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Am 8. Januar 2015 wurde der Zwischenbericht zur "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Ziel der im Dezember 2012 gestarteten Offensive war, die zukünftige Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege.

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Mit einer Steigerung der Eintritte in eine (verkürzte) Altenpflegeausbildung um 14,2 % im Schuljahr 2013/2014 im Vergleich zum Referenzjahr 2011/2012 bzw. insgesamt 26.740 begonnen Ausbildungen, sind positive Tendenzen zu verzeichnen.
Weitere Beteiligte der Offensive waren das Bundesfamilienministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Eine Kurzfassung des Zwischenberichtes können Sie hier als PDF aufrufen.
Die Langfassung finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Zwischenbericht und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Um gemeinsam mit lokalen Institutionen in Zukunft das bürgerschaftliche Engagement in Städten und Gemeinden zu stärken, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 7. Januar 2015 in Kooperation mit sechs Stiftungen das Netzwerkprogramm "Engagierte Stadt" gestartet.

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Als Leitbild des Programms wird ein "Gemeinwesen, in dem Engagement und Beteiligung für alle möglich sind und in dem stabile Strukturen für Engagement vorhanden sind" definiert.
Aus den in der ersten Förderphase maximal zugelassenen 50 gemeinnützigen Organisationen aus Gemeinden mit 10.000 - 100.000 Einwohner_innen werden in der zweiten Förderphase ab September 2015 die vielverprechensten ausgesucht, begleitet, beraten und mit einer Gesamtsumme von bis zu drei Millionen Euro über vorerst drei Jahre gefördert, um das lokale Engagement systematisch weiterzuentwickeln. Die Gewinner der ersten Phase erhalten eine geringe finanzielle Unterstützung und können während der dreijährigen Programmlaufzeit das Beratungsangeboten der Programmträger nutzen und als Mitglieder des programmbegleitenden Netzwerks fungieren.

Ziel ist nicht die Förderung einzelner Einrichtungen bzw. Projekte sondern vielmehr die Unterstützung lokaler Kooperationen unterschiedlicher Akteure zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Zulassungsvororaussetzung ist dementsprechend u.a. eine Ausrichtung der lokalen, instutionellen Prozesse auf Kooperation, Vernetzung und Nachhaltigkeit. Ebenso werden im Rahmen des Auswahlprozederes die Erfüllung von Merkmalen einer 'Engagierten Stadt', die im Vorhinein von den Programmträgern definiert wurden, überprüft.

Mehr Informationen zum Programm, Kooperationpartner, zu Bewerbungsfristen und den Auswahlkriterien erhalten Sie auf der Internetseite des Netzwerkprogramm zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement vor Ort oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Unter dem Motto "Innovative Bürgerservices für den ländlichen Raum" sollen im Rahmen des Modellprojektes E-DORF.SH Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten zwischen Verwaltung und Bürger_innen bzw. Wirtschaft sowie zwischen Bürger_innen untereinander und mit der lokalen Wirtschaft in Schleswig-Holstein untersucht werden.

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Im Projekt stehen u.a. die Förderung der kommunalen Identität, verbesserte Entscheidungspartizipation, innovative Bildungs- und Kulturangebote sowie E-Health Angebote zur Unterstützung von Patient_innen und Ärzt_innen als Handlungsfelder im Vordergrund. Die Rahmenbedingungen für das Modellprojekt werden aktuell zwischen Staatskanzlei und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Um Städte in Zukunft effizienter, grüner und verstärkt sozial integrativ zu gestalten, werden derartige Entwicklungskonzepte unter dem Begriff 'Smart Cities' gefasst, die genannte Ziele mit Hilfe der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie realisieren.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesregierung von Schleswig-Holstein.

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Die BAGSO hat vor einigen Tagen einen Bericht zur Umsetzung seniorenpolitischer Zielsetzungen der Bundesregierung veröffentlicht.

