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Am 2. Dezember hat das Bundesfamilienministerium zu einer Online-Veranstaltung im Rahmen des in diesem Jahr erschienenen Achten Altersberichts unter dem Titel „Ältere Menschen in der Pandemie – Digitale Technologien als Chance?!" eingeladen. Wir haben hier einige der Argumente und Vorschläge als Einblick zusammengefasst.

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Im August dieses Jahres ist der Achte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht worden. Der Achte Altersbericht widmet sich der überwiegend der technischen Entwicklung und trägt den Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“. Bereits am 5. November hatte das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ) zu einer Auftaktveranstaltung zu Bericht eingeladen. Der eigentliche Bericht der Sachverständigenkommission, der von der Bundesregierung nur noch um eigene Stellungnahmen zu den Ergebnissen ergänzt worden ist, wurde bereits im Januar vorgelegt. Damit konnten die Entwicklungen der Corona-Pandemie noch nicht mit in die Analyse einbezogen werden.

Die am 2. Dezember organisierte Online-Veranstaltung des BMFSFJ sollte diese Diskussion nun nachholen. Dabei haben Mitglieder der Sachverständigenkommission gemeinsam mit der Vorsitzenden des Vereins „Wege aus der Einsamkeit e.V.“, Dagmar Hirche, und Janina Stiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) diskutiert. Die anderthalbstündige Veranstaltung widmet sich im ersten Teil der aktuellen entstanden (digitalen) Bedarfe älterer Menschen in der Corona-Pandemie, im zweiten Teil geht es dann vor allem um Möglichkeiten und Grenzen digitaler Technologien im Alter.

Einleitend hat der Vorsitzende der Achten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Andreas Kruse von der Universität Heidelberg, auf den Altersbericht Bezug genommen und in die Ergebnisse eingeführt. Er wies darauf hin, dass der Bericht bereits Aspekte, die in der aktuellen Diskussion häufiger eine Rolle spielen, aufgegriffen hatte. So habe man sich mit der Frage nach der Bedeutung der Digitalisierung in Bezug zur sozialen Teilhabe (1.), zur Kommunikation (2.), bei Dienstleistungen (3.), Assistenz bei Mobilität und im Wohnraum (4.), Verbesserung der medizinischen Versorgung (5.) und im Pflegeberich (6.) beschäftigt.

Ein konkretes Beispiel, wie digitale Unterstützung im Alltag Älterer aussehen könnte, hatte der Psychologe und Alternsforscher Prof. Dr. Hans-Werner Wahl in einem Wortbeitrag verdeutlicht: „Da kommt die Altenpflegerin mit dem Tablet zu einer Bettledrigen Person und sagt: ‚Liebe Frau Schmidt, schauen Sie, hier sind Ihre Tochter und Ihr Enkel und wollen mit Ihnen reden (…). Sie haben auch ein paar tolle Fotos vorbereitet, die sie Ihnen zeigen wollen. Und wenn wir schon dabei sind – wenn  Sie fertig sind komme ich nochmal und zeige Ihnen, dass Sie vielleicht auch noch Lust haben Doppelkopf zu spielen mit den Anderen (…).“

Konkrete Unterstützung bietet auch der Verein „Wege aus der Einsamkeit“ an. Dagmar Hirse skizzierte in ihrem Redebeitrag die Arbeit des Vereins in Bezug zur digitalen Unterstützung. Insgesamt habe Wege aus der Einsamkeit bereits 7.000 Menschen im Umgang mit entsprechenden Geräten unterstützt. Auch digital finde immer mehr Hilfe statt: Treffen über die Kommunikationsplattform Zoom gehörten ebenso dazu wie kleine Erklärvideos zur Smartphone-Nutzung.

Das Problem liege insgesamt nicht bei den älteren Menschen, die die Technologien nicht nutzten, sondern vielmehr an zu wenig Angeboten. Ein häufiger Fehler dürfe nach Auffassung der Vereinsvorsitzenden nicht gemacht werden: „Man traut älteren Menschen viel zu wenig zu, man reduziert sie immer auf das, was sie nicht können.“ Weitere Vorschläge von Dagmar Hirse zur besseren Unterstützung Älterer sind beispielsweise entsprechende Sendungen in den dritten Programmen oder Hilfestellungen in Ortsämtern.

