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Der Verein Deutsche Seniorenliga bittet um Mitwirkung für seine Onlinebefragung zu Besuchsdiensten für Senioren.

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Der Verein engagiert sich gemeinnützig für die Interessen, Chancen und Lebensbedingung älterer Menschen und setzt sich auch auf internationaler Ebene gegen Altersdiskriminierung, für ein 'gesundes Altern' in Würde und ein intergenerationelles gesellschaftliches Miteinander ein. Neben Informationsbroschüren und dem Magazin "aktiv" zu seniorenspezifischen Themen wie z.B. Wohnen im Alter, 'Herausforderung Ruhestand' oder die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bietet der Verein Verbrauchertipps und Hinweise zu bürgerschaftlichen Engagement auf seiner Internetseite sowie persönliche Beratung für Mitglieder. Weiter bemüht er sich um die Förderung von Forschungsprojekten und regelmäßigen Umfragen zu relevanten Bereichen einer alternden Gesellschaft.

Zur Umfrage gelangen Sie hier. Alle Antworten werden streng vertraulich und anonymisiert behandelt. Als "Belohnung" werden unter allen Teilnehmer_innen 10 Gutscheine von Amazon im Wert von je 20 Euro verlost.
Zur Website des Vereins Seniorenliga e.V. gelangen Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (kurz BAGSO) hat einen Praxisratgeber zum Thema „Länger gesund und selbstständig im Alter- aber wie?“ veröffentlicht.

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Der erste Teil des Ratgebers behandelt die Zusammenhänge von Ernährung, Bewegung, Mund- und Zahngesundheit im Rahmen von Gesundheitsförderung. Teil zwei stellt Möglichkeiten vor wie auf kommunaler Ebene Gesundheitsförderung älterer Menschen initiiert und dauerhaft etabliert werden kann, dabei wird auf aktuelle Initiativen und Strategien auf nationaler Ebene Bezug genommen, die zuvor dargestellt werden.

Das Praxishandbuch beinhaltet zusätzlich eine CD mit Anregungen, Praxisbeispielen, Ablaufplänen, Präsentationen und hilfreichen Informationen. Entstanden ist es auf der Grundlage von Erfahrungen und Ergebnissen, die durch die Erprobung des Konzeptes zur Gesundheitsförderung gesammelt wurden. Der Ratgeber richtet sich an alle Akteure, die in Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung und allen Trägern der Seniorenarbeit in Kommunen, Verbesserungen in der Informationsgestaltung und in Bezug auf Angebote zur Gesundheitsförderung für ältere Menschen schaffen möchten. Bezogen werden kann der Ratgeber kostenfrei über die BAGSO.

Hier gelangen Sie zum Artikel der BAGSO, das Bestellformular finden Sie dort im unteren Teil.

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Am 10. November hat die AWO Schleswig-Holstein wieder den AWO Innovationspreis verliehen. Dieses Jahr wurden insgesamt 12 Projekte in insgesamt drei Kategorien nominiert.

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In der Kategorie „Leuchtturmprojekte“ gewann das AWO Servicehaus Kiel-Mettenhof mit einem Musik-Theater und Musical der Generationen, der Titel lautete „Heimat ist, wo die Freiheit ruft“. Das Besondere des Stücks lag in der Zusammensetzung der Teilnehmenden. Menschen unterschiedlicher Einrichtungen, unterschiedlichen Alters und kultureller Hintergründe arbeiten zusammen an ein und demselben Stück. Das Projekt „Rückenschule zur Stärkung der Mitarbeiter/innen“, des Wohn- und Servicezentrums Tornesch gewann in der Kategorie „Mitarbeiterorientierung“. Außerdem konnte das Projekt „Schaukeln im Alter“, des Wohn- und Servicezentrums Schönkirchen den ersten Platz im Bereich „Kundenorientierung“ gewinnen. Im Rahmen des Projektes wurde Menschen mit Demenz und einem ausgeprägten Bewegungsdrang begleitetes Schaukeln angeboten.

Die AWO entwickelte 2013 den Innovationspreis um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Raum für innovative Projekte und Ideen zu geben. Bekanntes und Bewährtes immer wieder zu hinterfragen soll so angestoßen werden. Eine weitere Intention des Preises ist aufzuzeigen, dass auch kleine Verbesserungsvorschläge große Wirkung haben können.

Lesen Sie hier den Artikel der AWO über den Innovationspreis.