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Im November 2013 beschlossen CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag „Deutschland Zukunft gestalten“. Im Rahmen dieses Vertrages wurden auch seniorenpolitische Zielsetzungen verfolgt (wir berichteten), unter anderen sollten Gesetzesreformen auf den Weg gebracht werden um Altersarmut zu verhindern sowie die Versorgung mit Pflege- und Gesundheitsleistungen zu verbessern. Ein Jahr ist seit dem vergangen und es ist festzustellen, dass bereits einige Gesetzesentwürfe auf dem Weg sind und andere bereits verabschiedet wurden. Genauere Angaben zur Umsetzung der Zielvorhaben entnehmen Sie dem Bericht der BAGSO.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Bericht „Ein Jahr Große Koalition: Zum Stand der Umsetzung der seniorenpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung“

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Um gehörlose Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie betreuende Institutionen und Fachkräfte in ihren spezifischen Bedarfslagen angemessen unterstützen und versorgen zu können, wurden im Zuge des Modellprojektes "Kompetenzzentren für gehörlose Menschen im Alter" unter der wissenschaftlichen Leitung der Universität zu Köln 2011 zwei Kompetenzzentren in Essen und in Dresden eröffnet.

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Seit Oktober 2014 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Fortsetzung des Projekts zur Implementierung in der Praxis. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen einer bundesweiten Etablierung zu analysieren sowie potenzielle Träger konzeptionell und organisatorisch zu begleiten.

Den Flyer zum Modellprojekt finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Modellprojekt und dem Implementierungsvorhaben in der Praxis finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder auf der Internetseite der Universität zu Köln.

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Am 19. Dezember wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesrat gebilligt. Damit steht fest, dass das Gesetz, welches Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetzt enger verknüpft und weiterführt, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.

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Folgende Änderungen werden im Zuge dessen eingeführt: In Zukunft erhalten Beschäftigte z.B. während der 10 tägigen Auszeit zur kurzfristigen Organisation einer neuen Pflegesituationen von Angehörigen Lohnersatzleistungen - das Pflegeunterstützungsgeld. Weiter wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, sodass Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sich künftig für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ein neuer Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall auszugleichen, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.

Weitere Gesetzesänderungen ab 1.1.2015 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine PDF mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick können Sie auch hier abrufen.
Die Meldung zur Billigung des Gesetzes des Ministeriums finden Sie hier.

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Als weitere Zusammenarbeit des Seniorenbeirat Kiel und der 'Pumpe' werden von Januar bis Mai 2015 vier Termine der 'Seniorentanz Nachmittage' angeboten. Bei musikalischer Unterhaltung, Kaffee und Kuchen kann im barrierefreien großen Saal des kommunalen Kinos das Tanzbein geschwungen werden.

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Die Veranstaltungen finden am 10.01.2015, 07.03.2015, 16.05.2015, 18.07.2015 ab 15 Uhr statt. Der Eintritt kostet 5,-Euro.
Den Anfahrtsweg zur 'Pumpe' finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Seniorenbeirat.

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Das Projekt stiftet Wohnpartnerschaften zwischen Familien oder älteren Menschen und Studierenden. Das Besondere ist, dass keine oder nur eine geringe Miete gezahlt wird. Stattdessen werden Hilfsleistungen erbracht.

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Man kann davon ausgehen, dass zahlreiche ältere Menschen in Kiel allein in geräumigen Wohnungen oder Häusern leben und dass die täglichen Arbeiten zunehmend beschwerlicher werden. Gleichzeitig gibt es besonders zu Semesterbeginn viele Studierende, die Hände ringend nach einer Bleibe am neuen Studienort suchen. Studentenwerke , Städte und karitative Einrichtungen und Verbände bundesweit, möchten mit seiner Aktion „Wohnen für Hilfe“ diese Gruppen , und vor allem Generationen zusammenbringen, um für beide Nutzen daraus zu gewinnen. Denn viele ältere oder allein stehende Menschen möchten ihre vertraute Umgebung und vor allem ihre Selbständigkeit nicht aufgeben. Oft könnten kleine Hilfen im Alltag dies auch ermöglichen. Oder es besteht der Wunsch nach Gesellschaft und Gesprächen.

