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Mitarbeitende in Betrieben lernen voneinander - dazu können vor allem ältere KollegInnen großes Erfahrungswissen beisteuern. Im Betrieb kann dieses bereits vorhandene Wissen gezielt unter den Mitarbeitenden ausgetauscht werden. Man spricht hierbei vom Wissensmanagement. Ob und wie interne Maßnahmen zur Weiterbildung, die im vorigen Kapitel vorgestellt wurden, dazu geeignet sind, erfahren Sie in diesem abschließenden Kapitel. Im ersten Kapitel wurden bereits wichtige Begriffe im Kontext Wissensmanagment erläutert.

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Als Literaturhinweis nutzen Sie bitte für diesen Artikel: Kiani, Iman / Kiani, Henning (2016): Wie Mitarbeitende in sozialen personenbezogenen Dienstleistungsorganisationen voneinander lernen, Kapitel 3.


3 Wissensmanagement in der internen Weiterbildung

Wissensmanagement steht in der internen Weiterbildung vor einigen hausgemachten Hürden. Da es sich bei den Teilnehmenden meist nur um Angehörige des Betriebes handelt, wird "[...] der Lernstoff vielfach nur aus dem eigenen, oftmals engen Erfahrungsfeld bezogen [...]."1 Das Lernklima kann durch eine homogenere Gruppenzusammensetzung und fehlende Experimentierfreude belastet sein.2 Auch die Teilnehmenden selbst sind möglicherweise nicht für jede Weiterbildungsmaßnahme geeignet. Die Leitung der Weiterbildungsmaßnahme sollte also über Trainingserfahrungen, Vorbildung, Lernbereitschaft, kommunikative Fähigkeiten, Einstellung und Motivation der Teilnehmenden eine gewisse Kenntnis haben und dies in ihrer Auswahl der passenden Methode berücksichtigen.3

Ob die beschriebenen Weiterbildungsformen als Zielsetzung das voneinander Lernen verfolgen können, wurde im zweiten Kapitel geprüft. Haben sie dieser Überprüfung standgehalten, werden sie nun hinsichtlich des Potentials für das Wissensmanagement näher bzw. den Möglichkeiten des voneinander Lernens betrachtet. Dazu werden die Weiterbildungsformen wie im vorigen Kapitel kategorisiert.


3.1 Wissensmanagement in Weiterbildungsformen, die in den Arbeitsplatz einführen

Der Wissenstransfer zwischen neuer MitarbeiterIn und erfahrenen Betriebsmitgliedern erfolgt in der Job Rotation ausdrücklich in beide Richtungen. Die neue MitarbeiterIn lernt den Betrieb aus verschiedenen Perspektiven kennen, durch die verschiedenen Einsatzorte und Funktionen gewinnt sie umfassendere, ganzheitlichere Einblicke, durch das Wissen verschiedener KollegInnen und Tätigkeiten ist das transferierte Wissen höher, als wenn sie nur in der Stelle eingesetzt werden würde, an der sie später hauptsächlich eingesetzt werden soll.4 Aber auch die bereits im Betrieb aktiven KollegInnen profitieren durch "Erschließung neuer Ideen durch neue Mitarbeiter (Outsider) [...]."5 Auch Job Rotation zwischen erfahrenen Betriebsmitgliedern fördert den Wissenstransfer im Betrieb erheblich.6

Im Praktikum geschehen zwischen BetreuerIn und PraktikantIn Transfers. Die PraktikantIn bringt theoretisches Wissen aus der qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahme mit, die BetreuerIn Anwendungswissen. Die Transfers zwischen diesen beiden Wissensbeständen können durch fehlende didaktische Fähigkeiten oder mangelnde Motivation überfordern.7

Die strukturierte Einweisung in ein neues Tätigkeitenfeld setzt sich das Ziel der Wissensweitergabe zwischen der einweisenden und der übenden Person. Dabei werden sowohl Sicherheit über die Richtigkeit der Ausführung als auch Handlungswissen in der Übung transferiert.8


3.2 Wissensmanagement in arbeitsbegleitenden Weiterbildungsformen

Die größere Menge der folgenden Weiterbildungsformen wird nun, wie im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit, nach der Nähe zum Arbeitsplatz kategorisiert aufgeführt.


