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Auch in Deutschland wird gegen das COVID-19-Virus geimpft.  Nach aktuellem Impfplan sollen zunächst ältere Menschen die Möglichkeit einer Schutzimpfung bekommen. Diskutiert wird derzeit auch die Gefahr einer indirekten Impflicht.

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„Die Impfung ist der Schlüssel raus aus der Pandemie“, twitterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 27. Dezember – dem Tag, an dem auch in Deutschland mit den Impfungen gegen das COVID-19-Virus begonnen wurde. Von einem „Lichtblick der Hoffnung“ sprach auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Als erste Deutsche ist am 27. Dezember eine 101-jährige Seniorin in einem Seniorenheim in Halberstadt geimpft worden.

Da derzeit nur ein begrenztes Kontingent an Impfdosen verfügbar ist, wird es allerdings noch etwas dauern, bis die Impfungen in die Fläche gehen können. Nach der Impfstrategie der Bundesregierung sind daher zunächst Menschen über 80 Jahre sowie Bewohner*innen in stationären Einrichtungen an der Reihe. Zur ersten Gruppe sollen auch Pflegekräfte und Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen oder in Impfzentren tätig sind, gehören.

Zu dieser ersten Gruppe gehören insgesamt rund 8,6 Millionen Menschen, heißt es in einem Beitrag des Deutschlandfunks. Allerdings werden bis Ende Januar laut Bundesgesundheitsministerium nur drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. So könnte laut Spahn die „Impfung der Schwächsten“ ein bis zwei Monate dauern. Mit „hoher Priorität“ sieht der Impfplan an zweiter Stelle dann Menschen ab 70 Jahren mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung vor. Dazu gehören auch Menschen mit einer Demenz. Menschen ab 60 Jahren gehören zur dritten priorisierten Gruppe. Im einzelnen können Sie die Gruppen mit Priorität in dem übersichtlichen Deutschlandfunk-Artikel nachlesen.

Die Impfung ist freiwillig, eine Impfpflicht soll es nicht geben. Trotzdem wird derzeit diskutiert, ob es zu einer indirekten Impfpflicht kommen könnte, wenn bereits geimpfte Menschen Vorteile bekommen. Ausschlaggebend für die Debatte war unter anderem die Ankündigung der australischen Airline „Qantas“, auf Interkontinentalflügen künftig nur noch Corona-Geimpfte zuzulassen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnte vor solchen Schritten. Das spalte die Gesellschaft. „Des einen Privileg ist die Benachteiligung des anderen“, wird er beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

„Auch wenn sich nicht impfen zu lassen in jeder Hinsicht unvernünftig und unsozial ist, darf es nicht dazu kommen, dass jemand zum Beispiel keine Bahn mehr fahren darf“, warnt laut MDR-Beitrag Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates.

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Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen in der Corona-Pandemie. In einer Empfehlung fordert er nun ein Mindestmaß an sozialen Kontakten.

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Am 18. Dezember hat der Deutsche Ethikrat eine „Ad-hoc-Empfehlung“ verabschiedet. In dem Papier warnt der Ethikrat vor der sozialen Isolation, die in stationären Einrichtungen im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankung die Folge sein könnte.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe der Gesetzgeber bereits reagiert und auch für Bewohner*innen ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ festgeschrieben. Generell seien soziale Kontakte dabei laut Deutschem Ethikrat aber nicht allein quantitativ, also in der Anzahl der Kontakte zu bemessen, auch die Qualität sei entscheidend.

Ein qualitativ hochwertiger Kontakt sei beispielsweise der zu einer Person, zu der ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe und der Kontakt damit besonders zum Wohlbefinden beitragen kann. „Die Auswahl dieser Menschen steht allen Betroffenen individuell zu bzw. darf keinesfalls ohne ihre maßgebliche Mitwirkung erfolgen“, ergänzt der Ethikrat.

Konkret werden in der Stellungnahme weitere Empfehlungen ausgesprochen, dazu gehören beispielsweise:

  • Ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ müsse konsequent in allen Langzeitpflege-Einrichtungen umgesetzt werden und sollte auch bei behördlichen Überprüfungen von Pandemieplänen der Einrichtungen kontrolliert werden.
  • Sollten Angehörige fehlen, sollen laut Ethikrat auch bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.
  • Sterbende müssten „die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige“ haben, bei Bedarf auch zu Hospizdiensten oder zu Seelsorgenden.

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen lesen.

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„Silbernetz“ ist der Name eines Kontakt- und Hilfsangebot für Menschen ab 60 Jahren. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Telefon-Hotline bundesweit als ein Mittel gegen Einsamkeit im Alter erreichbar.

