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Im Rahmen einer Studie („PSY-CARE“) ist ein neuer Ratgeber entstanden, der sich an ältere und hochaltrige Menschen mit Pflegebedarf und einer Depression sowie deren Angehörige richtet. Der Ratgeber ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

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Unter dem Titel „PSY-CARE Ratgeber Depression - Hilfestellungen für alte und sehr alte Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Vertraute, Angehörige und Pflegekräfte“ ist in diesem Jahr der neue Ratgeber erschienen, der sich mit dem Thema Depression und Alter auseinandersetzt.

Der Ratgeber soll Betroffene dabei helfen, mit der Depression umzugehen. Älteren Menschen mit Pflegebedarf, Angehörigen und Pflegenden soll er zudem eine Unterstützung dabei bieten, Anhaltspunkte für Depressionen zu erkennen. „Dieser Teil ist uns sehr wichtig, denn: erst, wenn man Depression erkennt, kann man angemessene Hilfe suchen und in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Ratgeber.

Der Ratgeber ist in erster Linie als Podcast konzipiert, also als Audiobeitrag, der unter diesem Link angehört werden kann. Der knapp einstündige Podcast ist auch in schriftlicher Form abrufbar, die sie hier öffnen können.

Herausgegeben wurde der Ratgeber mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) im Rahmen der Studie „PSY-CARE“, bei der die Wirksamkeit therapeutischer Angebote für ältere Menschen mit Pflegebedarf und einer Depression untersucht werden soll. „Der deutliche Zusammenhang zwischen Depression und beeinträchtigter Lebensqualität bei pflegebedürftigen älteren Menschen macht es zu einer wichtigen gesundheitspolitischen Aufgabe, depressive Erkrankungen zu erkennen und angemessen zu behandeln“ , heißt es in der Beschreibung des Projekts auf der Internetseite von PSY-CARE.

„Gleichzeitig sind Psychotherapeut*innen noch nicht in den Köpfen der Behandelnden sowie der Patient*innen als relevante Akteursgruppe verankert“, bemängelt das Projekt weiter. Im Rahmen der Studie sei ein Netzwerk aus 39 gerontologisch (sich wissenschaftlich mit dem Altern beschäftigend) qualifizierte Psychotherapeut*innen aufgebaut worden.

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In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

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Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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„Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ ist ein Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In mehreren Modulen soll die Lernhilfe Menschen ab 50 Jahren im „digitalen Alltag“ zur Seite stehen.

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Insgesamt neun Module zu den Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz und Ethik im Internet umfasst das kostenlose Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Übersicht über das Projekt und die einzelnen Module finden Sie unter diesem Link. Dort können die jeweiligen Themen angeklickt werden. Jedes Modul umfasst inklusive Glossar rund 40 Seiten.

„Wer nicht schon mit digitalen Medien aufgewachsen ist, tut sich im Umgang damit oft schwerer als die jüngere Generation“, schreibt die Verbraucherzentrale zu der Lernhilfe, die sich insbesondere an die Generation „50 plus“ richte. In das Projekt sei das Fachwissen von Expert*innen der Verbraucherzentrale, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest und der Clearingstelle Medienkompetenz der Katholischen Hochschule Mainz eingeflossen.

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Im Januar dieses Jahres hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ein dreijähriges Projekt gestartet, das die Arbeitsbedingungen von Pflegepersonal durch Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort verbessern soll.

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Mindestens 750 ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen sollen mit einem neuen Projekt ab Januar 2021 dabei unterstützt werden, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzuführen. Das erklärt der Pflegebevollmächtigte in einer entsprechenden Pressemitteilung.

„Schon vor der Pandemie gab es Handlungsbedarf in der Pflege, der aktuell verstärkt sichtbar wird. Wir wissen: menschenwürdige Pflege ohne Hetze braucht gute Arbeitsbedingungen. Und nur mit guten Arbeitsbedingungen können wir genügend Menschen für die Pflege begeistern“, so der Staatssekretär. Daher müssen wir alle Einrichtungen bei der Implementierung guter Arbeitsbedingungen unterstützen.“

Bei dem nun gestarteten dreijährigen Projekt handelt es sich um ein Nachfolgeprojekt. In einem Pilotprojekt im Jahr 2019 habe sich bereits gezeigt, „dass sich die Arbeitsbedingungen durch Beratung vor Ort, Schulungen der Führungskräfte und anschließende Umsetzungsbegleitung durch externe Unternehmensberater verbessern lassen.“ Mit einer Beratung interessierter Einrichtungen wird voraussichtlich ab Sommer zu rechnen sein. Bis dahin solle unter anderem eine Geschäftsstelle aufgebaut werden und genügend Berater*innen qualifiziert werden.