„Was uns fehlt ist (…) eine bundesweite Strategie und Strukturen“, stellt Janina Stiel von der BAGSO in einem Redebeitrag fest. Zu oft verlasse man sich auf freiwillig Engagierte und das Ehrenamt. „Es gibt natürlich auch Hauptamtliche in den Volkshochschulen, in Mehrgenerationenhäusern, aber das ist zu wenig für die Älteren, die auf der Suche sind“, so Stiel weiter. Sie wiederholte in der Debatte auch die BAGSO-Forderung nach einem „Digitalpakt Alter".

Es sei richtig, die Kommunen bei digitalen Unterstützungsangeboten zu stärken, „aber (…) wir brauchen noch einen anderen Akteur, den wir ansprechen, und das ist die Bauwirtschaft“, merkt Dr. Sibylle Meyer vom SIBIS-Institut in Berlin an. Die Immobilien müssten so ausgestattet sein, dass die Möglichkeiten überhaupt erst zu nutzen seien.

An der Online-Veranstaltung haben laut Moderatorin über 500 Menschen live teilgenommen. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann noch bis einschließlich 26. Dezember 2020 angesehen werden. Dort ist auch der Chatverlauf des Live-Chats zur Veranstaltung nachzulesen.

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In der Diskussion um eine Rentenreform, nach der alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, hat die Linke die gesetzliche Rente für Bundespolitiker*innen als ersten Schritt gefordert. Auch in der Union werden entsprechende Forderungen laut.

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Am 30. Oktober 2020 hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert, indem gefordert wird, auch Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Dies soll ein erster Schritt in eine von der Linken geforderte „Rentenkasse für alle“ sein. Das funktioniere in Österreich auch, wo man das „in der Substanz bereits umgesetzt“ habe.

In der Rede zur Einbringung des Antrags sagte Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Dietmar Bartsch: „[...] wir Abgeordneten haben nach zwei Wahlperioden einen deutlich höheren Versorgungsanspruch als Arbeitnehmer, die 45 Jahre zum Durchschnittslohn gearbeitet haben.“ Diese Arbeitnehmer*innen bezahlten mit ihren Steuern die Alterssicherung der Abgeordneten mit. Das sei „nicht gerecht, das ist nicht vermittelbar, und das schadet dem Ansehen der Politik insgesamt“, so Bartsch weiter. Auch Ralf Kapschak, Sprecher der SPD-Fraktion in der Debatte, zeigte sich offen für den Antrag: „Eine grundsätzliche Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wäre gut für unsere Glaubwürdigkeit, das wäre gerecht, und es würde Transparenz schaffen“, so der Abgeordnete. Kritik gab es unter anderem von der FDP, die der Linksfraktion mit dem Antrag „Populismus“ vorgeworfen hatte. Der Antrag wurde zur Weiterbehandlung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Im November ist in mehreren Medien berichtet worden, dass auch in der CDU – die sich in der Vergangenheit klar gegen Vorschläge einer Bürgerversicherung für alle positioniert hatte – Stimmen laut wurden, alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente mit einzubeziehen. Sozialverband VdK und SPD begrüßten das bekanntgewordene elfseitige Papier einiger CDU-Poltiker*innen, wie es beispielsweise in der Berliner Zeitung vom 23. November heißt.

Den Antrag der Linken können Sie hier einsehen, hier gelangen Sie zum Plenarprotokoll des Bundestages vom 30. Oktober. Dort finden Sie auch die hier zitierten Wortbeiträge.

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Ein Bündnis aus Verbraucherzentralen und Mitgliedsorganisationen hat mehrere gemeinsame Positionspapiere veröffentlicht, die konkrete Verbesserungen für Bus und Bahn vorschlagen.