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Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen (wir berichteten...)

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Das neue Gesetz soll die Individualität jeder Pflegesituation berücksichtigen. Es besteht aus den folgenden drei Säulen:

1. Anspruch auf 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung im Akutfall
Zur Organisation der Pflegesituation können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine, bis zu 10-tägige Auszeit nehmen. Die Neuerung ist, dass sie hierbei Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, die den Verdienstausfall zu großen Teilen abfedern soll.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Um Lohneinbrüche bei einer zeitweiligen oder vollständigen Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zu kompensieren, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sind für maximal 24 Monate teilweise freizustellen. Hierbei muss eine verbleibende Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche verbleiben. Während dieser Zeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten auf bis zu 24 Monate anwächst. Weitere Informationen bekommen Sie über die unten stehenden Verlinkungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.

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Staatsekretärin Anette Langner hat am 1. Dezember 2014 den Sozialvertrag I bei einem gemeinsam Termin mit den Vertragspartnerinnen und -partnern der Wohlfahrtsverbände im Sozialministerium unterzeichnet.

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Damit wird der Sozialvertrag I ab dem 01.01.2015 um vier weitere Jahre verlängert. Nach dem Vertrag werden landesweit viele kleine Maßnahmen und Projekte im sozialen Bereich gefördert, insgesamt knapp 250, viele im ehrenamtlichen Bereich. Die Beispiele reichen von den Selbsthilfekontaktstellen über ehrenamtliche Tafelarbeit, Bahnhofsmission, Kleiderkammern bis zu Schulungen und Infoveranstaltungen für ehrenamtlich engagierten Menschen oder Selbsthilfegruppen. Dafür steht den Wohlfahrtsverbänden mit der Verlängerung weiterhin eine Zuwendungssumme von jährlich 2,0 Millionen Euro zur Verfügung.

Staatssekretärin Anette Langner betont zur Unterzeichnung: "Der Sozialvertrag I ist ein wichtiges Fundament für die vielfältigen Hilfsangebote in Schleswig-Holstein. Damit stärken wir hilfebedürftige Menschen, damit sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit dem Vertrag haben die Projektpartner Planungssicherheit, zugleich aber die notwendige Flexibilität, um schnell und unbürokratisch auf geänderte Bedarfe zu reagieren und Menschen in Not zu unterstützen". Unter den Zielgruppen der Maßnahmen sind Familien mit Kindern in Notlagen, Migrantinnen und Migranten, Senioren, suchtgefährdete Menschen.

Neu aufgenommen wurde in den Sozialvertrag I eine Vereinbarung zur Evaluierung:

Die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel wird künftig mit abgestimmten Evaluationsmitteln überprüft. Der Ursprungsvertrag wurde 2005 geschlossen. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände haben folgende Partner unterzeichnet: Michael Selck (Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V.), Angelika Berger (Caritasverband für Schleswig-Holstein), Günter Ernst-Basten (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.), Torsten Geerdts (Vorstand des Deutschen Roten Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e. V.),Landespastor Heiko Naß (Diakonisches Werk Schleswig-Holstein und Landesverband der Inneren Mission e. V.), Viktoria Ladyshenski (Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein K.d.ö.R.), Inna Shames, (Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein).

Weitere Informationen: Sozialministerium Schleswig-Holstein

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Um Informationen und praktische Anregungen zur Bewältigung eines altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden - mit oder ohne Unterstützungsbedarf - leicht zugänglich zu machen, bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Online-Serviceportal 'Zuhause im Alter' an. Neben aktuellen Informationen rund um Themen wie z.B. das Wohnungswesen, Städtebau und Hilfen bei gesundheitlichen Einschränkungen, werden verschiedene Projekte in ganz Deutschland vorgestellt, Kontaktdaten zu regionalen Angeboten wie "Anlaufstellen für ältere Menschen" in Quartieren sowie praxisnahe und gut illustrierte Hinweise und Ideen zum altersgerechten Wohnen aber auch Informationen darüber hinaus angeboten.

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Dies umfasst neben Tipps und Tricks zu Themen wie Nachbarschaftshilfe, Soziale Dienstleistungen und Wohnformen u.a. auch virtuelle Anregungen zur Barrierefreiheit der eigenen Wohnung, Informationen über Zuschüsse zum altersgerechten Umbauen sowie Links zu integrativen und intergenerationellen Projekte.
Zum Serviceportal gelangen Sie hier.
Eine Projektliste von Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern können Sie hier aufrufen.

