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Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt eine Neuausrichtung der Alters- und Lebensverlaufsforschung. Gegenwärtig bliebe das Forschungsfeld noch hinter seinen Möglichkeiten zurück.

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Bislang habe die Alternsforschung insbesondere Projekte gefördert, die auf die Entstehung und Behandlung von im Alter verbreiteten Krankheiten bezogen war. Dieser Fokus müsse überdacht werden, es bräuchte auch sozial- und verhaltenswissenschaftliche Perspektiven.

„Eine breit aufgestellte, interdisziplinäre Alterns- und Lebensverlaufsforschung kann Antworten darauf geben, wie ein längeres Leben für einzelne und die Gesellschaft als Ganzes besser gestaltet werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung der Leopoldina. Eine Neuausrichtung des Forschungsfeldes hatte die Leopoldina Ende vergangenen Jahres in dem „Zukunftsreport Wissenschaft: Forschung für die gewonnenen Jahre“ gefordert.

„Menschliches Altern in seiner ganzen Vielschichtigkeit und Komplexität ist nicht nur biologisch beeinflusst, sondern entsteht aus der kontinuierlichen Wechselwirkung zwischen Organismus, Person und soziokulturellem Kontext“, heißt es in dem Report der Leopoldina. „Soll die Forschung dieser interaktiven Natur gerecht werden, sie erklären und vorhersagen können, ist die Berücksichtigung eines entsprechend breiten Disziplinenspektrums der Sozial und Wirtschafts-, Verhaltens-, Geistes-, Technik- und biomedizinischen Wissenschaften unerlässlich.“

Beispiele aus anderen Ländern würden zudem zeigen, dass zentrale Impulse durch Regierungen oder Parlamente (z.B. in Form eines Nationalen Programms) für eine entsprechende Forschungsrichtung von großer Bedeutung seien. Forschungsimpulse würden auch von einer Einrichtung Lebensverlaufs- und Alternsprofessuren ausgehen können.

Forschungsergebnisse zu Altern und Lebensverlauf sollten nach Empfehlung der Leopoldina außerdem „kontinuierlich systematisch bewertet“ werden, als Grundlage politischer Entscheidungen dienen und „für Bürgerbeteiligung und den öffentlichen Diskurs aufbereitet und zugänglich gemacht werden.“

Hier gelangen Sie zu dem rund 150-seitigen Zukunftsreport, eine Kurzfassung finden Sie hier.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Im Januar hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) den Ernährungspolitischen Bericht 2020 vorgestellt.  Kritik gab es unter anderem von der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK). Der Bericht beschönige die Situation.

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„Unsere Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode zeigen sehr gut, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir ganzheitlich denken, dass wir nicht Stückwerk, sondern wirklich eine Politik aus einem Guss machen“, erklärt Julia Klöckner am 14. Januar im Plenum des Deutschen Bundestag, wo der Ernährungspolitische Bericht 2020 vorgestellt wurde. Der Bericht beschreibt einerseits die Ausgangslage rund um das Thema Ernährung, andererseits werden weitere Ziele der Bundesregierung formuliert. So wolle man das Bewegungs- und Ernährungsverhalten nachhaltig verbessern, Lebensmittelverschwendungen reduzieren oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit erhalten und verbessern.

Ein großes Problem in Deutschland würde Adipositas darstellen. 2014/2015 seien laut Bericht 62 % der Männer und 47 % der Frauen übergewichtig gewesen. „Die Folgen [von  Übergewicht] wirken sich nicht nur direkt auf die Betroffenen aus, sondern verursachen auch erhebliche Kosten in unserem Gesundheitssystem“, ergänzt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft in ihrer Rede. Auch das Ernährungsverhalten von Senior*innen sei dabei ein wichtiger Ansatzpunkt: „Aufgrund der Altersstruktur müssen die besonderen Bedürfnisse gerade auch von unseren Seniorinnen und Senioren verstärkt in den Blick genommen werden“, so die CDU-Politikerin. „Deshalb habe ich Vernetzungsstellen für Seniorenernährung eingerichtet.“

Kritik an dem Bericht gab es unter anderem von der Linksfraktion im Bundestag. „Ihr Bericht, um den es heute geht, zeigt das, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, oder besser: all das, was Sie nicht gemacht haben; denn Sie gehen die ernsthaften Probleme, die es in der Ernährungspolitik gibt, nicht entschlossen an“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali. In ihrer Rede warf sie der Ministerin unter anderem vor, dass es zu wenig Lebensmittelkontrollen gebe. Klöckner habe die Pflichtzahl sogar noch reduziert.

Auch die Deutsche Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) kritisierte den Bericht laut Ärzteblatt. „Der Bericht beschönigt, wie schlecht es nach wie vor um die Ernährung der Bevölkerung in Deutschland bestellt ist“, wird DANK-Sprecherin Barbara Bitzer in dem Beitrag zitiert.