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„Durch die Corona-Pandemie werden die Qualitätsdefizite im öffentlichen Verkehr wie durch ein Brennglas überdeutlich“, wird Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), in einer Pressemitteilung des Bundesverbands zitiert. „Zudem sind die Verkehrsunternehmen wegen den ausbleibenden Fahrscheineinahmen in finanzielle Schieflage geraten. Ein dringend nötiges Investment in Angebotsausweitung und Digitalisierung bleibt daher aus. Aus Klimaschutzsicht und für Verbraucher ein Desaster. Die Krise des Öffentlichen Verkehrs muss endlich zur Chefinnensache werden“, so Müller weiter.

Um den Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten, fordern die Verbände unter anderem die Einrichtung einer bundesweiten Fahrgastvertretung („Fahrgaststimme“), die die Interessen der Fahrgäste vertreten und bündeln soll. „Mit der Bündelung der Fahrgastinteressen bei einem Akteur erhalten die Interessen und Bedürfnisse von Kunden, aber auch von Nichtkunden, eine starke und einheitliche Stimme. Verkehrsangebote und Dienstleistungen können so zielgerichtet umgesetzt, inneffektive Leistungen aufgedeckt und Fehlinvestitionen verringert werden“, heißt es einem der Papiere. So eine Vertretungsstruktur müsse langfristig mit ausreichenden Mitteln finanziert sein.

Zu den Unterzeichner*innen der Forderungen zählen neben den Verbraucherzentralen auch der Fahrgastverband PRO BAHN, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) oder die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Die BAGSO hat dabei insbesondere die älteren Menschen im Blick, auf der eigenen Internetseite heißt es dazu: „Gerade für ältere Menschen ist Mobilität eine Grundvoraussetzung für eine selbstständige Lebensführung und für soziale Teilhabe. Sie muss auch ohne Auto sichergestellt sein.“

Zu den Positionspapieren und den weiteren Vorschlägen der Verbände gelangen Sie hier.

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Sexualität sei heutzutage kein Tabu-Thema mehr. Anders sei dies jedoch Schlaganfällen, die das Liebesleben stark beeinflussen können. Eine neue Broschüre der Schlaganfall-Hilfe widmet sich nun diesem „Tabu-Thema“.

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Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat einen neuen Ratgeber veröffentlicht, der die Fragen aufgreife, die sich auch Menschen mit Behinderungen und ihre Partner*innen stellen. „Der Schlaganfall ist die häufigste Ursache für Behinderungen im Erwachsenenalter. Er ist ein tiefer Einschnitt in das Leben und den Alltag der Betroffenen, mit teils schwerwiegenden Folgen für die Sexualität“, heißt es in der Vorstellung der Publikation. „Lähmungen, Funktionsstörungen und psychische Veränderungen beeinflussen das Liebesleben.“

Autorin der 44-seitigen Broschüre ist die Ergotherapeutin und Sexualberaterin Lisa Spreitzer, die sich im Rahmen ihrer Recherche mit vielen Expert*innen und Betroffenen ausgetauscht habe. Der Ratgeber richtet sich an Betroffene, Partner*innen und Angehörige und beinhalte alltagspraktische Tipps, wissenschaftliche Fakten zum Thema sowie Erfahrungsberichte und Produktbeschreibungen.

In einem rund 5-minütigen Videointerview skizziert die Autorin die Hintergründe, die zur Entstehung der Broschüre geführt haben. Das Interview können Sie sich direkt hier anschauen:

[embed]https://youtu.be/-JgufqdPfAk[/embed]

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden.

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Das Programm „Gesund & aktiv älter werden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen digitalen Adventskalender mit Alltagstipps gestartet. Auch das Bundesfamilienministerium hat wieder einen Quiz-Adventskalender vorbereitet.