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Damit Menschen mit Erblindung oder Sehbehinderung die Kiellinie in Zukunft noch besser kennenlernen können, wurde zwischen Januar und August 2014 im Auftrag der Landeshauptstadt unter dem Motto "Die Grünen Wege sind für alle da" die Route in einem Projekt vom Andersicht e. V. erschlossen.

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Anhand von audio-taktilen Wegemerkmalen können Nutzer_innen, die sich ohne einen Langstock oder mit Hilfe eines Bliondesführhundes orientieren, das Kartenmaterial umsonst downloaden und danach z.B. beim Spazierengehen abspielen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel.

Besuchen Sie auch die Internetseite des Andersicht e.V.  , um mehr zu Projekten und Arbeitstechnik des Vereins zu erfahren.

Die Audio-Wegbeschreibung für die Kiellinie finden Sie hier.

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Um die zeitgemäße und differenzierte Wahrnehmung des gesellschaftlichen Bildes älterer Generationen zu fördern und auf die wertvolle, lebenserfahrene Leistungsfähigkeit, Engagement und Kreativität vieler Senior_innen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft bei Einbeziehung aller Generationen hinzuweisen, wurde am 18.11.2014 der Deutsche Alterspreis 2014 der Robert Bosch Stiftung von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig verliehen. Die drei kreativsten Ideen im und für das Alter wurden mit insgesamt 120.00€ dotiert. In diesem Zuge wurde auch der Otto Mühlschlegel Preis für besondere Verdienste um das Alter an den Bonner Senior Experten Service (SES) verliehen.

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Die drei Projekte sind Beispiele dafür, wie ein Engagement von und für ältere Menschen auch in Zukunft aussehen kann und Potentiale gentuzt werden. So erhielt die „Werkstatt der Generationen“ an der Integrativen Montessori Schule München den ersten Preis mit 60.000€ (klicken Sie bitte jeweils auf den Namen der Projekte für mehr Informationen). Jeweils 30.000€ gingen an Gunda Krauss aus München mit ihrem Projekt „Route 76“ und das Ausstellungskonzept „Hey Alter…!“ des Lehmbruck Museums in Duisburg.

Mehr Informationen zum Deutschen Altenpreis 2014 erhalten Sie auch auf der Internetseite der Robert Bosch Stiftung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Viele Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige wünschen sich eine vertrauensvolle und menschenwürdige Pflege. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Pflege diesen Vorstellungen nicht entspricht. Es kann zu Vernachlässigungen, Überforderungen oder regelrechten Krisensituationen kommen, aus denen Betroffene nur schwerlich entweichen können.

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Um in solchen Fällen unkompliziert und schnell professionelle Beratung zu bekommen gibt es das PflegeNotTelefon für Schleswig-Holstein. Hier stehen rund um die Uhr Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Juristinnen und Juristen und Pflegefachkräfte für vertrauliche Gespräche, zur Beratung oder für Beschwerden bereit. Dieses Angebot unterliegt der Verschwiegenheit und kostet pro Anruf aus dem Festnetz maximal sechs Cent.

Das PflegeNotTelefon besteht seit 1999 und wird als Projekt der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vom Sozialministerium des Landes finanziell gefördert. Seit jeher dient es als Unterstützung von 50 Organisationen, Vereinen und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitswesen.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des PflegeNotTelefons Schleswig-Holstein

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Bislang wurden die Anträge für die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmelder für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen abgelehnt. Nun gibt es eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der die Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder übernehmen müssen.

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Da gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen den Alarmton herkömmlicher Rauchmelder nicht wahrnehmen können, wurden spezielle Rauchmelder entwickelt. Anstelle eines Warntons geben diese ein Lichtsignal oder Vibrationen von sich, um vor Gefahren zu warnen. Leider sind derartige Geräte im Vergleich zu normalen sehr teuer. Die Preise belaufen sich zwischen 200 und 500 €, wohingegen einfache Gerate ab ca. 5€ zu haben sind.

Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Annahme beschlossen, dass Rauchmelder dem grundlegenden Bedürfnis nach Sicherheit und dem selbstständigen Wohnen dienen. El Samadoni, der Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, rät Betroffenen, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Ausstattung mit einem Rauchmelder für Gehörlose zu stellen. Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt worden, wird geraten einen neuen Antrag zu stellen.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landtags Schleswig-Holstein

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