3.2.1 am Arbeitsplatz

Der Lernprozess wird durch die Verzahnung von Lernen und Arbeit unterstützt. Diese Verzahnung findet in den arbeitsplatznahen Weiterbildungsformen statt. Wenn die Teilnehmenden Entscheidungskompetenz verspüren, verstärkt dies den Lernprozess weiter.9

Das Action Learning fokussiert den gegenseitigen Aspekt des Lernens, es sehen sich alle Teilnehmenden als Lernende. Da jeweilige Lernziele zunächst identifiziert werden und der Lernprozess anschließend reflektiert wird, kann man einen effektiven Wissenstransfer erwarten. Ob dies tatsächlich funktioniert, ist jedoch noch nicht ausreichend untersucht. Studien in diesem Bereich liefern noch widersprüchliche Ergebnisse.10

Der Cross-Exchange bietet die gleichen Chancen für das Wissensmanagement in einem Betrieb wie die bereits beschriebene Job-Rotation. Da sich erfahrene Mitarbeitende mit den jeweils neuen, aber auch erfahrenen KollegInnen in den neuen Tätigkeitsfeldern austauschen, ist ein Wissenstransfer denkbarer. Die entsprechende PartnerInnen, welche die Tätigkeitsfelder tauschen, können im Rahmen der Methode ebenfalls ihre Erfahrungen und Eindrücke austauschen. Das kommt sowohl dem Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens als auch der Kooperation zwischen den KollegInnen zugute.11


3.2.2 im Umfeld des Arbeitsplatzes

Die Supervision wird vor allem in Dienstleistungsberufen empfohlen, um die nötige Beziehungsarbeit leisten zu können. Der Austausch von Erfahrung ist das Mittel, um eine Problemlösung zu erreichen. Die emotionale Ebene wird dabei miteinbezogen, der Wissensaustausch bekommt einen umfassenderen Charakter.12 In der Peer-Supervision wird der, möglicherweise auch zufällig entstandene, Wissenstransfer systematisch fokussiert und nicht nur als Mittel, sondern als Ziel genannt. Voraussetzungen sind Vertrauen, Vertraulichkeit, Unterstützung und Wertschätzung der Teilnehmenden untereinander. Ist dies gegeben, können die Peer-Supervisionen unterschiedliche Foki besitzen. Diese können Informationsaustausch über Arbeit und Unternehmen, Feedback über Sach- und Verhaltensthemen oder Unterstützung in privaten und beruflichen Problemsituationen sein. Konkret findet das gegenseitige Lernen in sieben Phasen statt. In der ersten Phase werden die Rollen zugeteilt: Die ModeratorIn sollte eine Betriebsangehörige mit Methodenkompetenz sein. FallerzählerIn, ProtokolliererIn und kollegiale BeraterInnen stammen aus dem Mitarbeitendenkreis. Die FallerzählerIn stellt in den folgenden vier Phasen den Fall und ihre Fragestellung vor, ModeratorIn und kollegiale BeraterInnen stellen Fragen zur Klärung. Fünftens werden Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten durch die Beratenden erarbeitet. Sechstens nimmt die FallerzählerIn Stellung zu den Vorschlägen, in der letzten Phase werden die durchgeführten Lösungen auf ihre Qualität hin überprüft. Die moderierende Person achtet in allen Phase auf ein respektvolles Miteinander und das Einbringen aller Beteiligten. Förderlich für den Lernprozess ist die gleichberechtigte und motivierende Beratungsform, ExpertInnen können Beiträge der Mitarbeitenden nicht behindern. Hinderlich können vor allem fehlende personalentwicklerische Kompetenzen oder Wissen um Gruppenphänomene sein. Diese verdeckten Prozesse sind dann wahrscheinlicher, wenn als Moderation oder Seminarleitung kein Mitglied aus der Personalentwicklung bzw. entsprechend geschulte Person zur Verfügung steht.13

Die Methode Workshop nennt als Ziel die Problemlösung, das Mittel ist die Nutzung vorhandenen Erfahrungswissen aller Beteiligten.14 Dieser Fokus erleichtert das voneinander Lernen.