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„Gesund & aktiv im Advent“ ist der Name des digitalen Adventskalenders, den das BZgA-Programm „Gesund & aktiv älter werden“ für die Adventszeit vorbereitet hat. Jeden Tag bis zum 24. Dezember wird dabei ein neues Türchen geöffnet, welches Tipps und Ideen für ein gesundes älter werden präsentiert. „Besonders in diesem Jahr ist es wichtig, dass Sie körperlich und geistig in Bewegung bleiben und Ihr Immunsystem stärken. Dafür halten wir hinter jeder Tür eine Idee für den jeweiligen Tag bereit“, schreibt die BZgA zu dem Kalender. Zu den Anregungen gehören Bewegungsübungen, Rezepte oder Gedichte.

Zu dem Adventskalender „Gesund & aktiv im Advent“ gelangen Sie hier.

Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat wie in den vergangenen Jahren wieder einen digitalen Adventskalender im Rahmen des Programms „Altersbilder“ vorbereitet. Hinter jeder Tür befindet sich eine Quiz-Frage. Antworten können per Mail versendet werden, zu gewinnen gibt es aktuelle Bücher, Hörbücher oder DVD’s gewinnen.

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Was passiert, wenn das Gesundheitssystem überlastet? Für den Fall einer „Triage“ (deutsch: Auswahl) wurden bereits ethische Leitlinien festgelegt. Nun reicht eine Richterin mit Muskelerkrankung Klage ein: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie im März gibt es ein befürchtetes Szenario, was mit allen Mitteln verhindert werden soll: Ein so überlastetes Gesundheitssystem, dass Mediziner*innen auswählen müssten, wer eine lebensnotwendige Behandlung bekommt und wer nicht. Dieser mögliche Prozess wird auch „Triage“ genannt – das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „Auswahl“. Der Fall würde dann eintreten, wenn es mehr Patient*innen mit Beatmungsbedarf gibt als verfügbare Intensivbetten bzw. Beatmungsgeräte.

Bereits im März hatte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ethische Leitlinien festgelegt, die in einem solchen Falle zum Tragen kommen könnten. Dabei gehe es vor allem um das „Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht“, wie es in dem DIVI-Dokument aus dem März heißt. „Vorrangig werden dann diejenigen Patienten klinisch notfall- oder intensivmedizinisch behandelt, die dadurch eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bzw. eine bessere Gesamtprognose (auch im weiteren Verlauf) haben“, heißt es dort weiter.

Die Richterin Nancy Poser hat nun Klage eingereicht. Sie fürchtet, dass das Auswahlverfahren Menschen mit Beeinträchtigungen benachteiligen könnte. Die Juristin lebt mit einer angeborenen Muskelerkrankung. In Bezug auf das Triage-Prinzip sagt sie in einem Beitrag der Tagesschau: „Wenn sie das so durchziehen wie geplant, dann sind wir, die behindert sind, alle raus“. Als Beispiel führt sie an: „Wenn ein gesunder, junger Familienvater eingeliefert wird, der an die Beatmung muss, dann werde ich von der Maschine abgehängt und bin tot“.

Nancy Poser kritisiert auch die Politik. Der Gesetzgeber ducke sich weg - die Frage einer Triage dürfe nicht nur in fachlichen Leitlinien geklärt werden, sondern in einem Gesetz. Auch Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der Poser vertritt, erklärt in dem Artikel: „Die Frage ist eine gesellschaftliche, keine rein medizinische.“

Das Verfahren ist nun beim Bundesverfassungsgericht, bis Mitte Dezember müssen Bundesregierung, Bundesrat, Landesregierungen und weitere Instanzen dazu Stellung beziehen.

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Im November hat das Bundeskabinett den Dritten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume verabschiedet. Der Bericht beschreibt die Situation auf dem Land in Bereichen wie Gesundheit, Kultur oder Arbeit und geht auf (mögliche) Handlungsfelder der Politik ein.

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Der kürzlich verabschiedete „Dritte Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ ist vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) formuliert worden und Mitte November vom Kabinett verabschiedet worden. Der letzte Bericht dieser Art ist durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 vorgelegt worden.