Zudem haben die Studentenwerke ein großes Interesse daran, aufgrund des in vielen Städten herrschenden Wohnraummangels ihre Studierenden adäquat unterzubringen. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ ist ein zusätzliches Angebot zu den schon zur Verfügung stehenden Wohnheimplätzen. Über ein soziales Projekt Wohnraum zu schaffen und Generationen, bzw. Menschen mit Hilfsbedarf zusammenzubringen ist hier die vorrangige Herausforderung.

Aber nicht nur ältere/behinderte Menschen, sondern auch Familien und Einrichtungen können von Wohnpartnerschaften profitieren. Neben der Hilfe im Haushalt, die die Familie entlastet, können die Hausaufgaben betreut oder die Kinder beaufsichtigt werden. Ebenso gibt es immer wieder Einrichtungen, die auf helfende Hände angewiesen sind.

Andererseits gibt es viele Studierende, die ein soziales Interesse an einer Wohnpartnerschaft haben und die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

Das Projekt Wohnen für Hilfe will diese beiden Gruppen ansprechen und Wohnpartnerschaften zwischen den Familien oder Einrichtungen, Seniorinnen/Senioren, Menschen mit Behinderung und jungen Menschen stiften. Das Besondere ist, dass keine oder nur eine geringe Miete gezahlt wird; stattdessen werden Hilfsleistungen erbracht. Es gilt die Faustregel: eine Stunde Arbeit im Monat für einen Quadratmeter Wohnraum. Hinzu kommen evtl. die anteiligen Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung usw.

Die unterschiedlichen Wünsche an die Wohnpartnerschaft und die Angebote von Hilfsleistungen werden in einem persönlichen Gespräch ermittelt, in einem Bewerbungsbogen aufgenommen und dann die möglichen Wohnpartner sorgfältig ausgewählt.
Deutschlandweit  wurden schon viele solcher wunderbaren Wohnpartnerschaften vermittelt, in der einen Stadt mehr, in der anderen weniger, je nach Stellen-,bzw. Geldmittelumfangs.

Das Medieninteresse ist ungebrochen groß an diesen ‚brisanten‘ Thematiken ‚ Wohnraummangel‘ und ‚Alternative Wohnformen im Alter‘, Fernsehen, Radio und Printmedien stellen unentwegt Interviewanfragen, aus denen dann schöne und informative Medienbeiträge und Artikel geworden sind, und selbst studentische Arbeitsgruppen aus vielen Städten Deutschlands widmen sich dieser Themen in Ihren Studienarbeiten.
Geworben für das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich, je nach vorhandenen Möglichkeiten. Hier sind z.B. zu nennen: Plakate, Flyer, Besuch, Ansprache und Vorträge bei karitativen Verbänden, Pflegeeinrichtun-gen, Referaten der einzelnen Länder und Städte, Ortsbeiratsversammlungen, soziale Netzwerke, Internet, Radio, Fernsehen und Printmedien.

Zusätzlich werden 1-2-mal im Jahr Informationsveranstaltungen, je nach Standort, durchgeführt.
Mittlerweile sind auch andere Organisationen ansatzweise mit in das Boot ‚Wohnen für Hilfe‘ gesprungen, so gibt es z.B. einige Senioreneinrichtungen (u.a. AWO, etc.), welche Studierenden Zimmer zur Verfügung stellen, und diese dann in deren Einrichtungen Spaziergänge, Vorlesen und kleine Einkäufe anbieten. Auch plant eine große Behindertenwerkstatt ein umfangreiches integratives Wohnprojekt, in dem das Prinzip des generationsübergreifenden Miteinanderwohnens mit aufgenommen werden soll.