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​„Einsamkeit trifft viele ältere Menschen, und sie schleicht sich oft unmerklich ins Leben ein“, heißt es auf der Internetseite des Projekts „Silbernetz“. „Einsamkeit kann krank machen, und je länger sie andauert, desto schwerer kann der Weg hinaus werden.“ Daher soll das Angebot einer kostenlosen und anonymen Telefon-Hotline Menschen ab 60 Jahren Gesprächsmöglichkeiten bieten.

Unter der Rufnummer 0800 4 70 80 90 sind zahlreiche Hauptamtliche und Freiwillige täglich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr erreichbar. „Um hier anzurufen, braucht es keine Krise und kein Problem - der Wunsch zu reden genügt“, heißt es weiter auf der Seite des Projektes. Möglich ist auf Wunsch auch die Vermittlung sogenannter Silbernetzfreund*innen. Diese rufen dann regelmäßig an und sollen damit zu einem Schritt aus der Isolation beitragen.

Auch an Feiertagen ist die Rufnummer erreichbar.

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Mit einem Programm von mehr und besser abgestimmten Strecken und Zügen will die Deutsche Bahn einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Im Dezember ist die erste Strecke des sogenannten Deutschlandtaktes an den Start gegangen.

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„Bahnreisende dürfen sich auf kürzere Reisezeiten und gut abgestimmte Anschlüsse freuen“, heißt es in der Ankündigung des Deutschlandtaktes auf der Internetseite der Bundesregierung.  Züge sollen dadurch zukünftig schneller und pünktlicher überall sein.  Bei dem Deutschlandtakt handelt es sich um einen bundesweit aufeinander abgestimmten Fahrplan mit halbstündigem Takt auf den Hauptverbindungen des Fernverkehrs. Die erste Strecke des Deutschlandstakts ist die Verbindung Hamburg – Berlin. Dort fahren ICEs seit dem Startschuss am 13. Dezember alle halbe Stunde.

2018 hatte der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das „Zukunftsbündnis Schiene“ ins Leben gerufen, in dem mehrere Akteure zusammen den Deutschlandtakt organisieren wollen. „Wir bringen zusätzliche Schienenprojekte aufs Gleis, die ein echter Gewinn für das gesamte Schienennetz und die Regionen sind“, wird Verkehrsminister Scheuer auf der Seite des Deutschlandtakt-Projektes zitiert. „Mit ihnen beseitigen wir Engpässe, schaffen mehr Kapazitäten und stellen die Infrastruktur für den Deutschlandtakt bereit“, so der Minister weiter.

Anstatt neue Verbindungen einfach an die alten anzupassen, soll der Deutschlandtakt bis 2030 das gesamte Streckennetz aufeinander abstimmen. An den großen Verkehrsknotenpunkten sollen dann alle halbe Stunde zur gleichen Zeit Züge starten. Als Teil der Verkehrswende ist das Ziel der Bundesregierung durch die Maßnahmen, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln. Auch der Güterschienenverkehr soll ausgebaut werden.

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In Nordrhein-Westfalen ist eine Streichung von Fördermitteln geplant, die Verbände aus der LSBTIQ*-Community zu einer gemeinsamen Stellungnahme veranlasst haben. Sie fordern den Erhalt von Senior*innenarbeit für Schwule und Lesben – gerade jetzt.

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Im neuen Haushalt des Landes NRW sind Fördermittel für Senior*innenarbeit für gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht mehr vorgesehen, was von Verbänden der LSBTIQ*-Community des Landes scharf kritisiert wird. Zur Erklärung: LSBTIQ* ist die Zusammenfassung verschiedener sexueller Orientierungen und unterschiedlicher Lebensweisen, die unter dem Begriff zusammengefasst werden. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, queere Menschen und jene, die sich in keine dieser oder anderer Kategorien einordnen können.

„Konkret bedeutet die geplante Streichung der Fördermittel das Ende des Projektes für lesbische und schwule Senior_innen in NRW und trifft damit eine Generation, die noch konkret von den diskriminierenden Auswirkungen des §175 betroffen war“, heißt es von den Verbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Die Streichung führt nicht zum Abbau von Diskriminierung, sondern verstärkt Isolation und Ausgrenzung“, kritisiert die Community. Dabei handele die Landesregierung gegen ihre eigenen Aussagen. Im Aktionsplan der Regierung sei die Offene Senior*innenarbeit gleichgeschlechtlicher Lebensweisen noch als ‚positives Beispiel‘ zur Sensibilisierung für verschiedene Lebensweisen hervorgehoben worden.