Festgestellt wird in dem Bericht unter anderem die oft schwierige Erreichbarkeit von Krankenhäusern im ländlichen Raum, gerade in Situationen, in denen Zeit eine entscheidende Rolle spielen kann. So seien „Krankenhäuser der Regelversorgung [..] in rund 100 Landkreisen mit dem Pkw im Mittel erst in 20 bis 30 Minuten zu erreichen, während dies in den meisten kreisfreien Städten im Mittel in 5 bis 10 Minuten möglich ist“, heißt es in dem Bericht.

In den nördlichen Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei die Gesundheitswirtschaft als „bedeutender Wirtschaftsfaktor“ – darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung – allerdings besonders stark.

Bei der Mobilität spielten Pkw in ländlichen Räumen eine entscheidende Rolle. Die meisten Strecken würden durch den motorisierten Individualverkehr zurückgelegt.

Kulturangebote, Lebensqualität oder Zusammenhalt seien maßgeblich durch das zivilgesellschaftliche Engagement im ländlichen Raum geprägt. Die Akteur*innen vor Ort könnten so positive Entwicklungen anstoßen und übernehmen nicht zuletzt einen Teil der Grundversorgung. Hier sehen die Verfasser*innen des Berichts auch Möglichkeiten zur Förderung durch den Bund:

„Der Bund kann Rahmenbedingungen für die Kultur in ländlichen Räumen verbessern, indem er Verbände und ihre Projekte fördert, die die Stärkung der kulturellen Infrastruktur in ländlichen Räumen als Teil ihrer Aufgaben betrachten und über entsprechende Kompetenzen verfügen“, heißt es in dem Dokument. „Dies gilt beispielsweise für die Verbände im Bereich der darstellenden Künste und der Laienmusik, die Multiplikatoren für die Breitenkultur in ländlichen Räumen sind.“

Detailliertere Informationen und Analysen zu weiteren Bereichen finden Sie in dem Dokument. Den vollständigen, knapp 100-seitigen Bericht können Sie hier herunterladen.

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Zahlreiche Dachverbände aus verschiedenen Bereichen – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) – haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgeschlagen, um die Rechtssicherheit der Mitgliedsverbände zu stärken.

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Anfang November haben insgesamt zwölf Dachverbände ein Statement veröffentlicht, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie das Gemeinnützigkeitsrecht verändert werden könnte. Anlass seien die Änderungsvorschläge am Gemeinnützigkeitsrecht gewesen, die der Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes kürzlich angestoßen habe. Diese Vorschläge seien begrüßenswert und erleichterten die Arbeit gemeinnütziger Verbände, gingen aber nicht weit genug.

„Unsere Mitglieder leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag für ein vielfältiges und lebenswertes Land. Sie stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben auch immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung“, betonen die Verfasser*innen des Statements die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Corona-Krise habe den Wert solchen Engagements „erneut besonders deutlich werden lassen.“

Die Verbände fordern beispielsweise die rechtliche Klarstellung, dass sich gemeinnützige Organisationen auch zu anderen Zwecken als zu den eigenen Zwecken engagieren darf. So müsse klar sein, dass sich beispielsweise Sportvereine auch an Anti-Rassismus-Demonstrationen beteiligen dürften. Außerdem fordern die Dachverbände in der gemeinsamen Erklärung die „Aufnahme weiterer für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtiger gemeinnütziger Zwecke wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz oder Frieden.“ Diese und vergleichbare Zwecke seien ohne Zweifel gemeinnützig.

Zu den Unterzeichner*innen des Statements gehören neben der BAGSO auch der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Kulturrat oder die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Das gemeinsame Papier können Sie auf der Seite des DNR herunterladen.

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Der Deutsche Bundestag und anschließend der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Das diskutierte Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für Corona-Maßnahmen sicherstellen.

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Mit 413 Stimmen wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gegen 235 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen am 18. November 2020 durch den Bundestag bestätigt. Auch im Bundesrat gab es noch am gleichen Tag eine Mehrheit – 49 von insgesamt 69 Stimmen fielen auf das neue Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Corona-Schutzmaßnahmen schaffen und Vorbereitungen für mögliche Impfprogramme treffen. Auch für Reisen sind neue Regelungen in dem Gesetzestext verankert.