Hier einige unserer Auszeichnungen:

2014 für den ‚Deutschen Engagementpreis‘ nominiert,
von 2300 Nominierungen unter die 15 Finalisten gewählt

2013 wurde vom ‚Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V‘ die Auszeichnung zur ‚Hochschulperle Dezember 2013‘ verliehen

1995 Auszeichnung im Rahmen des 1. ‚Wettbewerbs zur Solidarität der Generationen‘ vom Bundesfamilienministerium

Mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ wollen alle Standorte der jeweiligen akuten Wohnraumnot entgegentreten und gleichzeitig ein neues, generationsübergreifendes und soziales Wohnmodel etablieren.

Weitere Informationen:

Studentenwerk Schleswig-Holstein

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Drei miteinander verknüpfte Internetseiten bieten Ihnen Möglichkeiten sich über neue und alternative Wohnformen zu informieren, Bundesweite Projekte zu finden und eigene Wohnprojekte zu inserieren.

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Auf der Internetseite www.neue-wohnformen.de finden Sie Informationen und Kontaktadressen zu bestehenden Wohnprojekten freier Wohlfahrtsverbände und privater Investoren. Darüber hinaus sind Wohnresidenzen, Heime und gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen rund um das Themenfeld gelistet.

Selbst organisierte Wohnprojekte finden Sie auf der Internetseite www.wohnprojekte-portal.de. Die hier eingetragenen Projekte verfolgen meist alternative Ansätze gemeinschaftlichen Zusammenlebens, mit ideellem Charakter. Dazu gehören beispielsweise Gemeinschaften, die mit dem Ziel bauen ihr Wohneigentum zu teilen, sowie gemeinschaftlich abgegrenzte Siedlungen wie „Ökodörfer“.

Um eigene Projekte zu inserieren gibt es die Möglichkeit sich über www.wohnprojekte-vz.de zu registrieren. Die Zuordnung zu einem der Portale erfolgt anschließend entsprechend der Ausrichtung Ihres Profils. Die Administratoren der Internetseiten helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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Vor kurzem veröffentlichte das Forschungsinstitut Geragogik e.V. (kurz „FoGera“) ihren Abschlussbericht zum Projekt „Selbstbestimmt – mein Quartier gewinnt!“ (PiA 2).

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Das Projekt wurde in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase startete 2007 und endete 2010 unter dem Namen „Partizipation im Alter in den Kommunen Nordrhein-Westfalens“ (kurz „PiA“). Ab 2010 begann die zweite Phase, mit einer konzeptionellen Anpassung, unter dem Titel „Selbstbestimmt – mein Quartier gewinnt! (PiA 2)“.

In der ersten Phase wurden zunächst verschiedene Einzelmaßnahmen zur Ermöglichung von Partizipation im Alter erprobt. Phase zwei richtete sich dann Weiterführenden Fragen aus. Es sollte herausgestellt werden wie Partizipationsprozesse älterer Menschen systematisch gestärkt werden können und wie ein Gesamtkonzept die Themen Versorgung und Aktivierung miteinander verknüpfen kann. Des Weiteren sollte erarbeitet werden wie mehr Vernetzung zwischen älteren Menschen unterschiedlicher Phasen des Alters hergestellt und unterschiedliche Probleme des Alters in der Praxis miteinander verknüpft werden können. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass das Ziel des Forschungsprojekts danach ausrichtete Handlungsstrategien zu entwickeln die mehr Partizipation für ältere Menschen, durch die Integration sozialräumlicher Unterstützungsstrukturen in den Quartieren, gewährleisten. Die Ergebnisse des Projektes können Sie über den untenstehenden Link einsehen.

Hier gelangen Sie zum Abschlussbericht „Selbstbestimmt – mein Quartier gewinnt!“ (PiA 2)

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