3.2.3 außerhalb des Arbeitsplatzes

Die Ferne der Weiterbildungsformen vom Arbeitsplatz kann problematisch sein, da der Transfer des Wissens in die Arbeit nur teilweise gelingt. Arbeitsplatzferne Weiterbildung wird vor allem für das Nahebringen theoretischer Grundlagen empfohlen.15 Allerdings kann auch in der Ferne zum Arbeitsplatz ein Verwischen der Grenzen von Lernen und Arbeit stattfinden. Dies findet z. B. in Lernstätten, Qualitätszirkeln, Entwickeln und Durchführen von Projekten statt und führt dazu, dass Lernpotentiale der Mitarbeiterschaft eher entdeckt und entwickelt werden. Es kommt zu einem offenerem Lernklima.16

Die Erfahrungsaustauschgruppe beschreibt in ihrem Namen bereits das Ziel des Erfahrungs- und damit Wissensaustausches. Das Verständnis und Akzeptieren der verschiedenen Positionen der Teilnehmenden17 lässt einen intensiven Austausch erwarten. Entsteht eine solche Gruppe, sollten die Beziehungen zwischen den Teilnehmenden aufgebaut und gefestigt werden. In einer Gruppe können für den vertiefenden Wissensaustausch verschiedene Methoden oder Maßnahmen genutzt werden, wie z. B. informelle Netzwerke, Wissenslandkarten, Wissensmärkte, Mentorensysteme, Workshops, interaktive Lernelemente, regelmäßige persönliche Treffen und Moderation.18

Vor- und Nachbereitung einer Exkursion geschehen idealerweise im Betrieb, da oft mehrere KollegInnen teilnehmen, sind Diskussionen und kritische Auswertungen möglich.19

Der Fallmethode und dem Unternehmensplanspiel sind der spielerische Charackter gemeinsam. Dies kann dazu führen, dass die Teilnehmenden, im Gegensatz zu realen Situationen, zu riskanteren Entscheidungen bereit sind. Die simulierten Konsequenzen können die Erfahrung einer realen Konsequenz nicht ersetzen, allerdings ist der Wissenstransfer zwischen den Teilnehmenden durch das gemeinsame Lösen einer komplexen Aufgabe erhöht, es müssen Wissensbestände aus verschiedenen Fachbereichen abgerufen werden.20 Dieser Lernerfolg ist jedoch stark abhängig vom Arbeitsklima, welches durch Überforderung und Frustration belastet sein kann.21 Die hohen theoretischen und methodischen Anforderungen begrenzen diese Methoden ebenfalls in ihrer Einsetzbarkeit. Wenn diese Anforderungen allerdings erfüllt werden, kann das vorhandene theoretische Wissen zwischen den Teilnehmenden zunächst in kleineren, anschließend in größeren Gruppen ausgetauscht werden.22

Während des Lernprojektes sollten unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten beachtet werden, im Idealfall sind diese ähnlich. Beim Erarbeiten komplexerer Zusammenhänge wird die Betreuung durch eine WeiterbildnerIn empfohlen. Innerhalb der Gruppe, die das Lernprojekt bildet, herrscht eine vielfältige Interaktion, soziale und kommunikative Fähigkeiten werden benötigt, genutzt und trainiert.23

In der Moderationsmethode werden durch eine moderierende Person meist visualisierende Techniken eingesetzt, welche primär Ideen und Impulse der Teilnehmenden provozieren sollen und mit diesen weiterarbeiten. Das Wissen der Teilnehmenden kann zum Beispiel durch geclusterte Karten, welche durch die Teilnehmenden knapp beschriftet wurden, für alle verdeutlicht werden. Ideen von sonst weniger ausstrahlenden KollegInnen können so zu den übrigen Teilnehmenden durchdringen.24 Das systematische Vorgehen vermeidet die in anderen Situationen möglicherweise auftretenden, für den Wissensaustausch hinderlichen Konflikte.25

Die Methode des Open Space hat Parallelen zur Moderationsmethode. Der mögliche Wissensaustausch findet in Kleingruppen statt, die jedoch nicht immer moderiert sein müssen. In der großen Gruppe werden Ergebnisse moderiert zusammen getragen. Durch die Größe der Gruppe und die hohe Anzahl an Kleingruppen können Ergebnisse vage und sehr unterschiedlich ausfallen, was den Wissenstransfer erschweren kann. Jedoch wird durch die Methode eine größere Anzahl an MitarbeiterInnen erreicht.26

