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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die gesetzlichen Verpflichtungen von Kommunen in der Altenhilfe untersucht hat. Das Ergebnis: Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen sicherzustellen.

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Gesetzliche Grundlage der Altenhilfe ist § 71 SGB XII. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Konkretisiert wird das in einigen weiteren Absätzen. Die BAGSO hat nun untersuchen lassen, welche gesetzlichen Verpflichtungen aus dieser Rechtsnorm für die Kommunen abzuleiten sind. Dem Gutachten zufolge sind dabei Geldleistungen eher nachrangig, es gehe insbesondere um Angebote zur Beratung und Unterstützung.

„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, lässt sich die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einer Pressemitteilung zitieren. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in Paragraph 71 beschrieben wird.“

Die Untersuchung weist jedoch darauf hin, dass die Reichweite des Leistungsanspruchs von den vorhandenen Angeboten im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers abhänge. Gibt es beispielsweise vor Ort bereits Altencafés oder Beratungsstellen anderer Träger, müssen entsprechende Angebote nicht mehr von der Kommune vorgehalten werden. Umgekehrt heißt das laut Ergebnis des Gutachtens aber auch: „Wenn es – was nach vorliegenden fachlichen Erkenntnissen verbreitet der Fall ist – an Angeboten der Altenhilfe mangelt, droht der Leistungsanspruch in erheblichem Umfang leerzulaufen.“

Zur Pressemitteilung der BAGSO gelangen Sie hier und unter diesem Link finden Sie die vollständige Untersuchung. Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. Johannes Hellermann erstellt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Hellermann hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.

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Der DigitalPakt Alter steht als Bündnis verschiedener Organisationen und Verbände für eine Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen. Inzwischen ist der DigitalPakt auch mit einem eigenen YouTube-Kanal und regelmäßigen Videobeiträgen aktiv, auf dem Interviews veröffentlicht werden.

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„DigitalPakt Alter im Dialog“ heißt das Format, in dessen Rahmen das Bündnis seit geraumer Zeit Interviews mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft online stellt. In den meist 5 bis 10-minütigen Videobeiträgen geht es insbesondere um die Möglichkeiten digitaler Technologien im Alter und die Frage, wie diese senior*innengerecht Anwendung finden können. Zu finden sind auf dem Kanal beispielsweise Beiträge mit Vertreter*innen des Digitalverbands Bitkom und der Deutschen Telekom.

Aus Reihen der Wissenschaft kommt in einem Video Prof. Dr. Hans-Werner Wahl vom Psychologischen Institut der Universität Heidelberg zu Wort, der unter anderem über die Chancen und Hürden bei der Digitalisierung im Alter spricht. Auf die Frage, in welchen Bereichen die Digitalisierung im Alter künftig wohl am stärksten zu Veränderungen führen könnte nennt der Alternsforscher den Gesundheitsbereich. Das Thema Gesundheit im Alter werde durch die digitalen Möglichkeiten in ganz neue Dimensionen gehen.

Im aktuellen Video der Reihe ist ein Interview mit Birgit Kahle. Sie hat an einem Kurs des digitalen Erfahrungsortes „Quartiersmanagement Schildesche“ in Bielefeld teilgenommen und berichtet von ihren Erfahrungen.

Zu dem YouTube-Kanal des DigitalPakts Alter gelangen Sie hier.

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Es gibt sie bereits für gefährdete Kinder, für gewaltbetroffene Frauen und Opfer häuslicher Gewalt: Eine EU-weite Rufnummer. Nach Vorstellung von Senior*innenverbänden und einigen Staaten in der EU soll es eine solche kostenfreie Nummer bald auch für ältere Menschen geben. Für eine Umsetzung braucht es jedoch noch weitere zustimmende Mitgliedsstaaten.

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EU-weit einheitliche Rufnummern, die insbesondere soziale Dienste betreffen, beginnen mit den Ziffern „116“. Das geht auf einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 zurück und sollte zu einer Harmonisierung der Notfallhotlines führen. Eine neue 116 100-Nummer künftig auch für ältere Menschen einzurichten, hat die  Tschechischen Republik nun der EU-Kommission vorgeschlagen. „Dies würde es älteren Bürgern in der gesamten Union einschließlich Reisenden und behinderten Nutzern ermöglichen, Dienste von sozialem Wert zu erreichen, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, indem sie eine einzige, harmonisierte, leicht zu merkende Nummer verwenden“, heißt es zu den Absichten des Vorhabens auf der Internetseite der AGE Platform Europe, dem europäischen Zusammenschluss zahlreicher nationaler Senior*innenverbände.

Dort wird zudem erläutert, dass die tschechische Initiative für eine solche Nummer auf einen Aufruf der tschechischen Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren „Epilda“ zurückzuführen ist. Im Rahmen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft habe sich das tschechische Arbeits- und Sozialministerium daraufhin der Durchsetzung dieser Initiative angenommen.