Den rund 60-seitigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier. Unter diesem Link gelangen Sie zum Plenarprotokoll mit den hier zitierten Redebeiträgen. Weitere Meldungen zum Thema Ernährung finden Sie hier in der Übersicht.

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Im April soll eine bundesweite Smartphone-App starten, mit der Notrufe gesendet werden könne. Die App richte sich im Besonderen an Hörbeeinträchtigte.

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Wie mehrere Nachrichtendienste im Januar berichten, habe das nordrhein-westfälische Innenministerium angekündigt, dass die geplante bundesweite Notruf-App im April an den Start gehen solle. Nordrhein-Westfalen hatte die Projektführung für alle Bundesländer übernommen.

Mit der neuen Anwendung sollen Notrufe (112 oder 110) abgesetzt werden können. Beim Öffnen der App werde man zunächst gefragt, ob man die Feuerwehr oder die Polizei benötige. Diese Frage könne man dann per Knopfdruck beantworten. Anschließend würden weitere Fragen folgen, die auch bei einem telefonischen Notruf gestellt werden würden.

Damit soll die Smartphone-Anwendung insbesondere für Menschen mit Hör- und/ oder Sprachbeeinträchtigungen eine hilfreiche Alternative zu bislang üblichen telefonischen Notrufen darstellen. Durch die Ortungs-Funktion des jeweiligen Smartphones solle die zuständige Leitstelle über den Ort des Notrufes direkt informiert werden.

Laut Medienberichten gehe die App nun in die Phase der Praxis-Tests über, bevor die Anwendung dann ab April verfügbar sein soll. Die Bundesländer hatten sich bereits 2019 auf die Entwicklung einer entsprechenden bundesweiten Notruf-App verständigt.

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„HOMESIDE“ ist der Name einer internationalen Forschungsstudie, die die Wirkung von musik- und lesetherapeutischen Angeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen untersucht. Die Studie läuft noch, es werden weiterhin Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland gesucht.

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Bei HOMESIDE handelt es sich um eine laufende Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Der Name der aus EU-Mitteln geförderten Studie steht als Abkürzung für „Home-based family caregiver-delivered music and reading interventions for people living with dementia“.

Auf deutsch übersetzt bedeutet das so viel wie: „Von häuslich pflegenden Angehörigen eingesetzte musiktherapeutische und lesetherapeutische Interventionen für Menschen mit Demenz.“ Ziel der internationalen Studie sei es, die Wirkung solcher musik- und lesetherapeutischen Angebote in Verbindung mit Demenz zu untersuchen.

„Die pflegenden Angehörigen werden von ausgebildeten Fachkräften angeleitet und dabei unterstützt, Musikaktivitäten oder Leseaktivitäten im Alltag mit Demenz und in der häuslichen Pflege einzusetzen“, heißt es auf der Internetseite der Hochschule zur Studie. „Diese gemeinsamen Aktivitäten sollen dabei helfen, verhaltensbezogene und psychologische Symptome der Demenz (z.B. Unruhe oder Niedergeschlagenheit) zu regulieren, die Lebensqualität zu verbessern und die Beziehung zu stärken.“

Durch die Corona-Pandemie wurde HOMESIDE zwischenzeitlich unterbrochen, seit Herbst 2020 findet die Begleitung nun online statt. Das ermöglicht auch die Teilnahme von Menschen mit Demenz und Angehörigen aus dem gesamten Bundesgebiet an der laufenden Studie.

Auch das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein informiert auf seiner Internetseite über HOMESIDE und ruft zur Teilnahme auf. „Wir unterstützen das Projekt HOMESIDE (…). Die Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg sucht Menschen mit Demenz, die mit ihren Angehörigen qualitätsvolle musikalische oder literarische Angebote Zuhause online nutzen möchten.“

Noch bis ins Jahr 2022 soll es möglich sein, an der Studie teilzunehmen. Mehr Informationen zur Teilnahme finden Sie hier.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ lädt gemeinsam mit dem gerontopsychiatrischen Kompetenzzentren in Niedersachsen zu einem niedersächsischen Austausch- und Vernetzungstreffen ein. Dabei soll es auch um die Netzwerkarbeit unter den aktuell erschwerten Pandemiebedingungen gehen.

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„Durch die anhaltende Corona-Pandemie sind Netzwerke nach wie vor gefordert, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden“, heißt es einleitend in der Veranstaltungsbeschreibung der Organisator*innen.  „Welche Wege gibt es, um die Arbeit im Netzwerk aufrecht zu erhalten? Wie können bestehende Angebote unter Kontaktbeschränkungen weitergeführt werden?“ – diese Fragen sollen dabei unter anderem im Mittelpunkt stehen.