Der Wissenstransfer in einer Projektgruppe kann durch die nötige Kooperation und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden, welche in der Regel aus verschiedenen Unternehmensbereichen stammen, begünstigt werden. Die realistische Problemstellung und die folgende Umsetzung der Lösung erhöhen den Lerneffekt.27 Eine heterogene Zusammenstellung der Gruppe erhöht die verfügbaren Fähigkeiten, die kollektive Intelligenz und damit den Grad des voneinander Lernens.28 Diese für den Wissenstransfer hilfreiche Zusammensetzung eignet sich besonders für die Projektarbeit. Trotz all dieser begünstigenden Voraussetzungen ist das voneinander Lernen nicht das primäre Ziel, im Fokus bleibt das Arbeitsergebnis.29

In der Seminarform kann eine Weiterbildung angeboten werden, um den Mitarbeitenden Strategien zum Wissensmanagement nahezubringen. Ein entsprechendes Konzept sieht einen vierphasigen Aufbau des Seminars vor. Erstens wird den Mitarbeitenden die Relevanz des Wissensmanagement für ihre Tätigkeit nahegebracht. In der zweiten Phase lernen sie die theoretischen Grundlagen und drittens eigene Strategien zum Wissensmanagement. In der letzten Phase wird der im Seminar vorbereitete Transfer auf die eigene Arbeit durchgeführt und anschließend reflektiert.30 Die stressfreie Atmosphäre und der Abstand zum Arbeitsalltag können das Lernen erleichtern, das vorgegebene Lernziel kann die Teilnehmenden überfordern31 und damit eine Hürde für den Wissensaustausch darstellen.


3.3 Fazit

Es wurden 13 Weiterbildungsmethoden herausgefiltert, die das voneinander Lernen als Ziel haben. Die Potentiale dieser Methoden wurden anhand einschlägiger Lektüre genauer beschrieben. So ist ein Überblick über mögliches Wissensmanagement durch interne Weiterbildungsformen entstanden. Die Frage lässt sich stellen, wie eine Personalentwicklung die Thematik des voneinander Lernens in der alltäglichen internen Weiterbildung erlebt. Nimmt sie die Thematik als wichtig wahr? Wie würde sie die Umsetzung realisieren? An welchen Stellen wird das hier dargestellte Bild bestätigt, ergänzt oder korrigiert? Dies kann in konkreten Dienstleistungsorganisationen geprüft werden. Aus der Zusammenkunft von Literatur und Arbeitswirklichkeit lassen sich möglicherweise neue Anregungen gewinnen.


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1Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 224.

2Vgl. Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 224 f.

3Vgl. Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 236 f.

4Vgl. Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 189 f.

5Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 190.

6Vgl. Berthel / Becker (2013): Personalmanagement, S. 476.

7Vgl. Petersen (2000): Handbuch zur beruflichen Weiterbildung, S. 196.

8Vgl. Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 185 f.

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19Vgl. Petersen (2000): Handbuch zur beruflichen Weiterbildung, S. 196 f.

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24Vgl. Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 205 - 209.

25Vgl. Krämer (2007): Grundlagen und Praxis der Personalentwicklung, S 58 f.

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27Vgl. Mentzel (2008): Personalentwicklung, S. 199.

28Vgl. Becker (2013): Personalentwicklung, S. 755 - 757.

29Vgl. Petersen (2000): Handbuch zur beruflichen Weiterbildung, S. 225.

30Vgl. Petersen (2000): Handbuch zur beruflichen Weiterbildung, S. 168 f.

31Vgl. Krämer (2007): Grundlagen und Praxis der Personalentwicklung, S. 61.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat Informationsmaterial für Menschen mit Demenzerkrankung gesammelt. Alle Dokumente beziehen sich auf jeweils einen Kreis bzw. kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein, sie können also gut von interessierten Menschen vor Ort genutzt werden.

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Dithmarschen: Wegweiser Demenz.

Flensburg: Mit Demenz Leben in Flensburg und Umgebung, herausgegeben von der Alzheimergesellschaft und der Gesundheitsregion Nord.

Herzogtum Lauenburg: Der Wegweiser Demenz des Kreises lässt sich als html und pdf anzeigen.

Kiel: Veranstaltungen und Termine der Alzheimer Gesellschaft in Kiel.

Lübeck: Wegweiser Demenz.

Neumünster: Angebote und Hilfen für demenzerkrankte Menschen und ihre Angehörigen vom Pflegestützpunkt des Kreises.

Nordfriesland: Wegweiser "Verwirrt aber nicht vergessen" des Fachdienstes Gesundheit.