Zu den Zielen, die Epilda mit der einheitlichen europäischen Rufnummer für Senior*innen verfolgt, heißt es in der Meldung von AGE:

  • „Eine beträchtliche Anzahl von Senior*innen nutzt das Internet nicht als Informationsquelle und praktische Hilfe in einer Krisensituation; Diese Gruppe von Menschen kann durch einen Mangel an Informationen und Quellen praktischer Hilfe oder durch Fake News bedroht sein.
  • In einer schweren Krisensituation haben Senior*innen oft keine nahestehende Person, die sie um Hilfe bitten können. Das Fehlen sozialer Unterstützung verringert die Fähigkeit, eine Krisensituation effektiv zu bewältigen, erheblich. Mit abnehmender Mobilität nimmt die Qualität der Kontakte zu Gleichaltrigen ab.“

Neben der Tschechischen Republik unterstützen auch weitere Mitgliedsstaaten die Initiative, darunter auch Deutschland. Für eine Einführung einer entsprechenden Hotline wird die Zustimmung von 14 Mitgliedsstaaten benötigt. Da es bislang keine ausreichende Mehrheit gibt, ruft der europäische Dachverband der Senior*innenorganisationen die Mitgliedsorganisationen auf, weiter Druck auf die jeweiligen Staaten auszuüben.


Redaktioneller Hinweis: Die hier aufgeführten Zitate der AGE Platform Europe-Internetseite sind im Originalen englischsprachig und wurden zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit durch uns übersetzt.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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Die Diakonie Deutschland, Menschen mit Armutserfahrung und der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) fordern digitale Teilhabemöglichkeiten für alle. Gemeinsam haben sie ein Positionspapier mit sechs Forderungen vorgelegt. Bei einem Fachgespräch am 22. November wurden die Aspekte eines digitalen Existenzminimums diskutiert.

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„Im 21. Jahrhundert kann das Existenzminimum nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum verstanden werden“, heißt es einleitend in dem gemeinsamen Positionspapier der Verbände. „Der Staat muss jedem Menschen in unserem Land auch ein Mindestmaß an Beteiligungs- und Entfaltungsmöglichkeiten garantieren. Dazu sind digitale Ressourcen unverzichtbar.“

Was sich die Verbände unter der Gewährleistung eines Digitalen Existenzminimums vorstellen, zeigen die sechs Forderungen, die wir Ihnen hier jeweils kurz zusammenfassen:

  1. „Endgeräte für alle!“: In der Grundsicherung müsse ein einmaliger Anschaffungsbedarf von mindestens 400 Euro für technische Ausstattung vorgesehen werden. Darüber hinaus brauche es mindestens 25 Euro im monatlichen Regelbedarf für eine Internetverbindung mit angemessener Datentaktung.
  2. „Kostenlose Internetcafés & WLAN im öffentlichen Raum!“: Digitales Existenzminimum sei auch eine Frage der öffentlichen Infrastruktur. Vielversprechend bewerten die Verbände beispielsweise den Ansatz mancher Jobcenter, kostenlose Internetcafés vorzuhalten.
  3. „In digitale Kompetenzen investieren!“: Gefragt sei eine Bildungspolitik, die digitales Knowhow von der Schule bis ins Seniorenheim vermittelt. Insbesondere ältere Menschen würden ihre Bedienkompetenz digitaler Geräte häufig als unzureichend bewerten.
  4. „Bürgerfreundliche digitale Behörden!“: Anträge bei Behörden sollen künftig auch einfach digital beantragt werden können. Digitalisierung solle dabei in erster Linie der Bürger*innenfreundlichkeit dienen und nicht als Sparprogramm verstanden werden.
  5. „Menschen mit Armutserfahrung digital empowern!“: Menschen mit Armutserfahrung sollten politisch stärker beteiligt werden. Digitales Empowerment könne sich auch dazu anbieten, Menschen stärker zu vernetzen und ihre Anliegen besser zu artikulieren.
  6. „Ein Recht auch auf analoges Leben!“: Abschließend betonen die Verbände, dass das digitale Leben nicht alles sei. Wer offline ist, dürfe nicht im abseits stehen.

Bei einem Online-Fachgespräch am 22. November 2022 wurden die Forderungen vorgestellt und weitere Aspekte diskutiert. Inhaltliche Inputs gab es von Dr. Friederike Mussgnug, Sozialrechtsexpertin der Diakonie, und Dr. Irene Becker, Volkswirtin und Gutachterin für die Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums. Frau Mussgnug stellte Einzelheiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dar, während Frau Becker über Möglichkeiten referierte, wie sich ein Digitales Existenzminimum im Rahmen des Bürgergeldes realisieren ließe. Einblicke aus Betroffenenperspektive brachte Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk e.V. ein. Die obenstehenden sechs Forderungen stellte Philipp Büttner vom KDA vor und erläuterte die Hintergründe. Zu Gast war zudem die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – sie ist Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag und berichtete unter anderem über den DigitalPakt Alter und die digitalen Erfahrungsorte, die in dem Zusammenhang bundesweit entstanden sind. Die ebenfalls angekündigte SPD-Abgeordnete Annika Klose musste aufgrund der zeitgleichen Bürgergeld-Einigung mit den Unionsparteien kurzfristig absagen.