„Ich leiste damit meinen Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege“, fügt Westerfellhaus hinzu. „Gute Arbeitsbedingungen müssen Schule machen, damit sie magnetisch auf den Pflegefachkräftenachwuchs wirken und zufriedenere Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben wollen.“

Die Konzertierte Aktion Pflege wurde 2018 durch die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ins Leben gerufen. Maßnahmen und Ziele wurden im Sommer 2019 in einem Abschlussbericht formuliert.

Fraglich bleibt jedoch, inwieweit Schulungen von Führungskräften bzw. Begleitungen durch externe Unternehmensberater*innen reell die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern können. Erst kürzlich ist die Debatte um Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern in Hamburg neu entbrannt, als eine Pflegerin der Asklepios-Klinik St. Georg die Klinikleitung in einem NDR-Beitrag kritisierte. Die Belastung sei zu groß, es gebe zu wenig Personal für zu viele Covid-19-Patient*innen. Daraufhin hatte der Konzern die Kündigung ausgesprochen – der Fall wird derzeit vom Arbeitsgericht verhandelt.

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Wie wir auf diesem Portal bereits berichteten, ist die sogenannte Grundrente mit dem Jahreswechsel 2021 in Kraft getreten. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung in einer leicht verständlichen, 20-seitigen Broschüre.

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„Die Grundrente ist vor allem für die Menschen gedacht, die über viele Jahre hinweg von ihrem geringen Lohn verpflichtend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie sollen mit einer höheren Rente ein besseres Auskommen haben“, heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz.

Auf 20 Seiten wird die Grundrente im Einzelnen erklärt, darunter werden in übersichtlicher und verständlicher Weise unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was muss ich tun, um die Grundrente zu bekommen?
  • Wie hoch wird der Zuschlag zu meiner Rente?
  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wie kann ich die Freibeträge erhalten?

Die Broschüre können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Meldungen zur Grundrente finden Sie hier in der Übersicht.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Unter dem Titel „Alles Gold, was glänzt?“ hat die Robert Bosch Stiftung eine Kurz-Expertise zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden veröffentlicht. Darin werden verschiedene Fördermittel vorgestellt und die Beantragung und Verwendung analysiert.

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In einer 28-seitigen Expertise hat sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie Fördermittel für die Integrationsarbeit in der Praxis verwendet werden, welche Bedarfe es gibt und welche möglichen Hürden der Arbeit im Wege stehen. Dabei werden auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten beschrieben.

Um die Situation vor Ort in Erfahrung zu bringen, wurden Akteur*innen aus Kommunen befragt. Hintergrund und Grundlage der erforschten Daten ist das Programm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“, mit dem die Robert Bosch Stiftung zusammen mit der Universität Hildesheim Landkreise und ihre jeweiligen Akteur*innen dabei unterstützen will, „zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in ländlichen Räumen weiterzuentwickeln.“

„Aus Sicht der befragten lokalen Akteurinnen und Akteure besteht ein großer Bedarf an externen Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und gemeinwesenorientierter Arbeit“, heißt es beispielsweise in der Veröffentlichung. „Zahlreiche Förderprogramme adressieren diese Themen bereits, stellen jedoch Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vor erhebliche praktische Herausforderungen.“ Beschrieben werden dabei beispielsweise bürokratische Hürden oder eine geringe Flexibilität von Förderprogrammen.

Die Expertise befasst sich auch mit der Förderung von freiwilligem Engagement: „Durch kleinere Finanzierungen aus dem kommunalen Haushalt konnten vielerorts Aktivitäten freiwillig Engagierter gefördert werden. Diese zumeist sehr überschaubaren Investitionen ersetzen jedoch nicht eine Stelle auf der Landkreisebene, die das freiwillige Engagement auch inhaltlich begleitet und Koordinationsaufgaben übernimmt“, heißt es dazu in der Publikation.

Einen steigenden Bedarf an externen Fördermitteln gebe es auch durch die Corona-Pandemie. Im Zuge der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen habe die Zahl freiwillig oder ehrenamtlich Engagierter abgenommen.