Ostholstein: Wegweiser Seniorenbetreuung, Schwerpunkt Demenz.

Pinneberg: Homepage der Alzheimergesellschaft des Kreises.

Plön: Wegweiser Seniorenbetreuung, Schwerpunkt Demenz.

Rendsburg-Eckernförde: Wegweiser Demenz.

Segeberg: Homepage der Alzheimergesellschaft Norderstedt-Segeberg.

Steinburg: Wegweiser Seniorenbetreuung, Schwerpunkt Demenz.

Stormarn: Wegweiser für SeniorInnen und pflegebedürftige Menschen des Stormarner Fachbereiches Soziales und Gesundheit und der Wegweiser Demenz.

Die "Wegweiser Demenz" stammen, wenn nicht anders angegeben, vom Kompetenzzentrum Demenz.

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Das Projekt "Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation" (Ein-Step) soll bis zum Oktober 2017 fortlaufen. Bislang haben sich laut der Initiative der Bundesregierung 8.800 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste für die Umstellung auf das neue Dokumentationsmodell entschieden.

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Bis zum Oktober 2017 wird nur ein Projektbüro auf Bundesebene zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die Koordinierung auf Bundesebene trägt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Die Trägerverbände vor Ort sind jetzt schon für die Schulung und Beratung teilnehmender Einrichtungen zuständig. Sie werden noch in diesem Jahr im Rahmen eines Praxistests ein Konzept für eine vereinfachte Pflegedokumentation in den Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen erproben.

Weitere Informationen sowie Downloads finden Sie auf der Homepage der Initiative.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volksolidarität, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzen sich für eine gerechtere Mütterrente ein. Die gemeinsamen Forderungen wurden in Form einer Unterschriftenliste überreicht.

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Im Juli 2014 wurden zwar die Rentenleistungen für Erziehungsarbeit leicht verbessert, diese Verbesserungen führten jedoch aus Sicht der InitiatorInnen noch nicht zu einer gerechten Anerkennung durch angemessene Rentenzahlungen. Daher engagieren sie sich seit Oktober 2015 gemeinsam für eine gerechtere Mütterrente.

Aus Schleswig-Holstein unterschrieben rund 10000 Menschen die Forderungen der Verbände und Gewerkschaften, bundesweit kamen etwa 110000 Unterschriften zusammen. Die Forderungen können Sie auf den Seiten des SoVD nachlesen oder sich ein Video zum Thema anschauen.

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Die Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages haben Vorschläge zu schriftlichen Anhörungen im Sozialausschuss unterbreitet. Die Anhörungen werden sich auf auf die geplante Zusammenlegung der Berufe Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege beziehen.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nachhören.

In dem Dokument des Landtages können Sie eine Auflistung der vorgeschlagenen Anzuhörenden und die jeweils vorschlagende Fraktion einsehen.

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Laut den TeilnehmerInnen der Johannefahrt „Soziale Gerechtigkeit“ ist in Schleswig-Holstein derzeit nicht das Glück der am schlechtesten gestellten Personen berücksichtigt. Bei den TeilnehmerInnen handelt es sich um ein soziales Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), Sozialverband Deutschland (SoVD) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB).

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Eine überzeugende Theorie der Gerechtigkeit müsse immer auch das Glück der am schlechtesten gestellten Person berücksichtigen. Nach dem bereits verstorbenen US-amerikanischen Philosophen John Rawls müssten demnach auch Benachteiligte einer Gesellschaft den Prinzipien einer gerechten sozialen Ordnung zustimmen können. Dieser Idealzustand ist laut dem Bündnis in Schleswig-Holstein nicht erreicht. In der Stellungnahme wird sich besonders auf die jüngsten und ältesten Mitglieder der Gesellschaft bezogen.

Etwa 61.000 von insgesamt rund 370.000 Kindern unter 15 Jahre leben im nördlichsten Bundesland in einem Haushalt, der Hartz IV-Leistungen bezieht. Das ist fast jedes sechste Kind. Nach Angaben des Kinderhilfswerk Unicef wächst die Kinderarmut in Deutschland schneller als in den meisten anderen Industriestaaten. „Die Zahlen sind alarmierend“, sagt AWO-Landesvorsitzender und SPD-Abgeordneter im Landtag Wolfgang Baasch, „und die Folgen, die sich daraus für jedes einzelne Kind ergeben, sind nicht wieder rückgängig zu machen.“ Kinder, denen der Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie der Besuch von Sportvereinen oder anderen Freizeitmöglichkeiten verwehrt bleibe, hätten in der Zukunft auch schlechtere Chancen auf einen guten Bildungsabschluss und seien in ihrer körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung stärker eingeschränkt.