In einer offenen Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die im Konzept der Verbände angedachten 400 Euro für eine digitale Ausstattung in der Grundsicherung überhaupt ausreichen würden. Auch die Idee, sämtliche Jobcenter mit einem frei verfügbaren WLAN auszustatten, ist mehrfach in Redebeiträgen aufgegriffen worden. Eine Teilnehmerin kritisierte mehrfach, dass Menschen im SGB XII-Bezug in der Debatte um ein digitales Existenzminimum zu kurz kämen. Während das Bürgergeld im SGB II normiert ist, betreffen die in der Höhe weitgehend gleichen Leistungen des SGB XII insbesondere die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter. Das neue Bürgergeld war in der Tat Ausgangspunkt der Forderungen nach einem digitalen Existenzminimums, dass es ein solches aber ebenso in den Rechtskreisen braucht, die vor allem Ältere und nichterwerbsfähige Menschen berücksichtigt, rückt tatsächlich im Zuge der präsenten Bürgergeld-Reform in den Hintergrund. Die Abgeordnete Rößner erklärte, sie sei keine Sozialpolitikerin und ihrer Auffassung nach seien Personen im SGB XII-Leistungsbezug stets mitgemeint, kündigte aber an, die Kritik an die entsprechenden Fachleute ihrer Fraktion weiterzugeben.

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Der Europäische Union (EU) und das Bundesseniorenministerium haben das Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ (STäM) ins Leben gerufen, durch das über 70 regionale Projektträger bis 2027 rund 50 Millionen Euro erhalten sollen.

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Einsamkeit ist ein weit verbreitetes Problem und trifft nicht nur ältere Menschen – diese aber verstärkt. Aus diesem Grunde fördert das StäM-Programm zahlreiche Projekte und Initiativen mit rund 50 Millionen Euro. Das Geld kommt aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). 12 Millionen Euro sollen aus Eigenmitteln der Träger kommen.

„Vor allem älteren Menschen fällt es häufig schwer, sich aus eigener Kraft aus der Einsamkeit zu befreien. Die soziale Isolation umgibt sie wie eine Mauer“, lässt sich Lisa Paus - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Mit den Angeboten des ESF Plus-Programms wollen wir den Menschen helfen, diese Mauer zu durchbrechen“, so die Ministerin weiter. Das Förderprogramm ist Teil der Strategie gegen Einsamkeit, mit der die Bundesregierung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung begegnen will.

Die Stephanus gGmbH hat den ersten Förderbescheid erhalten. Im brandenburgischen Bad Freienwalde leistet sie niedrigschwellige und aufsuchende Arbeit zur Unterstützung einsamer älterer Menschen. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Einsamkeitsstrategie finden Sie hier.

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Auch in diesem Jahr richten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den 7. Deutschen EngagementTag gemeinsam aus. Im Rahmen dessen ist für den Abend des 1. Dezember auch die Verleihung des Engagementpreises geplant.

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„Zivilgesellschaft leistet wesentliche Beiträge, um die aktuellen, großen Herausforderungen zu bewältigen“, heißt es einleitend unter anderem auf der Internetseite des BBE zum 7. Deutschen EngagementTag. Gemeint sind unter anderem der Krieg in der Ukraine, die Inflation und die fortschreitende Klimakrise. „Durch das bürgerschaftliche Engagement wird Solidarität gestiftet, es ist gemeinschaftsbildend und stützt unser Zusammensein in Frieden und Freiheit“, so das Netzwerk.

Zur Würdigung dieses Engagements sollen die Veranstaltungstage beitragen. Doch es geht auch darum, sich für die Zukunft aufzustellen: „Wie kann die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft trotz großer Herausforderungen erhalten bleiben? Wie können wir Stärken zur Geltung bringen, ohne dabei der Instrumentalisierung des Engagements und der Indienstnahme entgegenzuwirken? Was brauchen Organisationen, um in ihrer Resilienz gestärkt zu werden?“ – all diese Fragen und viele mehr stehen dabei im Mittelpunkt. Informationen zum Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter diesem Link.

Aufgrund der immer noch durch die Corona-Pandemie bestimmten Lage wird der EngagementTag als hybride Veranstaltung durchgeführt – also vor Ort und digital. Das betrifft allerdings nur den ersten der beiden Veranstaltungstage, der 2. Dezember wird vollständig als Online-Veranstaltung stattfinden.

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