Als zentral an dem Gesetz gilt der Paragraf 28a, der auch in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz immer wieder genannt wird. Darin werden mögliche Maßnahmen gelistet, die die Länder im Rahmen der Eindämmung der Pandemie verhängen dürfen. Das soll Rechtssicherheit schaffen – neben Maßnahmen wie Maskenpflicht sind beispielsweise auch Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierungen damit gesetzlich legitimiert. Das hat im Bundestag zu einer hitzigen Kontroverse geführt. Die AfD-Fraktion hat dabei mit einer Plakataktion das Ende des Grundgesetzes erklärt, was scharf kritisiert worden ist. Schon im Vorfeld der Debatte hatte die AfD den Koalitionsentwurf in sozialen Netzwerken mit dem „Ermächtigungsgesetz“ der Nationalsozialisten verglichen und dafür fraktionsübergreifende Kritik einstecken müssen.

Neben der AfD lehnten allerdings auch FDP und Linke das Gesetz ab. „Jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte […] bedarf der Debatte und Zustimmung oder Ablehnung des Bundestages, und genau das ist nicht vorgesehen“, kritisierte beispielsweise Jan Korte (Die Linke) in seiner Rede. Korte warnte in dem Zusammenhang vor einer „schleichenden Demokratiekrise“.

Ähnliche Kritik gab es von der FDP: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird“, äußerte sich Christian Lindner (FDP) in der Plenardebatte. Der Handlungsspielraum der Regierung sei zu groß. Die Grünen stimmten trotz Bedenken und einzelner Kritik dem Koalitionsentwurf zusammen mit CDU/CSU und SPD zu.

Weitere Informationen zu dem Gesetz und der Debatte finden Sie auf der Seite der tagesschau. Die hier zitierten Reden können Sie sich auf der Seite des Bundestages als Video ansehen.

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Die Diakonie Hessen hat kürzlich eine neue Broschüre veröffentlicht, die Pflegeeinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Impulse bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung geben will.

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„Ethischer Impuls“ – so versteht sich die neue Broschüre der hessischen Diakonie mit dem Titel „‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Wenn der Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen zu Abschottung führt“. Im Vorwort der über 30-seitigen Broschüre schreibt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Carsten Tag: „Die vorliegende Broschüre versteht sich als Denkanstoß. Wir wollen alle Pflegeverantwortlichen ermutigen, das schwierige Abwägen zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individueller Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen öffentlich zu machen.“ Man habe „Erfahrungen und Positionen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt, die das ethische Dilemma aufzeigen, in dem Pflegeverantwortliche sich befinden“.

Im Rahmen der aktuellen Pandemie, in der gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer wieder als Risikogruppe definiert werden, gibt es wiederkehrende Diskussionen darüber, welcher Weg im Umgang mit Heimbewohner*innen der Richtige ist. Auf der einen Seite steht dabei der vermeintlich größtmögliche Gesundheitsschutz durch Abschottung und Isolation, auf der anderen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über eine Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes, in der Betroffenen bei unverhältnismäßigen Abschottungsmaßnahmen der Einrichtungen zur Klage geraten wird.

Die Broschüre der Diakonie will nun Einrichtungen, die in einem solchen „Dilemma“ zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung stecken, als Impulsgeberin zur Seite stehen. In einem in der Handreichung veröffentlichten Beitrag fordert der Autor Peter Dabrock beispielsweise eine „Hierarchie der Grundrechte“. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Anerkennung der Selbstbestimmung […] der Menschenwürde näher [steht] als Lebensschutz“. Gleichzeitig fordert Dabrock auch dazu auf, pflegebetroffene und ihre Angehörigen stärker mitreden zu lassen. „Die Exekutive und ihre Entscheidungen erhalten so mehr Rückhalt – das ist in den Krisenzeiten wichtiger denn je“, argumentiert der Autor in seinem Beitrag.

Die Broschüre der Diakonie können Sie hier kostenlos herunterladen. Mehr zum Thema Isolation in der Corona-Pandemie finden Sie auch auf diesem Portal.

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