„Dass Kinder ihre subjektive Lebenszufriedenheit bereits als schlecht beurteilen, ist für unseren Sozialstaat beschämend“, kommentiert AWO-Landesgeschäftsführer Michael Selck den jüngsten Unicef-Bericht. In Deutschland sind demnach die am stärksten benachteiligten Kinder weiter abgehängt als in vielen Vergleichsländern. Und das obwohl die deutsche Wirtschaft wächst und die Beschäftigungsdynamik seit dem Jahr 2005 ungebrochen ist.

In Deutschland sind mehr als 536.000 RentnerInnen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2015 mehr als 20.200 BürgerInnen über 64 Jahren vom Staat Geld aus der Grundsicherung erhalten, weil ihr Renteneinkommen nicht für das Existenzminimum reicht. Das ist die höchste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 2003. Im Vergleich zu 2014 ergibt sich ein Zuwachs um gut drei Prozent. Verglichen mit 2010 beträgt der Anstieg 30 Prozent.

Hinter diesen Statistiken verbergen sich Menschen, die nicht nur unter materieller Not, sondern auch unter vermehrter sozialer Isolation leiden. „Die dramatisch zunehmende Altersarmut muss endlich wirksam bekämpft werden“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider. Dazu sei es in einem ersten Schritt nötig, die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent zu verhindern. Darüber hinaus müsse ein Freibetrag für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung eingeführt werden: „Es kann nicht sein, dass jemand, der sich einen gesetzlichen Rentenanspruch beispielsweise von 500 Euro erarbeitet hat, in der Grundsicherung genauso gestellt wird, wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Es darf auch nicht angenommen werden, dass die jüngst beschlossene Rentenerhöhung diese Defizite ausgleicht, da die jahrelangen konkreten Rentenkürzungen zu einer deutlichen Rentenminderung geführt haben“, so Schneider.

Als mittelfristiges Ziel bezeichnete der SoVD-Landesvorsitzende die Weiterentwicklung der heutigen Rentenversicherung in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, die mehr soziale Sicherheit schafft, die Solidargemeinschaft stärkt und dem Strukturwandel der Arbeitswelt Rechnung trägt.

„Trotz der robusten Wirtschaft und rückläufigen Erwerbslosenzahlen steigen unaufhörlich die atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse, von denen die Menschen nicht leben können. Diese Erwerbsarmut führt auch im Alter zur Armut. In keinem Land ist es so ausgeprägt wie in unserem. Ausschließlich gute Arbeit, von der die Menschen tatsächlich leben können, sichert und stärkt die Familien, Alleinerziehenden und Kinder. Es gilt den Wettbewerb über Qualität und nicht über Sozial- und Lohndumping zu fördern“, ergänzt Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund aus Kiel.

Soziale Gerechtigkeit ist in der Bundesrepublik als ideelles Ziel aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitet. Dort heißt es: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Wir wollen allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrem Alter, Geschlecht oder ihrem Bildungsstand die Möglichkeit zu einem Leben in Würde und Selbstachtung geben“, sagt Baasch. Die Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern einer Gesellschaft sei die Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. „Und in keiner anderen wollen wir leben“, so der AWO-Landesvorsitzende.

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Auf Initiative des Gesundheitsökonomen Prof. Fritz Beske machen sich in Schleswig-Holstein Landesseniorenrat und Ärztekammer für eine verständliche Sprache stark. Denn im Fernsehen wird häufig zu schnell, zu undeutlich, in der falschen Lautstärke oder neben anderen Geräuschen gesprochen. Auch in anderen Medien und auf Veranstaltungen wird das Zuhören erschwert.