Die Robert Bosch Stiftung ist eine gemeinnützige, unternehmensverbundene Stiftung, die sich seit über 50 Jahren für „soziales und gesellschaftliches Engagement in zeitgemäßer Form“ einsetzt. Weitere Publikationen der Stiftung finden Sie hier.

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Auch in diesem Jahr soll wieder der „Goldene Internetpreis“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) verliehen werden. Bewerbungen von Projekten und Angeboten, die sich für die digitale Befähigung von Senior*innen einsetzen, können noch bis Mitte März eingereicht werden.

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Wie auch in den letzten Jahren will die BAGSO wieder Menschen, Initiativen, Vereine oder Kommunen auszeichnen, die einen Beitrag dazu leisten, älteren Menschen die digitale Welt näher bringen. Ausgelobt wird der Preis mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Schirmherr ist in diesem Jahr der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

„Wie wichtig Unterstützung und Aufklärungsarbeit für ältere Menschen in der digitalen Welt sind, haben eindrücklich die vergangenen Monate der Corona-Pandemie gezeigt“, heißt es auf der Internetseite der BAGSO zu der diesjährigen Preisausschreibung. „Zahlreiche Menschen und Organisationen haben sich engagiert, um die Digitalisierung insbesondere auch für ältere Menschen verständlich und zugänglich zu machen. Der Goldene Internetpreis möchte dieses Engagement nachhaltig würdigen und unterstützen.“

Bewerbungen werden bis zum 15. März 2021 entgegengenommen. Die Gewinner*innen sollen dann beim 13. Seniorentag in Hannover am 24. November 2021 ausgezeichnet werden.

Der Goldene Internetpreis wird seit 2012 jährlich vergeben. In diesem Jahr sind für die Auszeichnung neben der BAGSO auch Deutschland sicher im Netz e.V. in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, Wege aus der Einsamkeit e.V., Deutsche Telekom und SAP verantwortlich.

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Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt eine Neuausrichtung der Alters- und Lebensverlaufsforschung. Gegenwärtig bliebe das Forschungsfeld noch hinter seinen Möglichkeiten zurück.

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Bislang habe die Alternsforschung insbesondere Projekte gefördert, die auf die Entstehung und Behandlung von im Alter verbreiteten Krankheiten bezogen war. Dieser Fokus müsse überdacht werden, es bräuchte auch sozial- und verhaltenswissenschaftliche Perspektiven.

„Eine breit aufgestellte, interdisziplinäre Alterns- und Lebensverlaufsforschung kann Antworten darauf geben, wie ein längeres Leben für einzelne und die Gesellschaft als Ganzes besser gestaltet werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung der Leopoldina. Eine Neuausrichtung des Forschungsfeldes hatte die Leopoldina Ende vergangenen Jahres in dem „Zukunftsreport Wissenschaft: Forschung für die gewonnenen Jahre“ gefordert.

„Menschliches Altern in seiner ganzen Vielschichtigkeit und Komplexität ist nicht nur biologisch beeinflusst, sondern entsteht aus der kontinuierlichen Wechselwirkung zwischen Organismus, Person und soziokulturellem Kontext“, heißt es in dem Report der Leopoldina. „Soll die Forschung dieser interaktiven Natur gerecht werden, sie erklären und vorhersagen können, ist die Berücksichtigung eines entsprechend breiten Disziplinenspektrums der Sozial und Wirtschafts-, Verhaltens-, Geistes-, Technik- und biomedizinischen Wissenschaften unerlässlich.“

Beispiele aus anderen Ländern würden zudem zeigen, dass zentrale Impulse durch Regierungen oder Parlamente (z.B. in Form eines Nationalen Programms) für eine entsprechende Forschungsrichtung von großer Bedeutung seien. Forschungsimpulse würden auch von einer Einrichtung Lebensverlaufs- und Alternsprofessuren ausgehen können.

Forschungsergebnisse zu Altern und Lebensverlauf sollten nach Empfehlung der Leopoldina außerdem „kontinuierlich systematisch bewertet“ werden, als Grundlage politischer Entscheidungen dienen und „für Bürgerbeteiligung und den öffentlichen Diskurs aufbereitet und zugänglich gemacht werden.“

Hier gelangen Sie zu dem rund 150-seitigen Zukunftsreport, eine Kurzfassung finden Sie hier.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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