine Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung vorgelegt.

Weiterlesen

„Diese Änderung ist zu begrüßen, greift aber nicht weit genug“, sagte die Bürgerbeauftragte heute in Kiel. „Niemand darf gegen seinen Willen zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente gezwungen werden.“ Nach der Verordnung, die ab 1. Januar 2017 in Kraft tritt, sollen die Leistungsberechtigten von der Zwangsverrentung ausgenommen werden, bei denen die geringe Höhe der vorgezogenen Rente zur Bedürftigkeit führen würde – und die dann auf Grundsicherungsleistungen angewiesen wären. „Diese Beschränkung der Zwangsverrentung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall ausreichend. Alle Leistungsbezieher sollen freiwillig entscheiden, ob sie den Bezug der vorzeitigen Altersrente wählen oder weiterhin die Chance nutzen, auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Deshalb ist es unumgänglich und notwendig, die Zwangsverrentung vollständig abzuschaffen“, forderte El Samadoni.

Laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB II) sind alle Leistungsbezieher/innen ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen – obwohl sie dabei dauerhaft Abschläge hinnehmen müssen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand bedeutet dann 0,3 % weniger Rente. Wer also im Dezember dieses Jahres 63 Jahre alt wird und in Rente gehen muss, obwohl sie regulär erst mit 65 Jahren und sieben Monaten beginnen würde, dem stehen ein Leben lang 9,3 % weniger Altersrente zu. Dadurch, dass der Eintritt in die Rente sich nach hinten verschiebt, erhöhen sich die Abschläge zudem stetig weiter. Wenn das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, stehen den Betroffenen sogar 14,4 % (48 x 0,3 %) weniger Rente zu.

Quelle: Pressemitteilung Schleswig-Holsteinischer Landtag.

Schließen


Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) wird auf ihrer Jahrestagung über den noch nicht veröffentlichten siebten Altenbericht der Bundesregierung diskutieren.

Weiterlesen

An der Fachtagung können haupt- oder ehrenamtliche Akteure aus der Seniorenarbeit  und -politik teilnehmen. Es soll herausgearbeitet werden, welche Rolle Verbände und Initiativen bei dem Aufbau und der Sicherung von Gemeinschaften übernehmen können bzw. welche Wege zum Ziel führen.

Das komplette Programm können Sie online herunterladen. Eine Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist notwendig, da die Platzzahl begrenzt ist.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}