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Viele Menschen, die mit dem gesprochenen Wort im Fernsehen, im Radio und in öffentlichen Veranstaltungen erreicht werden sollen, verstehen nichts mehr. „Wer mit einem Thema auf Resonanz stoßen will, muss zunächst akustisch verstanden werden. Genau das erschweren viele Sendungen im Fernsehen. Sie vernachlässigen Sprache und Akustik in fahrlässiger Weise und vergeben damit die Chance, ihr Anliegen zu transportieren“, sagt Beske. Der 93-Jährige sieht insbesondere ältere Menschen betroffen. „Gerade das Fernsehen hat für viele alte Menschen eine zentrale Bedeutung und ist wichtig für die Teilhabe“, gibt Beske zu bedenken.

Beske wird in seinem Anliegen vom Landesseniorenrat und von der Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt. „Wir sind bereits über das Altenparlament an die Landesregierung herangetreten, um für eine deutlichere Sprache in Rundfunksendungen zu werben“, sagt Peter Schildwächter, Vorsitzender des Landesseniorenrates in Schleswig-Holstein. Seine Mitglieder kritisieren, dass sie insbesondere in Rundfunksendungen die gesprochenen Worte kaum noch verstehen. „Früher waren Sprache und Musik klar getrennt, heute wird häufig gemischt. Die Folge ist, dass viele Senioren abschalten“, sagt Schildwächter.

Auch die Ärztekammer begrüßt, dass Beske mit seiner Initiative für deutliches Sprechen sensibilisiert. Kammerpräsident Dr. Franz Bartmann hat insbesondere die ältere Generation im Blick: „Ärzte erleben täglich in ihrer Praxis, dass älteren Menschen die sozialen Kontakte wegbrechen. Wenn ihnen das Zuhören durch
undeutliches Sprechen erschwert wird, beschleunigt das den Weg in die Isolation“, sagt Bartmann. Folge: „Je deutlicher wir sprechen, desto mehr Teilhabe ermöglichen wir älteren Menschen.“

Beske hofft, insbesondere Medien und Veranstalter für das Thema sensibilisieren zu können. „Es würde aber auch helfen, wenn sich jeder von uns im Alltag um eine verständliche Sprache bemühen würde.“ Prof. Fritz Beske, Jg. 1922, ist Arzt und war u.a. Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Sozialministerium. 1975 gründete er das Institut für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) in Kiel.

Der Landesseniorenrat ist der Zusammenschluss der kommunalen Seniorenräte in Schleswig-Holstein. Er vertritt die Interessen älterer Menschen, fast ein Drittel der Bevölkerung, in Schleswig-Holstein. Der Landesseniorenrat ist politisch und konfessionell unabhängig.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der über 16.000 ÄrztInnen im Land. Zu den Aufgaben der Kammer gehören neben der Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft die Berufsaufsicht, die ärztliche Fort- und Weiterbildung, Schlichtung, Altersversorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten (MFA).

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Auf zwei Onlineportalen wird das geplante bundesweite Pflegeberufegesetz thematisiert. Eine Seite hat vor allem Informationen für Auszubildende und Berufstätige in den Pflegeberufen gesammelt und je nach Qualifikation sortiert. Die zweite Homepage ist als Wiki aufgebaut, und soll so nicht nur Information über, sondern auch Diskussionsmöglichkeiten zu dem Stand des Gesetzesentwurfes bieten.

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Die Informationsseite pflegeberufe-gesetz.de wird vom Verein "Für soziales Leben e.V." betrieben. Dieser hat in dem Betrieb von Informationsseiten bereits Erfahrung, so zeigt er sich auch verantwortlich für kinder-armut.de, bundes-freiwilligendienst.de und sozialhilfe24.de.

Die Betreiber des Wiki pflegeausbildung-generalistisch.de greifen auf die Erfahrung bezüglich einer Informationsseite über eine landesweite Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 zurück. Dort wurde im Nachhinein die einseitige Information bemängelt und die Diskussion und Auseinandersetzung mit und über die Handreichungen vermisst.

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Wohnen und Wohnumgebung ist für nahezu jeden Menschen ein wichtiges Thema. Im Alter kann die Umsetzung der eigenen Wünsche in diesem Kontext auf neue Barrieren treffen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick aus wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema aus den letzten Jahren.

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Auf unserem Portal haben wir bereits Literaturempfehlungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu den verwandten Themen Nachbarschaft und Seniorenresidenzen veröffentlicht. Hier nun zunächst empfohlene eigenständige Werke:

Banse / Berndgen-Kaiser / Deilmann / Fox-Kämper / Möbius (2014): Wohnsituation und Wohnwünsche älterer Menschen in ost- und westdeutschen Städten, Fraunhofer-IRB-Verlag.