Die Verfasser*innen der Stellungnahme weisen auch darauf hin, dass ältere LSBTIQ* ohne Familienbezug lebten, wodurch im Alter wichtige Sorge- und Teilhabestrukturen wegfielen. Der besondere Bedarf sei 2011 vom Land anerkannt worden, die Landesfachberatung gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit in NRW (rubicon e.V.) wurde eingerichtet. „Vollkommen unerwartet ist diese erfolgreiche Arbeit nun bedroht“, heißt es von den Verbänden.

Zu den Unterzeichner*innen des Papiers gehören die jeweiligen Landesverbände des Queeren Netzwerks, der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben, des Netzwerks Geschlechtliche Vielfalt Trans*, der Aidshilfe und des LSVD.

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Um älteren Menschen ein möglichst langes Wohnen in vertrauter Umgebung zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Oktober das Modellprogramm „Leben wie gewohnt“ gestartet.

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Damit Menschen auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, brauche es „eine entsprechende soziale, technische und digitale Infrastruktur“, heißt es auf der Internetseite des BMFSFJ. Um beispielgebende Projekte zu fördern, hat das Bundesfamilienministerium das Modellprogramm „Leben wie gewohnt“ gestartet. Das Förderprogramm ist im Oktober 2020 angelaufen und wird bis Dezember 2023 gehen. Bewerbungen für eine Förderung im Rahmen des Modellprogramms seien ab jetzt möglich, die Anzahl der geförderten Projekte sei begrenzt.

„Die Projekte sollen zeigen, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter möglich ist“, so das Ministerium.

Bereits in den letzten Jahren habe das Familienministerium einige Modellprogramme in diese Richtung initiiert. „Leben wie gewohnt“ solle diese Ansätze weiterführen. „Ziel des Programms ist es, Menschen auch im hohen Alter, bei Beeinträchtigungen oder Pflegebedarf so lange wie möglich im gewohnten Zuhause zu unterstützen, soziale und gesellschaftliche Teilhabe anzuregen und einer Vereinsamung entgegenzuwirken“, beschreibt das BMFSFJ die Idee des Programms. Schwerpunkte des Programms seien digitales und technikgestütztes Wohnen, inklusives und gemeinschaftliches Wohnen und Mobilität und Teilhabe.

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Seit September 2019 gibt es die Internetseite demenz-und-migration.de, die neben der deutschen Sprache auch auf türkisch, polnisch und russisch Informationen über Demenzerkrankungen bereitstellt. Nun ist die Seite auch auf Englisch verfügbar.

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Die Internetseite www.demenz-und-migration.de ist die gemeinsame Seite des Projektes „Demenz und Migration“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz und des Projektes "DeMigranz" der Demenz Support Stuttgart gGmbH. In verschiedenen Sprachen bietet diese grundlegende Informationen rund um das Thema Demenz. Neben der russichen, polnischen und türkischen Sprache finden sich nun alle Informationen auch in englischer Sprache auf der Seite wieder. Zusätzlich neu sei auch die Checkliste „Was tun nach der Diagnose Demenz?“, die in den genannten Sprachen auf der Internetseite zum Download angeboten wird.

Laut eigenen Angaben der Betreiber*innen richtet sich die Seite neben Interessierten auch an Multiplikator*innen und Berater*innen, die dort folgendes finden könnten:

  • „Informationen, die Ihnen den Zugang zu Menschen mit Migrationshintergrund erleichtern können,
  • eine Netzwerkkarte, die Ihnen einen Überblick über bestehende mehrsprachige Beratungsstellen gibt,
  • Wissen über Demenz in türkischer, polnischer und russischer Sprache, auf das Sie verweisen können“.

Das Thema „Demenz und Migration“ sei vor allem deshalb wichtig, da eine Studie gezeigt hätte, dass ältere Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund höhere Gesundheitsrisiken aufweisen als gleichaltrige Personen der Gesamtgesellschaft. „Dies liegt vor allem daran, dass sie ein höheres Armutsrisiko und einen geringeren sozialen Status haben als andere ältere Menschen“, heißt es dazu auf der Seite. Außerdem habe die Studie gezeigt, dass Migrant*innen häufig schlechtere Zugänge zur Gesundheitsversorgung hätten.

„Daher ist es seitens des Unterstützungssystems dringend erforderlich, Migrantinnen und Migranten und ihre Angehörigen stärker in den Blick zu nehmen und Versorgungsstrukturen zu entwickeln, die auf sprach- und kulturspezifische Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen eingehen, um Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu erleichtern“, so die Betreiber*innen der Seite „demenz-und-migration.de“ weiter.

Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Robert-Bosch-Stiftung.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, demokratische Teilhabe von Senior*innen gesetzlich zu regeln. In einem mehrseitigen Papier werden Argumente für mehr Mitspracherechte aufgezählt.

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„Die Senior*innen sind eine aktive Gruppe, die sich verstärkt ins gesellschaftliche Leben einbringen will“, schreibt der geschäftsführende DGB-Bundesvorstand in einem im September veröffentlichten Papier. „Ein auf gesetzlicher Grundlage basierendes Mitwirkungs- und Mitspracherecht für Senior*innen ist notwendig, damit sie die Entscheidungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mitgestalten können“, so der Bundesvorstand weiter.

In dem Dokument kritisiert der Gewerkschaftsbund unter anderem, dass derzeit mehr für Senior*innen als mit ihnen beschlossen werde. Es gebe bei der politischen Teilhabe also Handlungsbedarf, konkret werden auch mögliche Handlungsfelder vorgeschlagen. Für die Landesebene wären Handlungsfelder beispielsweise:

  • „Bündelung der Anliegen und Interessen der kommunalen Seniorenmitwirkungsstrukturen,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die in der Seniorenpolitik tätig sind,
  • Beteiligung an allen Gesetzesvorhaben und Projekten des jeweiligen Landes, die Relevanz für die Senior*innen haben, wie z. B. Landesregelungen zu Pflege und Krankenhausplanung, Mobilität, Wohnen, Sicherheit sowie Kultur und Bildung (…)“

Die Forderung des DGB nach mehr gesetzlich geregelter Mitwirkung von Senior*innen ist nicht neu. An der Debatte um das Mitwirkungsgesetz in Thüringen 2019 beispielsweise hatte sich auch der Gewerkschaftsbund beteiligt, kritisierte allerdings, dass das Gesetz nicht weit genug gehe.

Wir berichteten vergangenes Jahr in einem Artikel ausführlicher darüber. Senior*innen-Mitwirkungsgesetze gibt es neben Thüringen bislang in Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im Dezember eine Handreichung mit Besuchskonzepten für stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt, um weiterhin Besuche in der Pandemie zu ermöglichen.

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Gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Staatssekretär Andreas Westerfellhaus am auf einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2020 eine Handreichung vorgestellt. Ziel sei, dass Bewohner*innen von Einrichtungen der Langzeitpflege „auch während einer Pandemie Besuche erhalten können“. Dazu bräuchte es möglichst geringe Einschränkungen für sie und die Besucher*innen, gleichzeitig aber einen wirksamen Infektionsschutz.

„Wie das gehen kann, hat der Pflegebevollmächtigte in dieser Handreichung für Pflegeheime skizziert“, erklärt Gesundheitsminister Spahn dazu in einer Pressemitteilung. „Sie baut auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Erfahrung vieler Pflegeheime auf.“

„Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt, aber Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden“, erklärt auch der Pflegebevollmächtigte in der Presseerklärung. Die elfseitige Handreichung mit den Besuchskonzepten kann kostenlos heruntergeladen werden.

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Bis Ende 2020 sollte das Modellprojekt „Queer im Alter“ dazu beitragen, Einrichtungen der Altenhilfe für LSBTIQ*-Personen zu öffnen. Ergebnisse werden unter anderem auf der Abschlusstagung vorgestellt, die im Januar online stattfindet.

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Bereits Anfang des Jahres berichteten wir auf seniorenpolitik-aktuell über das Modellprojekt der AWO, Altenhilfe-Einrichtungen für Lesben-, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und Queere Menschen (kurz LSBTIQ*; das Sternchen soll jene Menschen ergänzend berücksichtigen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen) zu öffnen. „Viele ältere LSBTI* fürchten sich vor Ablehnung und Ausgrenzung, die ihr Leben mit geprägt haben und die sie in den letzten Jahren ihres Lebens nicht erneut erleben möchten“, heißt es im Flyer Queer im Alter der AWO zu den Hintergründen des Modellprojekts. „Altenhilfeeinrichtungen sollten daher eine Willkommenskultur nicht nur aber auch für LSBTI* entwickeln, damit diese spüren, hier bin ich erwünscht, hier kann ich leben und sein wie ich möchte.“

Mit dem Ende des Jahres 2020 endet auch das Projekt, welches durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurde. Am 28.01.2021 findet zwischen 12:00 und 15:30 Uhr die Abschlusstagung des Modellprojektes statt. Schwerpunkt der Tagung soll die Vorstellung eines neu erarbeiteten Praxishandbuches sein.

Situationsbedingt wird die Veranstaltung online stattfinden. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier .

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