Zielgruppe der Veranstaltung seien Lokale Hilfenetzwerke in Niedersachsen, Menschen mit Demenz und/oder An- und Zugehörige. Die Veranstaltung wird am 4. Februar 2021 online über die Videotechnik Zoom durchgeführt und soll von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr andauern. Eine Anmeldung für die kostenlose Veranstaltung ist bis zum 25. Januar erforderlich, dafür gibt es ein Anmeldeformular. Weitere Informationen sowie das detaillierte Programm erhalten Sie hier.

Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ unterstützt bundesweit die (Weiter-)Entwicklung von Demenznetzwerken. Sie ist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) angesiedelt.

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Die Deutschlandstiftung Integration hat die Aktion „Fremde Freunde“ gestartet, bei der in Zeiten von Kontaktbeschränkungen Brieffreundschaften zwischen Senior*innen und Menschen mit Migrationserfahrung entstehen sollen.

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„Wir wollen Verbindungen schaffen, die es unter normalen Umständen nie gegeben hätte. Jenseits von Kurznachrichten, Twitter oder Facebook“, heißt es auf der Seite des Projekts „Fremde Freunde“, welches von der Deutschlandstiftung Integration ins Leben gerufen wurde. „Deshalb stiften wir tausende von jungen Menschen dazu an, Briefe an Fremde zu schreiben“, heißt es dort weiter.

Die Deutschlandstiftung Integration wolle mit der Aktion ein Angebot für Senior*innen schaffen, die als sogenannte „Risikogruppe“ durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden. Offiziell gestartet ist die Aktion, deren Motto „Mach was Verrücktes. Schreib einen Brief!“ lautet, zum Welttag des Briefeschreibens am 1. September 2020. Ein Video zur Aktion finden Sie auch auf der Videoplattform YouTube:

https://www.youtube.com/embed/RuoBztJOJHE

Interessierte an der Aktion – egal ob Einzelpersonen oder Senior*innen-Einrichtungen – können sich über die E-Mailadresse anmeldung@aktion-fremde-freunde.de direkt anmelden. Weitere Informationen zum Ablauf bei einem Teilnahmewunsch finden Sie auf der Internetseite der Aktion.

Die Deutschlandstiftung Integration ist eine gemeinnützige Organisation, die 2008 gegründet worden ist. Wie es auf der Internetseite der Stiftung über die eigene Arbeit heißt, unterstütze die Organisation „Maßnahmen zur gesellschaftlichen und beruflichen Vernetzung engagierter Menschen und führt Projekte und nationale Öffentlichkeitskampagnen durch, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.“

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist.

https://www.youtube.com/embed/2CBI1kjd5PM

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Unter dem Motto „Mit Corona im Gepäck neue Wege gehen“ fand am 27. November 2020 ein Austauschforum für Berliner Akteur*innen im Bereich Demenz statt. Online ist davon nun eine Dokumentation der zentralen Erkenntnisse und Diskussionen verfügbar.

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Es war das dritte Mal, dass das Berliner Austauschforum Demenz unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" stattgefunden hat. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Herausforderungen der Netzwerkarbeit der Akteur*innen in Berlin unter den besonderen Corona-Bedingungen. Die 49 Teilnehmenden kamen dieses Mal aufgrund der Situation digital zusammen.

„Im Feedback würdigten die Teilnehmenden das Austauschforum anregend, informativ, interessant, aufschlussreich und lebendig“, heißt es auf der Internetseite der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz, auf der auch die Dokumentation der Online-Veranstaltung verfügbar ist.

Die zentralen Erkenntnissen der Veranstaltung sind laut Veranstaltungsdokumentation:

  • "Corona hat dazu geführt, die digitalen Formate auch in der Arbeit im Bereich Demenz intensiver zu nutzen als je zuvor. Erstaunlich sind die in kurzer Zeit gewonnenen Kompetenzen der Berliner Akteure im Umgang mit digitalen Medien.
  • Bedeutsam für Berlin sind Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Akteure, u.a. auch für Ehrenamtliche und Pflegende Angehörige. Dazu wurde u. a. auf die aktuellen Angebote der Initiative 'Pflege 4.0 – Made in Berlin' hingewiesen.
  • Jährliche Foren dieser Art bündeln die zwischenzeitliche Entwicklung im Themenfeld Demenz in Berlin. Ihr Wert besteht darin, den vertretenen Institutionen neben ihrer regelmäßigen Vernetzung auch Impulse zu aktuellen Entwicklungen und Zahlen zu vermitteln, die Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit aufzeigen.“

Auch die Diskussionsergebnisse der einzelnen „Dialog-Gruppen“ sind auf der Seite abrufbar. In der Gruppe zum Thema Digitalisierung habe man beispielsweise festgestellt, dass die digitale Beratung noch ausgebaut werden könne und Systeme perfektioniert werden müssten. Dazu empfehlen wir auch den auf diesem Portal hochgeladenen Veranstaltungsbericht zur Veranstaltung des Bundesfamilienministeriums unter dem Titel „Digitale Technologien als Chance?“.

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