Becher / Hölscher (Hrsg., 2015): Wohnen und die Pflege von Senioren. Neue Versorgungsarrangements, neue Geschäftsmodelle, Vincentz.

Hagspiel (2016): Wohnen und Leben im Alter. Mit direktem Bezug zur Region Leiblachtal/Vorarlberg. Bucher GmbH & Co. Druck Verlag Netzwerk.

Hasenau / Michel (2016): Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Gestalten, begleiten, finanzieren, Vincentz.

Hehl / Zohren (2015): Neue Wohnform für Mutige. Eine Generation revolutioniert ihre Zukunft, brotsuppe.


Im Sammelwerk von Jacobs / Blüher (Hrsg., 2015): Schwerpunkt: Pflege zwischen Heim und Häuslichkeit, Schattauer:

Hommel: Senioren-Wohngemeinschaften - Pflege im kleinen Kreis, S. 167-170.

Teti: Wohnen im Alter: Versorgungsformen in der Pflege, S. 15-26.

Zok / Schwinger: Pflege in neuen Wohn- und Versorgungsformen - die Wahrnehmung der älteren Bevölkerung, S. 27-53.


Weitere Artikel in Sammelwerken zum Thema:

Al Dulami (2015): Wohnen im Alter - Freiheit oder Isolation? In: Jünemann / Langer (Hrsg.): Wenn die Freiheit in die Jahre kommt: zehn sozialethische Impulse für den Umgang mit alten Menschen, S. 218-226.

Arend (2015). Wohn- und Lebensformen im Alter - Herausforderungen und Chancen einer Gesellschaft des langen Lebens. In: Geiger (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 93-112.

Lehmacher-Dubberke / Neubart / Tyll (2015): Wohnen im Alter. In: Neubart (Hrsg.): Repetitorium Geriatrie, S. 125-145.


In der Fachzeitschrift Pro Alter (2015):

Gohde / Feddersen / Paffenholz: Landidylle oder Sonderwelt? S. 22-25.

Gohde / Sowinski / Strunk-Richter: Großer Erfolg: ein Jahr KDA-Pflegeoase in Zwickau. Begleitung von ortsfixierten Menschen mit Demenz in stationären Wohnformen, S. 53-58.

Künzel: Zum Greifen nah. Vom Pflegeheim zum ambulant Betreuten Wohnen, S. 12-13.

Nillesen / Wilken: Kleinmaßstäbliche Wohnformen für Menschen mit Demenz, S. 26-31.

Schwanenflügel: Gemeinschaftlich wohnen. Ein Zukunftsthema für alle Generationen, S. 46-50.


In weiteren Fachzeitschriften:

Beslmeisl / Schroll-Decker (2016): Inklusives Wohnen im Alter. Ein Kriterienkatalog für ein Leben ohne Ausgrenzung. Blätter der Wohlfahrtspflege, S. 26-28.

Fernández-Carro / Módenes / Spijker (2015): Living conditions as predictor of elderly residential satisfaction: a cross-European view by poverty status. European journal of ageing, S. 187-202.

Gerzer-Sass (2015): Die Potenziale aller Generationen nutzen. Beispiel: Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser. Weiterbildung: Zeitschrift für Grundlagen, Praxis und Trends, S. 23-24.

Gras-Brand (2015): Anders Altern - Langzeitbeobachtung einer Alters-WG in Celle. Familiendynamik: systemische Praxis und Forschung, S. 296-301.

Heinze (2015): Wohn- und Lebensformen im Alter: Selbstständigkeit erhalten, Integration fördern. Der Bürger im Staat, S. 120-129.

Jann (2015): Reflexionen zur Frage des guten Wohnens beim Älterwerden. Nicht alle haben die Wahl. Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 270-274.

Kim / Waite (2016): Complex households and the distribution of multiple resources in later life: findings from a national survey. Research on aging, S. 150-177.

Oberle (2015): Anders denken. Wohnformen: weil pflegebedürftige Menschen heute selbstbestimmter und unabhängiger leben wollen, liegen neue Wohnformen im Trend. Altenpflege, S. 40-43.


Direkt online können Sie Paulus (2015): Selbständig zuhause leben im Alter. Auf dem Weg zu einer integrierten Versorgung. Forschung aktuell abrufen.

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